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werden und unter gewöhnlichen Verhältnissen im Hochsommer während längerer
Trockenheit über die Zeit der Dürre einigermaßen hinaushelfen. Bedenklich
wird aber die Sachlage, falls einem trockenen Sommer ein Winter vorausgegangen
ist, der wenig Schnee gebracht oder durch vorzeitig eingetretenen harten Boden—
frost das Versickern des Schmelzwassers erschwert und die Nachhaltigkeit der
Quellenspeisung beeinträchtigt hat, wie z. B. in den für das Weserstromgebiet
wegen ihres Wassermangels denkwürdigen Jahren 1892,93 (vergl. Bd. D). Die
ohnehin geringe Wasserführung ist zur Kleinwasserzeit damals vorübergehend
noch künstlich vermindert worden durch die Aufspeicherung des Wassers an den
Mühlenwehren, stellenweise auch durch Entnahme mit Pumpwerken für die
Bewässerung der verdörrenden Thalwiesen. Daß bei Kassel die Ansammlung
des von oben zufließenden Wassers, das erst beim Abmahlen ins Unterwasser
gelangte, Unzuträglichkeiten hervorgerufen hat, wird bei Betrachtung der wasser—
wirthschaftlichen Verhältnisse mitgetheilt. Offenbar beruhen auf ähnlichen Vor—
kommnissen auch die von Pfister („Landeskunde von Kurhessen“, Kassel 1840)
mitgetheilten Wahrnehmungen, wonach zwischen den Jahren 1566 und 1683
neunmal das Wasser in der Fulda plötzlich versiegt war, sodaß man die Fische
mit den Händen fing und fast trockenen Fußes durch den Fluß gehen konnte,
sich dann aber nach mehreren Stunden wieder einstellte, ebenso 1148 bei Fulda.
In den genannten Zeitraum fallen die Jahre der großen Hochfluthen von 1595,
1643 und 1682, in denen der größte Theil der winterlichen Niederschläge zum
plötzlichen Abflusse gelangt sein dürfte, ohne der nachhaltigen Quellenspeisung
zu Gute zu kommen. Innerhalb jenes Zeitraumes waren 1665 und 1658 an
der Weser und somit wohl auch an der Fulda gleichfalls gefährliche Hochwasser—
jahre mit bedeutenden Hochfluthen im Jahresanfange. Daß dieselbe Erscheinung
mehrmals gleichzeitig in der Eder bemerkt worden ist, wie Pfister hervorhebt,
bestärkt die Wahrscheinlichkeit unserer Erklärung.
III. Wasserwirthschaft.
In wasserwirthschaftlicher Beziehung sind bei der Fulda drei Haupstrecken
zu unterscheiden: 1) die nicht schiffbare Strecke von der Quelle bis zur Nord—
grenze des Kreises Hersfeld bei Mecklar (d. h. der Quellbach, der Oberlauf und
der Anfang des Mittellaufs), 2) die als schiffbar geltende Strecke von Blanken—
heim bis Kassel (d. h. der größte Theil des Mittellaufs und die Anfangstrecke des
Unterlaufs), 3) die durch Kanalisierung für Weserkähne schiffbar gemachte Strecke
von Kassel bis Münden (d. h. die Endstrecke des Unterlaufs). Von der ganzen,
217,5 kmeobetragenden Lauflänge entfallen auf die nicht-schiffbare Fulda 112,8 km,
auf die als schiffbar geltende Fulda 76,9 kmm, auf die kanalisierte Fulda 27,8 km.
Die erstgenannte Hauptstrecke gehört zum Dienstbezirke des Meliorationsbauamtes
in Fulda. Die zweite Hauptstrecke steht unter der Verwaltung der Wasserbau—
inspektion Kassel II. Die kanalisierte Fulda ist als Glied der Weser-Wasser—
straße der Weserstrombauverwaltung zugetheilt, und zwar der unter dieser Be—