— 317 —
Wümme bessere Vorfluth für das von oben herabkommende Wasser zu schaffen,
theils durch Errichtung einer Schleusenanlage das von der Weser her ein—
strömende Fluthwasser abzuhalten. In letzterer Beziehung standen sich zwei Ent—
würfe gegenüber, von denen der eine durch eine Anlage in der Lesum sowohl
die Ländereien an der Hamme wie an der Wümme, der andere durch eine solche
Anlage bei Ritterhude nur die Hammeniederung schützen wollte. Gegen erstere
Anlage machten die Hammeanwohner geltend, daß beim Abschlusse der Lesum
und nach einem Ausbau der Wümme größere Wassermassen aus letzterer auch
in die niedrige Hammeniederung eindringen und hier Ueberschwemmungen an—
richten würden. Die mehrfach ausgearbeiteten Entwürfe für den Ausbau der
Wünmme ergaben außerdem sehr hohe Kosten, sodaß sie von den Anwohnern schon
aus diesem Grunde abgelehnt wurden. Dazu kam noch, daß hier bremisches
Gebiet in das Meliorationsgebiet fiel, wodurch die zu führenden Verhandlungen
umfangreicher und zeitraubender wurden. Die Anwohner der Hamme gingen
daher selbständig mit der Ausführung einer Stauanlage vor.
Nach dem im Jahre 1873 aufgestellten Entwurfe sollte die bei Ritterhude
zu erbauende Anlage aus einer Sperrschleuse mit 3 Oeffnungen von je 7,85 m
Lichtweite und einer Schiffschleuse von 6,28 mm Lichtweite bestehen. Die Kosten
hierfür und für die anschließenden Deichbauten waren zu 462 000 Mark veran—
schlagt. Auf Grund dieses Entwurfes erfolgte die Bildung einer Genossenschaft
mit Statut vom 22. Juni 1874, die den Bau alsbald begann und im folgenden
Jahre vollendete. Diese Anlage hat in neuerer Zeit dadurch eine Aenderung
erfahren, daß in Folge des Ausbaues der Weser bei den Niedrigwasserständen
auch in der Lesum und den anschließenden Flußstrecken erhebliche Senkungen ein—
treten, was sich sowohl für die Schiffahrt auf der Hamme, wie auch für die
Ländereien als außerordentlich nachtheilig erwies. Um diese Senkung in der
Hamme zu verhindern, erhielt die Schleuse bei Ritterhude Niedrigwasserthore,
durch die das Oberwasser zurückgehalten werden kann. Die hierzu erforderlichen
Umbauten sind auf Kosten des bremischen Staates ausgeführt, der auch die
Unterhaltung dieses Theiles der Anlage übernommen hat. Durch die Schleusen—
anlage ist es daher jetzt möglich, nicht nur unzeitige Sturmfluthen von der
Hamme abzuhalten, sondern auch den Wasserstand nicht unter eine bestimmte
Höhe sinken zu lassen, was für die Schiffahrt und für die Ueberstauung der
Ländereien im Winter sehr vortheilhaft ist.
Die Verhandlungen wegen Verbesserung der Verhältnisse an der Wümme,
die noch bis in die letzte Zeit fortgeführt worden sind, haben bisher noch zu
keinem günstigen Abschlusse geführt. Für das zwischen Hamme und Wümme ge—
legene St. Jürgensland sind die Verhältnisse insofern günstiger geworden, als
es durch eine in den Jahren 1882,83 hergestellte Pumpanlage möglich wird, die
Ländereien im Frühjahr möglichst frühzeitig trocken zu legen. Außerdem ist hier
neuerdings durch Errichtung eines gemeinschaftlichen Sielverbandes eine bessere
Unterhaltung der Siele und Zuflußgräben gewährleistet.
An der Geeste lagen die Verhältnisse früher noch ungünstiger als an den
Zuflüssen der Lesum. Das Gefälle war, wie vorhin schon erwähnt, außer—
ordentlich schwach; der Fluß besaß dabei sehr scharfe Krümmungen, sodaß sich