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vom Westendorfer Berge der Deckberger Bach bei Kohlenstädt (Km. 155,7), aus
dem Diluvialthale bei Lohfeld der unterhalb Eisbergen mündende Troisbach
(Km. 171), vom Nordhange des Buhnberges der Möllberger Bach gegenüber
Erder (Km. 177,8), sowie unterhalb der Werremündung der nahe bei letzterem
im Diluvialthale entspringende Rothe Bach bei Kostädt (Km. 192,7).
4. Aubanverhältnisse und Meliorationen. 5. Bewaldung.
a) Bewaldung.
Unterhalb der Emmermündung ist der rechtseitige Gebietsabschnitt gleich—
s'alls über den Durchschnitt des ganzen Oberen Wesergebiets bewaldet. Fast
durchweg mit Wald bedeckt sind die Kämme und oberen Gehänge des Iths,
Nesselberges, Sauparks, Großen Süntels und Wesergebirges. Aber auch die
niedrigeren Höhenzüge in der Keuperlandschaft südöstlich und östlich von Hameln,
z. B. die Muschelkalkhügel zwischen der Remte und Haste, die mit dem Schweine—
berge gipfelnde Berggruppe und der Kleine Süntel, tragen dichte Waldbestände.
Im westlichen Theile des Gebietsabschnitts ist dagegen außer dem Rücken und
Steilhange des Wesergebirges nur der Buhnberg und das zwischen beiden
liegende Diluvialthal theilweise mit Holzungen bedeckt.
Die letztgenannten Gehölze bestehen größtentheils aus ehemaligen, durch
Theilung in Privatbesitz gekommenen Markenwaldungen, deren früher gutwüchsige
Laubholz-Hochwaldbestände durch regellose Plenterwirthschaft und übermäßige
Nebennutzungen verwüstet und zu Mittelwald oder dürftigem Niederwald herab—
gekommen sind. Ein wesentlicher Prozentsatz der Waldfläche dieses zum Regie—
rungsbezirke Minden gehörigen Landestheils ist dabei abgetrieben und zu Acker—
land umgewandelt worden. Im Kreise Rinteln befinden sich die nicht fiskalischen
Forsten noch theilweise im Besitze von Interessentenschaften, die aus den Mark—
zenossenschaften der benachbarten Ortschaften hervorgegangen sind, namentlich die
8,6 qkm großen Süntelforsten; sie werden von einem eigenen Forstbeamten der
Genossenschaften unter Staatsaufsicht verwaltet. Bei der seit den siebziger Jahren
bewirkten Ablösung der früher ausgedehnten Berechtigungen zur Waldweide und
Streuentnahme, sowie zum Bezuge von Brenn-, Bau- und Nutzholz ist ebenfalls
ein namhafter Theil der Waldfläche verloren gegangen, z. B. im Forstreviere
Zersen etwa 10/0 (jetzige Holzfläche 26,6 q4km, Abnahme 2,7 qkm). Jedoch
handelt es sich dabei größtentheils um das Abtreiben von Eichenpflanzwald,
dessen lichte Bestände weit mehr Hutungen als Wald waren. In dem zum
Regierungsbezirke Hannover gehörigen Gebietstheile haben nächst den Staats—
und städtischen Forsten die unter Staatsaufsicht bewirthschafteten Genossenschafts—
forsten größeren Umfang, z. B. im Amte Hameln in allen Gemeinden. Während
ehedem durch schlechten Betrieb die Waldungen erheblich entwerthet worden waren,
hat die seit Einführung der Staatsaufsicht übliche planmäßige Waldwirthschaft
den Bauern Lust und Liebe zum Walde erweckt; vorher hatte eine bedeutende
Verminderung der bewachsenen Holzfläche stattgefunden. Regelmäßige Neben—
nutzungen werden nur noch in wenigen Forsten ausgeübt; auch im Hamelner
Stadtforste sind sie neuerdings vollständig abgelöst worden. Streuentnahme findet