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wurden etwa 3,6 qkm Hutewaldungen abgetreten und in Ackerland umgelegt,
eine erheblich größere Fläche aber in Nadelholz umgewandelt oder mit Buchen
unterbaut oder auf früherem Trieschlande neu aufgeforstet. Aus dem Kasseler
Regierungsbezirke liegen Nachweisungen hierüber für die Oberförstereien Wolkers—
dorf, Frankenberg, Frankenau, Altenlothheim, Vöhl, Naumburg, Sand, Fritzlar
und Felsberg vor, deren zum Edergebiete gehörigen Waldbestände seit Auf—
stellung des Katasters in den ersten siebziger Jahren um 4,8 qkm durch
Rodungen vermindert und um 6,1 qkm durch Aufforstungen vermehrt worden
sind. In früherer Zeit hat dagegen die Bewaldung zweifellos eine namhafte
Abnahme erlitten, besonders auf dem Höhenrücken zwischen der oberen Eder und
Lahn, wo jedoch in den letzten Jahrzehnten von den beiden fürstlich Wittgen—
steinschen Standesherrschaften ein beträchtlicher Theil der entwaldeten Flächen mit
Fichten angepflanzt worden ist. Andererseits wächst jetzt mehrfach üppiger
Wald an Stelle früherer, schon im Mittelalter zerstörter Ortschaften und ihrer
ehemals als Acker bewirthschafteten Umgebung.
In den eben genannten Forstrevieren des Regierungsbezirkes Kassel ist seit
Ablösung der Streu- und Weidenutzungs-Berechtigungen die regelmäßige Aus—
übung solcher Nebennutzungen fast ganz verschwunden. Hier und da werden
noch kleine Flächen von Gemeinde- oder Interessentenwald regelmäßig zur Ge—
winnung von Waldstreu oder zum Weidegang von Schafen, Rindvieh und
Schweinen genutzt. Gerade diese Flächen, abgesehen von den ebenfalls zur
Streuentnahme dienenden Waldwegen und Schneißen, bestehen aber überwiegend
aus stark geneigten Berghängen, auf denen keine den Boden schützende und den
Wasserabfluß verzögernde Decke aufkommen kann. Vorübergehend, etwa alle
6 Jahre, werden größere Theile der Waldungen auf Streu genutzt, namentlich
die kleineren Gemeinde- und Privatwälder, während aus den größeren Forsten
nur in Nothstandjahren Waldstreu an die Gemeindemitglieder oder (aus den
Staatsforsten) durch Verkauf an Bedürftige abgegeben wird. Die Entnahme er—
folgt dabei in der Regel aus den jeweilig ältesten Beständen auf den Nord- und
Osthängen, wo der Holzwuchs am kräftigsten und der Waldboden am meisten
tiefgründig zu sein pflegt. Auch in dem zum Regierungsbezirke Wiesbaden ge—
hörigen Theile des Edergebiets unterliegt etwa ein Drittel aller Bestände vor—
lübergehender Streunutzung nach je 5 bis 6 Jahren. Im waldeckischen Antheile
sind die freilich nicht umfangreichen, dem Privatbesitz beizurechnenden sogenannten
„Gabewaldungen“ der Streunutzung in hohem Maße ausgesetzt, wogegen die Be—
rechtigungen der Anlieger in den Domanial- und Gemeindeforsten abgelöst sind.
Innerhalb des zum Arnsberger Regierungsbezirke gehörigen Gebietstheils hat
die Streu- und Weidenutzung erheblich abgenommen: im Bereiche der Ober—
försterei Glindfeld unterliegt freilich noch immer ein nicht unwesentlicher Theil
der Waldfläche einer regelmäßigen Streunutzung; im Kreise Wittgenstein, wo
früher fast alle Gemeinden Huteberechtigungen in den fürstlichen Wäldern hatten,
von denen jährlich ungefähr ein Drittel vorübergehend zur Weide und theilweise
auch zur Streunutzung frei gegeben werden mußte, hat die Einführung einer
zweckmäßigen Wiesenkultur ermöglicht, sämmtliche Forstnutzungsrechte der Ge—
meinden theils abzulösen, theils auf ein unschädliches Maß zu beschränken.