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niedergegangen ist; das ist stets zu einer Zeit, wenn die in der Großen Aue
aufgespeicherte, auf höchstens 35 000 cbin zu schätzende Wassermenge größten—
theils abgeflossen ist. Auch hier werden dann bei sich bemerkbar machendem
stärkerem Zuflusse die unteren Bohlenreihen nach und nach herausgenommen.
Die wenigen Stauwerke der Kleinen Aue kommen bei den besonderen Verhält—
nissen dieses Flusses gar nicht in Betracht.“
Entsprechend den hieran geknüpften Vorschlägen, die von den betheiligten
Behörden gebilligt wurden, hat am 26. April 1898 der Sozietätsvorstand
folgende Verordnung über die Bedienung der Stauschleusen bei drohendem Hoch—
wasser erlassen, die in der Hauptsache mit der bisherigen Handhabung über—
einstimmt: „I) Bei Niederschlägen, welche eine stärkere Anschwellung der Fluß—
läufe des Sozietätsgebiets erwarten lassen, sind die obersten zwei Bohlen aller
in Betracht kommenden Stauschleusen möglichst früh und gleichzeitig bei allen
Schleusen zu entfernen, damit die Hauptmasse des aufgespeicherten Wassers in
der ganzen Länge des Flußlaufs gleichzeitig und ohne Erzeugung einer Fluth—
welle vor dem Eintreffen der eigentlichen Fluthwelle zum Abflusse gelangt.
2) Sollte sich darnach noch ein weiteres Steigen des Wassers bemerkbar machen,
so ist die Entfernung der dritten und vierten Bohlenreihe vorzunehmen. Jeder
Bohlenwärter ist verpflichtet, hiervon so schnell wie möglich dem Wärter der
nächst unterhalb liegenden Schleuse Nachricht zu geben, der dann seinerseits für
die sofortige Oeffnung seiner Schleuse Sorge trägt.“ Vom Oeffnen der Schleusen
in der Zeit vom 15. Mai bis 15. September giebt der Sozietätsvorstand den
Gemeinden Hannoversch-Ströhen, Dörrieloh, Varrel, Barenburg, Kirchdorf und
Vogtei telegraphische Nachricht. Zu bemerken bleibt noch, daß ein allmähliches
Oeffnen der Schleusen von unten nach oben wegen der örtlichen Verhältnisse
nicht möglich, aber auch nicht nöthig ist. Das Hochwasser dringt nämlich vom
Quellgebiete so rasch in das Sozietätsgebiet ein, daß mit dem Oeffnen der
obersten Schleuse nicht gewartet werden kann, bis das Wasser der unteren
Schleusen abgeflossen ist. Andererseits nimmt das Wasser in der ausgebauten
Strecke selbst wegen ihres geringen Gefälles eine so geringe Geschwindigkeit an,
daß jeder Kanalwärter nach Oeffnen einer Schleuse bequem zur nächstfolgenden
gehen und auch hier die obersten Bohlenreihen entfernen kann, bevor das aus
der nächsthöheren Haltung abgelassene Stauwasser vor dieser Schleuse eintrifft.
8) Meliorationen im Gebiete der Großen Aue.
(Westlicher Theil des hannoverschen Auegebiets.)
Obgleich am Anfange des Mittellaufs der Großen Aue bei Hannoversch—
Ströhen der recht wünschenswerthe Ausbau des Flusses noch nicht ernstlich er—
wogen worden ist, hat sich doch bei der Theilung und Verkoppelung (1870,72)
dieser ausgedehnten, in niedriger Lage zwischen großen Mooren eingeschlossenen
Feldmark eine wasserbauliche Melioration als nothwendig erwiesen, die einiger—
maßen der Versumpfung des Flußthals abhelfen sollte. Die Anlage eines zum
Abfangen des Wassers aus dem Uchter Großen Moore bestimmten Hauptgrabens
hat allein rd. 3000 Mark gekostet, die der übrigen Gräben nebst Brücken und