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Wiesen, 5,5/0 als Weiden und 35,3 8/0 als Wald. Wie ein Blick auf die
Bewaldungskarte (Bl. 7) zeigt, ist aber die Gebietsfläche zur Linken des Weser—
chals, also auch der zunächst behandelte Gebietstheil, weniger dicht bewaldet als
zur Rechten. Fast ausschließlich mit Wald bedeckt ist nur der hierher gehörige
schmale Streifen des Reinhardswaldes. Ferner liegen in unserem Gebietstheile
größere Waldflächen westlich von Höxter und östlich von Driburg, zwischen Al—
baxen und Polle von der Weser bis zum Köterberge, jenseits desselben in den
lippischen Aemtern Schwalenberg und Schieder, schließlich auf dem Pyrmonter
Berge und dem Landrücken, der den Pyrmonter Thalkessel vom Weserthale trennt.
Im Ganzen sind in den Gebieten der Bever, Nethe, Emmer u. s. w. etwa
30 /0 des Flächeninhalts bewaldet; der Antheil des Acker-, Wiesen- und Weide—
lands ist entsprechend größer als nach obigen Zahlen in der ganzen Gebietsfläche.
b) Bewaldungsverhältnisse.
Von der gesammten, 1220 qkm umfassenden Waldfläche des Oberen Weser—
gebiets entfallen auf den Besitz des Staates 56,8, der Gemeinden 22,1 und der
Privatbesitzer 21,6/0. Vorwiegend oder ausschließlich mit Laubholz sind 77,9,
mit Nadelholz 22,1 5/0 der Waldfläche bestanden. Bis auf 3,2 o/0 Nieder⸗ und
Mittelwald werden sämmtliche Forsten als Hochwald bewirthschaftet. In dem
zunächst betrachteten, durch die Bever, Nethe, Emmer u. s. w. entwässerten Ge—
bietstheile sind die Prozentzahlen für Holz- und Betriebsarten nicht wesentlich ver⸗
schieden von denen im ganzen Oberen Wesergebiete, wohl aber die Prozentzahlen
für die Besitzvertheilung, da nur etwa 45 0/0 auf den Staatsbesitz, 22 6,0 auf
den Gemeindebesitz, dagegen 33 0/0 auf den Privatbesitz entfallen. Der Staats—
hesitz ist demnach in unserem Gebietstheile kleiner, der Privatbesitz beträchtlich
größer als im ganzen Oberen Wesergebiete. Dies Verhältniß würde noch
schärfer ausgeprägt sein, wenn nicht die in Betracht kommenden Oberförstereien
des Regierungsbezirkes Kassel auf dem Reinhardswalde (Gahrenberg, Vecker—
hagen, Gottsbüren, Karlshafen) fast ausschließlich Staatsforsten besäßen. Auch
in den braunschweigischen, lippischen und waldeckischen Antheilen herrscht der
Staats- und fürstliche Domanialbesitz vor. Dagegen überwiegen im Antheile der
preußischen Regierungsbezirke Minden und Hannover die Privat- und Gemeinde—
waldungen weitaus. Erstere befinden sich meistens in Händen des Großgrund—
besitzes, der sie forstmäßig bewirthschaften läßt. Letztere stehen in allen Landes—
theilen entweder unter der Verwaltung oder doch unter der Aufsicht der Staats—
forstverwaltung. Bis auf einen nur geringfügigen Theil der Privatwälder unter—
liegen daher die Forsten unseres Gebietstheils einem planmäßigen Betriebe.
Bevor die Staatsaufsicht für die Gemeindewälder eingeführt worden ist,
wurden diese in ausgedehntem Maße zur Entnahme von Waldstreu und Vieh—
weide benutzt, ebenso viele inzwischen größtentheils verschwundene Privatwaldungen.
Hierdurch und infolge des wenig nachhaltigen Betriebs war der ehemalige Buchen⸗
und Eichenhochwald vielfach in dürftigen Mittelwald umgewandelt worden und
schließlich vollständig eingegangen, sodaß namentlich auf der Muschelkalkplatte
große Flächen, die früher prächtige Forsten trugen, nur noch als magere Schaf—
weide benutzt werden können. In den letzten Jahrzehnten hat man dieser Ver—