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stellung dieser Mißstände bearbeiteter Entwurf erstreckt sich auf den Ausbau der
Flußläufe, Verhinderung der Ueberschwemmungen, Grundentwässerung der ver—
sumpften und Beschaffung genügender Vorfluth für die einstweilen nur unvoll—
kommen bewässerten Wiesen unter- und oberhalb Quakenbrück, wo die Mühlen—
stauberechtigung zur Gewinnung der Herrschaft über das Hochwasser angekauft
werden soll.
Zahlreiche kleine, den Grundstückbesitzern gehörige Bewässerungsanlagen
finden sich an den Geestbächen des Ems- und Huntegebiets. Ebenso sind die
vom Wiehengebirge zur Hunte fließenden Wassermassen nicht in größeren Bächen
zusammengefaßt, sondern vertheilen sich in einem vielverzweigten Bewässerungs⸗
netze, während das überschüssige Wasser von den zur Entwässerung der Bruch—
flächen angelegten Kanälen oder zu solchen umgewandelten natürlichen Wasser—
läufen aufgefangen und in die Hunte geführt wird. Auch nördlich des Dümmer—
sees nehmen die Seitengewässer der Hunte viele zur Entwässerung der nassen,
moorigen Wiesen hergestellte Gräben auf. Dagegen leiden die Ländereien an
diesem See und an der Hunte von Hunteburg abwärts unter hohem Grund—
wasserstande, weil die aus dem Dümmersee austretenden Flußarme zur geregelten
Abführung großer Wassermengen nicht geeignet sind; einigermaßen wird dem
Mangel an Vorfluth neuerdings durch Räumung abgeholfen, da die weiter grei—
fenden Meliorationspläne bisher stets gescheitert sind. Als größte Wiesen—
melioration im Huntegebiete erwähnen wir diejenige im oldenburgischen Hunte—
thale von Glane (unterhalb Wildeshausen) bis Oldenburg, wo das Hochwasser
durch den Osternburger Kanal nach dem Unterwasser des Schleusenkanals abge—
leitet worden ist; für Bewässerungszwecke hat jede der 4 Genossenschaften eine
Stauschleuse erhalten.
Noch weit größeren Umfang besitzt die an den Ursprungflüssen der Großen
Aue, des Nachbarflusses der Hunte, hergestellte Melioration der Sozietät zur
Regulierung der Gewässer im nördlichen Theile des Kreises Lübbecke mit dem
Sitze zu Rahden, daher auch kurzweg Rahdener Wassergenossenschaft genannt.
Durch den Ausbau der Wasserläufe, ihre Eindeichung und die Anlage von Stau—
schleusen sind die vorzugsweise aus Wiesen und Weiden bestehenden, früher all—
jährlich überschwemmten und versumpften Grundstücke gegen Hochwasser geschützt,
entwässert, vor Austrocknung bewahrt und theilweise zur Bewässerung eingerichtet
worden. Mancherlei über zu große Belastung der Wiesenbesitzer, übermäßige
Senkung des Grundwasserstandes u. s. w. erhobene Klagen finden mit Beihülfe
aus öffentlichen Mitteln dadurch Befriedigung, daß die als nothwendige Er—
gänzung der verbesserten Vorfluth geplanten, aber nicht ausgeführten Vorkehrungen
allmählich getroffen und die noch nicht fertiggestellten Theile des großen Unter—
nehmens nachgeholt werden. Von besonderer Wichtigkeit ist für die Rahdener
Wassergenossenschaft eine freie Verfügung über das im Sommer spärlich zu—
fließende Wasser, um durch rechtzeitiges Aufstauen den Grundwasserstand in richtige
Höhe bringen zu können. Dem Ansinnen der Anlieger an den unterhalb des Ge—
aossenschaftsgebiets liegenden hannoverschen Flußstrecken, bestimmte Stauziele und
Stauzeiten festzusetzen, konnte daher nicht nachgegeben werden; jedoch erhalten die
Unterlieger telegraphische Nachricht, wenn bei drohendem Hochwasser ein Oeffnen