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Den größten Prozentsatz nehmen im Fürstenthume Waldeck die Domanial—
forsten ein, wogegen der Gemeinde- und Privatbesitz hier weit zurück tritt. Im
Kasseler Regierungsbezirke haben die Oberförstereien Hombressen und Gottsbüren
im Reinhardswalde nur Staatsforsten, die Oberförsterei Hofgeismar neben den
Staatsforsten etwa ß Gemeindewaldungen. Dagegen nehmen diese in den
Forstrevieren Ehrsten, Ehlen und Naumburg innerhalb des Diemelgebiets große
Flächen ein; im Ehrstener Reviere übertreffen sie den Staatsbesitz mehr als
dreifach, im Naumburger Reviere fast vierfach. Unter den zerstreut liegenden
Waldstücken dieser Reviere befinden sich auch viele Privatwaldungen von theil⸗
weise mittlerem Umfange. Im westfälischen Antheile des Diemelgebiets umfaßt
der Staatsbesitz kaum s, der Gemeindebesitz etwa die Hälfte, der Privatbesitz
nahezun/3. Von den Staatsforsten entfällt der größte Theil auf die Ober⸗
försterei Hardehausen, die im Gebiete der Diemel über 20 qkm Waldbestände
besitzt, die Oberförsterei Bredelar nur kleinere Flächen, namentlich guten Buchen⸗,
Eichen- und Fichtenhochwald an der Hoppecke, wo auch einige sorglich gepflegte
Privatwaldungen und der Briloner Stadtforst mit geregeltem Hochwaldbetriebe,
meist Buchen und Fichten, liegen. Dasselbe gilt von den Warburger, Scherfeder
und Rimbecker Waldungen an der oberen Diemel. Die übrigen Gemeinde⸗
waldungen bestehen vielfach aus Stockausschlägen in unregelmäßigem Schlagholz⸗
betriebe, aber mit gutem Wuchse. Obgleich die Verwaltung der Gemeindeforsten
in Westfalen nicht mit den staatlichen Forstrevieren vereinigt ist wie im Kasseler
Regierungsbezirke, so unterliegt sie doch der Einwirkung des Staates und ist
besonderen Gemeinde-Oberförstern übertragen, deren Amtsbezirke freilich eine
übermäßige Ausdehnung besitzen. Im Großen und Ganzen werden daher die
—D— bewirthschaftet.
Wie im Fuldagebiete, so bildete auch im Diemelgebiete das Laubholz bis
in das 19. Jahrhundert hinein die fast allein herrschende Holzart. Neben der Buche
hatte namentlich die Eiche weit größere Verbreitung als jetzt. Durch viel zu
weit gehende Belastung der Wälder mit Berechtigungen zur Waldweide, Streu⸗
entnahme und Holznutzung und durch die früher erwähnten sonstigen Mißstände
war jedoch der Zustand der Laubholzwaldungen allmählich so zurückgegangen und
ihr Boden derart verarmt, daß bei der Einführung einer geordneten Forstwirth⸗
schaft in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts in großem Umfange zum
Anbaue des anspruchsloseren Nadelholzes geschritten werden mußte. Die Um—
wandlung derartiger unwüchsiger Laubholzbestände in Fichten- und Kiefernwald
schreitet noch weiter fort, namentlich auf den nach Ablösung der Berechtigungen
frei gewordenen Waldflächen, soweit diese nicht wegen Geeignetheit zu Aeckern
und Wiesen als Landabfindung an die früher Berechtigten abgetreten werden
müssen.
Immerhin herrscht das Laubholz noch dreifach über das Nadelholz vor,
besonders die am meisten verbreitete und auf geeignetem Boden überall gut
gedeihende Buche. Auf den Anbau der Eiche in gemischten, zum Theil auch
reinen Beständen wird viel Werth gelegt; ihr Anbau erfolgt durch Pflanzung,
neuerdings auch öfters durch Saat, wogegen für den Buchenwald die natür—
liche Verjüngung üblich ist. Beide Holzarten werden fast ausschließlich als