Full text: Quell- und Nebenflüsse der Weser (ohne Aller) (Band 2)

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ungewöhnlichen Hochwasser vom März 1888 erhebliche Schäden erlitten, da die 
Uferdeckungen noch nicht genügend in sich befestigt waren, sind dann aber 1888,89 
wiederhergestellt worden. Ohne zur Genossenschaftsbildung zu schreiten, ist für 
die untere Strecke in jener Feldmark die Unterhaltungspflicht geregelt, für die 
obere noch nicht. Daß ein Bedürfniß zur ordnungsmäßigen Uferinstandhaltung 
schon lange besteht, ergiebt sich aus dem „Ausschreiben“ der fürstlichen Regierung 
zu Korvey vom 20. Februar 1805 (das Nethegebiet gehörte damals größtentheils 
zum Fürstenthume Oranien-Nassau-Korvey), wodurch für die Nethe, die bei 
Höxter mündenden Bäche und die Saumer, ebenso wie für die Weser, Fluß— 
schauen eingeführt wurden. Nach 8 1 sind die Anlieger verpflichtet, ihre Ufer 
in guten Stand zu setzen; bei größerem unverschuldeten Schaden von mehr als 
5 bis 10 Thaler, will die Regierung „über die Bezahlung aus der Landeskasse 
mit den Landständen sich benehmen“. Nach 82 sollen im Herbste und Früh— 
jahre jeden Jahres und nach jedem Hochwasser die Ortsvorsteher und Vögte 
bei Strafe die Ufer begehen und die Protokolle dem Landbaumeister einschicken, 
damit „Vorschrift zur gehörigen Befestigung gegeben wird“. Bei diesen tech— 
nischen Vorschriften wurde darauf hingewirkt, steile Bruchufer mit mindestens 
1-fachen Böschungen abzuflachen, mit Weiden zu bepflanzen und Grassamen zu 
besäen, die Weidenpflanzungen in 3- bis 4-jährigem Umtriebe zu schneiden, am 
Kopfe der Ufervorsprünge kein Gesträuch zu dulden, am Uferrande einen 7,5 m 
breiten Schutzstreifen freizulegen und als Grasland freizuhalten, sowie Baum— 
stämme und Stubben aus dem Bachbette zu entfernen, um den Ufereinrissen vor— 
zubeugen. Diese zweckentsprechenden, aber wohl bald in Vergessenheit gerathenen 
Bestimmungen wurden 1838 von der Mindener Regierung wieder in Kraft 
gesetzt. Sie ließ sich damals einen Fonds zur Aufnahme von Flußkarten und 
Nivellements überweisen, die als Grundlage für die Flußschau dienen sollten. 
Einige als Musterbauten anzusehende Uferdeckungen, Weidenpflanzungen und gut 
geräumte Strecken waren bereits vorhanden. Nachdem 1846 die Vorarbeiten 
beendigt waren, scheint die Sache nicht weiter verfolgt worden zu sein. 
Den ersten größeren Zufluß empfängt die Nethe zwischen Willebadessen 
und Niesen, nämlich bei Fölsen rechts die von Borlinghausen aus dem Südende 
des Längenthals kommende Helmerte, ebenso den zweiten bei Niesen aus der 
von Löwen und Peckelsheim nordwärts ziehenden Keupermulde, die Taufnethe. 
Zwischen Niesen und Riesel ergießt sich bei Siddessen links die Oese, von 
Dringenberg und Neuenheerse her ostwärts gerichtet. Mit ihr parallel läuft die 
untere Strecke des Aabachs, nachdem dieser durch die starken Zuflüsse aus dem 
Driburger Kesselthale bedeutend verstärkt worden ist. Seine obere Strecke hat von 
der unweit Bembüren am Altenbekener Tunnel liegenden Quelle bis zur Saatzer 
Mühle einen im Grundrisse treppenförmigen Lauf, da er aus dem Reelsener Thale 
durch ein Querthälchen neben dem schmalen, den Driburger Thalkessel abtrennenden 
Muschelkalkrücken in die Keupermulde geleitet wird, die sich von Alhausen südwärts 
erstreckt. Aus dem westlich benachbarten Driburger Thale empfängt die Aa zwei 
Bäche, den größeren oberhalb der Thalpforte am Lilienberge, wo ihr zur Herster 
Bodenfurche führendes Querthal beginnt. In dieser bis zum Buntsandstein aus— 
genagten Bodenfurche vereinigt sich mit ihr bei Herste rechts der Katzbach von
	        
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