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seltener im Schirmschlagbetriebe bewirthschaftet; die Verjüngung findet durch Saat
oder Pflanzung statt. An steilen Berghängen wird die Kahlschlagwirthschaft zur
Verhütung von Abschwemmungen vermieden. Außer der allmählich vorgenom—
menen Umwandlung ehemals dürftiger oder durch Hutung übermäßig gelichteter
Laubholzbestände in Nadelholzwaldungen haben die Forsten eine wesentliche Ver⸗
besserung dadurch erfahren, daß bis auf geringe Reste der Mittelwald, der früher
größeren Umfang einnahm, meistens bereits in Hochwald übergeführt worden ist.
Mit der Aufforstung früherer Hutungen und der Umwandlung des Mittel⸗
waldes, ging das Bestreben Hand in Hand, die Nebennutzungen möglichst zu be—
seitigen oder doch auf ein unschädliches Maß zurückzuführen. Die regelmäßige
Weidenutzung beschränkt sich jetzt nach Ablösung der ausgedehnten Berechtigungen
in den Staatswaldungen auf geringe Flächen der Gemeindeforsten und auf die
kleineren Privatwälder, ebenso die regelmäßige Streunutzung durch Entnahme
des abgefallenen Laubes. Vorübergehend wird in futterarmen Nothstandsjahren,
soweit die forstwirthschaftlichen Rücksichten dies erlauben, die Nutzung der Wald—
streu gestattet. Offenbar haben diese Maßnahmen die Fähigkeit des Waldes, das
Niederschlagswasser bis zu gewissem Grade zurückzuhalten, erheblich gesteigert.
Hierzu trägt ferner bei, daß zur Herstellung der Hügel für die Pflanzungen auf
früher bloßliegenden und ständig zur Hütung benutzten Flächen in mehreren Forst—⸗
revieren lange, tiefe Löcher ausgehoben werden, welche die Versickerung begünstigen.
An steilen und trockenen Hängen sind mehrfach Horizontalgräben zu diesem Zwecke
ausgehoben und bei Anlage der Waldwege ist vermieden worden, den Abfluß
zu beschleunigen. Entwässerungsgräben haben sich nur selten nothwendig er⸗
wiesen, z. B. im Forstreviere Densberg bei der Aufforstung versumpfter Hute⸗
flächen.