Full text: Stromgebiete und Gewässer (Band 1)

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stellung dieser Mißstände bearbeiteter Entwurf erstreckt sich auf den Ausbau der 
Flußläufe, Verhinderung der Ueberschwemmungen, Grundentwässerung der ver— 
sumpften und Beschaffung genügender Vorfluth für die einstweilen nur unvoll— 
kommen bewässerten Wiesen unter- und oberhalb Quakenbrück, wo die Mühlen— 
stauberechtigung zur Gewinnung der Herrschaft über das Hochwasser angekauft 
werden soll. 
Zahlreiche kleine, den Grundstückbesitzern gehörige Bewässerungsanlagen 
finden sich an den Geestbächen des Ems- und Huntegebiets. Ebenso sind die 
vom Wiehengebirge zur Hunte fließenden Wassermassen nicht in größeren Bächen 
zusammengefaßt, sondern vertheilen sich in einem vielverzweigten Bewässerungs⸗ 
netze, während das überschüssige Wasser von den zur Entwässerung der Bruch— 
flächen angelegten Kanälen oder zu solchen umgewandelten natürlichen Wasser— 
läufen aufgefangen und in die Hunte geführt wird. Auch nördlich des Dümmer— 
sees nehmen die Seitengewässer der Hunte viele zur Entwässerung der nassen, 
moorigen Wiesen hergestellte Gräben auf. Dagegen leiden die Ländereien an 
diesem See und an der Hunte von Hunteburg abwärts unter hohem Grund— 
wasserstande, weil die aus dem Dümmersee austretenden Flußarme zur geregelten 
Abführung großer Wassermengen nicht geeignet sind; einigermaßen wird dem 
Mangel an Vorfluth neuerdings durch Räumung abgeholfen, da die weiter grei— 
fenden Meliorationspläne bisher stets gescheitert sind. Als größte Wiesen— 
melioration im Huntegebiete erwähnen wir diejenige im oldenburgischen Hunte— 
thale von Glane (unterhalb Wildeshausen) bis Oldenburg, wo das Hochwasser 
durch den Osternburger Kanal nach dem Unterwasser des Schleusenkanals abge— 
leitet worden ist; für Bewässerungszwecke hat jede der 4 Genossenschaften eine 
Stauschleuse erhalten. 
Noch weit größeren Umfang besitzt die an den Ursprungflüssen der Großen 
Aue, des Nachbarflusses der Hunte, hergestellte Melioration der Sozietät zur 
Regulierung der Gewässer im nördlichen Theile des Kreises Lübbecke mit dem 
Sitze zu Rahden, daher auch kurzweg Rahdener Wassergenossenschaft genannt. 
Durch den Ausbau der Wasserläufe, ihre Eindeichung und die Anlage von Stau— 
schleusen sind die vorzugsweise aus Wiesen und Weiden bestehenden, früher all— 
jährlich überschwemmten und versumpften Grundstücke gegen Hochwasser geschützt, 
entwässert, vor Austrocknung bewahrt und theilweise zur Bewässerung eingerichtet 
worden. Mancherlei über zu große Belastung der Wiesenbesitzer, übermäßige 
Senkung des Grundwasserstandes u. s. w. erhobene Klagen finden mit Beihülfe 
aus öffentlichen Mitteln dadurch Befriedigung, daß die als nothwendige Er— 
gänzung der verbesserten Vorfluth geplanten, aber nicht ausgeführten Vorkehrungen 
allmählich getroffen und die noch nicht fertiggestellten Theile des großen Unter— 
nehmens nachgeholt werden. Von besonderer Wichtigkeit ist für die Rahdener 
Wassergenossenschaft eine freie Verfügung über das im Sommer spärlich zu— 
fließende Wasser, um durch rechtzeitiges Aufstauen den Grundwasserstand in richtige 
Höhe bringen zu können. Dem Ansinnen der Anlieger an den unterhalb des Ge— 
aossenschaftsgebiets liegenden hannoverschen Flußstrecken, bestimmte Stauziele und 
Stauzeiten festzusetzen, konnte daher nicht nachgegeben werden; jedoch erhalten die 
Unterlieger telegraphische Nachricht, wenn bei drohendem Hochwasser ein Oeffnen
	        
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