Full text: Quell- und Nebenflüsse der Weser (ohne Aller) (Band 2)

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an der als Lippischer Wald bezeichneten Strecke des Gebirgszuges, wo etwa 
100 qkm mit gut gepflegten Beständen bedeckt sind, allerdings zum Theil in den 
Flußgebieten der Ems und Lippe. An den westlichen Strecken des Teutoburger— 
waldes und auf dem Wiehengebirge sind leider die ehemals vortrefflichen Buchen— 
hochwaldbestände durch regellose Plenterwirthschaft und übermäßige Nebennutzungen, 
nachdem die früheren Markenwaldungen durch Theilung in Privatbesitz über— 
gegangen waren, bis zu dürftigem Mittelwalde oder Niederwalde herabgekommen. 
Da man sie streifenweise in schmalen, über Berg und Thal fortlaufenden Streifen 
aufgetheilt hatte, ist jede angemessene forstliche Benutzung und der Forstschutz 
unmöglich gemacht; die widerrechtliche Entnahme von Streu, Plaggen und Brenn— 
holz verdirbt den Wald und verleidet ihn dem Besitzer, sodaß seine Wiederkultur 
unterlassen wird und schließlich magere Weide oder schlechtes Ackerland an seine 
Stelle tritt. Bis zu gewissem Grade gilt dies auch von den Privatwaldungen 
im Lippischen Hügellande, wo gleichfalls ehemals gute Bestände entwerthet oder 
vielfach ganz verschwunden sind. Besser gehalten werden die kleinen Privat— 
waldungen im flachwelligen Gebietstheile, namentlich in den Kreisen Herford, 
Bielefeld und Melle, wo man von dem wenig lohnenden ehemaligen Schlagholz— 
betriebe mit 7- bis 8-jähriger Hauzeit mehr und mehr abgekommen ist. Diese 
bäuerlichen, zu jedem größeren Kolonate gehörigen Waldstücke unterliegen zwar 
keiner geregelten Aufsicht, werden aber von den Besitzern wie Fideikommißgut 
bewahrt; der Plenterbetrieb, der aus Eichen, Buchen, anderem Laub- und Nadel— 
holze bunt gemischten Bestände wird vorsichtig gehandhabt und für Nachzucht ge— 
sorgt; dennoch vermindern sich allmählich die ungewöhnlich gut gedeihenden Eichen, 
die den Stolz des westfälischen Bauern bilden. 
Von der gesammten, nur 322 qkm umfassenden Waldfläche befinden sich 
31,10/0 im Staatsbesitz, 6,50,0 im Gemeindebesitz und 62,40,0 im Privatbesitz. 
Staats- und Gemeindeforsten entfallen aber fast ganz auf den lippischen Gebiets— 
theil. Mit Laubholz sind 72,40,0, mit Nadelholz 27,60/0 der Waldungen be— 
standen. Beim Nadelholze überwiegen junge Bestände, die auf verarmtem Wald— 
boden oder entwaldeten Flächen in den letzten Jahrzehnten neu aufgeforstet 
wurden; ältere Nadelholzforsten (Fichte und Kiefer, im Bereiche der Keuper— 
formation auch Lärche) finden sich besonders auf dem Verwitterungsboden des 
Sandsteins, theilweise auch im ehemaligen Heidelande südlich von Salzuflen, 
wo die Aufforstung im 18. Jahrhundert begonnen hat. Beim Laubholze über— 
wiegt die Buche, mit der im flachwelligen Gelände, theilweise auch im Gebirge, 
die Eiche reichlich vermischt ist. Als Hochwald werden nur 72,00/0 aller 
Waldungen, als Mittel- und Niederwald 28,0/0 bewirthschaftet, und zwar 
äberwiegt im lippischen Gebietstheile der Hochwaldbetrieb weitaus, wogegen im 
preußischen Gebietstheile aus dem oben erwähnten Grunde der Mittel- und 
Niederwaldbetrieb in etwa ?/s aller Waldungen gebrärchlich ist. 
In den Staats- und Kammerforsten des Fürstenthums Lippe erfolgt die 
Verjüngung nur zum kleinen Theile durch Pflanzung oder Saat nach vorherigem 
Kahlschlage; meistens wird der Hochwald in Samenschlägen natürlich verjüngt. 
Im preußischen Gebietstheile werden die Laubholzforsten meistens natürlich, die 
Nadelholzforsten durch Pflanzung oder Saat verjüngt. In den sorgfältig gepflegten
	        
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