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der Grundstücke weiter vorgeschritten ist, sind auch dort zahlreiche Ent- und Be—
wässerungsgenossenschaften entstanden oder geplant worden. Einem lebhaften Auf—
schwunge der Wiesenmeliorationen ist neuerdings ein Stillstand gefolgt, weil durch
die umfangreichen Kulturen im Flachlande Westfalens eine Preisverminderung
zum Nachtheile des in den Wiesenthälern des Berg- und Hügellandes gewonnenen
Heues stattgefunden hat.
Sowohl im Hörterschen Hügellande, wo die aus dem Muschelkalke hervor—
tretenden Quellen oft den in der Thalsohle anstehenden Röth übermäßig durch—
feuchten, als auch an anderen Stellen des Oberen Wesergebiets erscheint unter
ähnlichen Verhältnissen die Entwässerung der Wiesengründe wichtiger als die
Bewässerung. Da die für letztere erforderlichen Anlagen vielfach sehr hohe Her—
stellungskosten bedingen, hat man kürzlich begonnen, nur für gute Entwässerung
zu sorgen und statt der Bewässerung mit Kunstdünger vorzugehen. Namentlich
trifft dies zu für die flacheren Theile des vom Wiehengebirge und Teutoburger—
walde eingeschlossenen Werregebiets, wo bei den Verkoppelungen eine Anzahl von
Wiesenmeliorationen mit dem vorwiegenden Zwecke der Entwässerung vorgenommen
sind. Indessen finden sich hier an geeigneten Stellen gleichfalls Bewässerungs—
anlagen zur Verwerthung des dungstoffreichen Wassers der Bäche für die Wiesen—
berieselung.
Vielfach sind die Ent- und Bewässerungsanlagen Hand in Hand mit dem
Ausbaue der die Wiesengründe durchziehenden Wasserläufe gegangen, da die Her—
stellung einer geordneten Vorfluth und der Schutz gegen Verheerungen des Hoch—
wassers die Voraussetzung eines guten Gedeihens jener Unternehmungen bildete.
Dabei handelte es sich häufig nicht lediglich um eine Verbesserung der Thalwiesen,
sondern auch um bessere Verwerthung des bis in das Ueberschwemmungsgebiet
reichenden oder bisher einer geordneten Entwässerung entbehrenden oder von den
Angriffen der Strömung bedrohten Ackerlandes, zuweilen auch um Sicherung von
Ortschaften, Gehöften oder Verkehrswegen gegen die Ausschreitungen des Baches.
Auch auf derartige, umfassenderen Zwecken dienende bauliche Anlagen hat allent—
halben das Zusammenlegungsverfahren in hohem Grade förderlich gewirkt und
oft ihre Ausführung, wo sich nach langen Verhandlungen keine Genossenschafts—
bildung angängig erwies, unter Beihülfe aus öffentlichen Mitteln ermöglicht.
Namentlich wurden hierbei die mit scharfen Schleifen und rückläufigen Krüm—
mungen übermäßig gewundenen Strecken der Bäche begradigt, die abbrüchigen
Ufer abgeflacht und befestigt, das Bett geräumt und an verengten Stellen für die
Aufnahme mittleren Sommerhochwassers genügend erweitert, das ungleichmäßige
Gefälle ausgeglichen, Brücken und Wehre mit ungenügender Lichtweite umgebaut,
nachtheilige Stauanlagen beseitigt oder durch Umwandlung fester in bewegliche
Wehre (Anlage von Grundschleusen) die Hochwasserabführung erleichtert. Hier—
über, sowie über die Verbauung von Wasserrissen mit Sperrwerken und Be—
pflanzung ihrer Wandungen, wodurch dem weiteren Umsichgreifen dieser Runsen
vorgebeugt, das Seitengelände geschützt und die Geschiebebildung vermindert wird,
enthalten die Abschnitte „Gewässernetz“ der Gebietsbeschreibungen nähere Angaben.
Die Betrachtung der Wiesenmeliorationen, Ent- und Bewässerungen
im Flachlande beginnen wir im Anschlusse an die zuletzt erwähnten Verbau—