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Forstverwaltung und maunche Privatbesitzer größere, nach Ablösung der Hutebe—
rechtigungen frei gewordene Eichenpflanzwaldungen mit Buchen unterbaut oder
auf schlechterem Boden nach vorherigem Abtriebe mit Nadelholz aufgeforstet. In
wasserwirthschaftlicher Hinsicht wäre es zweckmäßig, diese Maßnahme auf die
noch vorhandenen Huteflächen mindestens dort auszudehnen, wo sie auf stark
geneigten Berghängen liegen. Denn man darf wohl dem Berichte der Ober—
försterei Gottsbüren darin rückhaltlos beistimmen, „daß infolge des Abtriebs der
Hutebestände und ihrer sofortigen Kultur, sowie wegen des Fortfalls der Viehweide
und des Aufhörens der Streuentnahme die Bestände der Zukunft sicherlich ein
ichnelles Abfließen und Verdunsten des Regen- und Schneewassers bedeutend
mehr verhindern werden als der jetzige Waldbestand (1894) mit seinem vielfach
durch Viehweide und Streuentnahme zerzausten Kleide, das auf großen Flächen
Blößen erkennen läßt.“