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vergrößert, wogegen die Gesammtfläche der Wiesen im Sozietätsgebiete rd. 42,6 4km
beträgt. Die Besitzer dieser Wiesen klagten dauernd darüber, daß sie übermäßige
Lasten zu tragen hätten, während der Hauptnutzen der Melioration den Besitzern
des Ackerlandes zugefallen sei. Gegen die weitere Durchführung von Bewässe—
rungsanlagen sträubten sie sich vornehmlich wegen der hohen Kosten, aber auch
weil bei der Grabenausschachtung zu viel Schachtelhalm auf die Wiesen käme
und weil zu wenig Wasser verfügbar sei, sogar in der am besten gespeisten
Großen Aue. Einen wesentlichen Nutzen würde in dieser Beziehung die Anlage
des Mittellandkanals schaffen, der den Großen Diekfluß, die Große und Kleine
Aue in solcher Weise kreuzen soll, daß aus ihm leicht das zur Wiesenbewässerung
erforderliche Wasser entnommen werden könnte. Die durch Unterlassung der
Vorkehrungen, die ursprünglich als nothwendige Ergänzung der verbesserten
Vorfluth bereits in Aussicht genommen waren, entstandene übermäßige Senkung
des Grundwasserstandes hatte großes Mißtrauen gegen den Nutzen der Ent—
wässerungsanlagen erweckt. Man scheute daher vor dem Entschlusse zurück, die
einer genügenden Vorfluth noch nicht theilhaftigen Flächen des Sozietätsgebiets
besser zu entwässern, z. B. am unteren Großen Diekflusse den Fledder, das
Ströher Bruch und Tilgerbruch in den Gemarkungen Oppenwehe und Ströhen,
deren Grundstücke (5,0 qkm) wegen ihrer niedrigen Lage und mangelhaften
Abzugsgräben alljährlich auf längere Dauer unter Wasser stehen.
Um die Zustände des großen Meliorationsunternehmens endgültig zu
ordnen, ist der Rahdener Wassergenossenschaft im Allerhöchsten Erlasse vom
13. Dezember 1897 die Rückzahlung eines Staatsdarlehens von 96 000 Mark
unter der Bedingung erlassen worden, daß sie jährlich 6000 Mark für den
inneren Ausbau ihrer Anlagen verwendet und der Provinzialverband ebenso viel
beisteuert, bis beide gleichfalls je 96 000 Mark dafür aufgebracht haben. Die
bisher flüssig gemachten Geldbeträge sind dazu verwandt worden, die älteren
Bewässerungsanlagen an beiden Seiten der Großen Aue von Haßlage bis zum
Rahdener Mühlendamme in zweckmäßiger Weise zu ergänzen (3,43 qkm), sowie
durch Umleitung eines Hauptgrabens in das Unterwasser der Rohlfinger Stau—
schleuse bei Ströhen die Vorfluth zu verbessern und die Bewässerungsanlagen
zu vervollständigen (1,70 qkm). Als weitere Aufgaben des inneren Ausbaues
beabsichtigt man, demnächst eine noch versumpfte Niederungsfläche bei Wehdem
durch Entwässerung besser kulturfähig zu machen (1,0 qkm), eine Heidefläche bei
Vehlage in Ackerland und Wiese umzuwandeln (0,50 qkm) und eine Weiter—
ührung der Bewässerungsanlagen.
f) Meliorationen im Gebiete der Großen Aue.
Befriedigung der von den hannoverschen Anliegern gegen die
Rahdener Wassergenossenschaft erhobenen Beschwerden.)
Aus den vorstehenden Mittheilungen ergiebt sich, von welcher Wichtigkeit
es für die meliorierte Fläche der Rahdener Wassergenossenschaft ist, freie Ver—
fügung über das im Sommer gewöhnlich in sehr geringer Menge zufließende
Wasser zu behalten, um durch rechtzeitiges Aufstauen den Grundwasserstand im