Full text: Quell- und Nebenflüsse der Weser (ohne Aller) (Band 2)

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eiserne Fußgängerbrücke im Oberwasser des Wehres eine bequemere Verbindung 
der Kreisstadt mit dem Bahnhofe. An den Straßen- und Wegebrücken bei 
Breitenbach, Nd.-Ellenbach, N-Morschen und Malsfeld mit 47 bis 1537 mm Licht-— 
weite finden ähnliche Umfluthungen an einem der beiden Ufer statt wie bei 
Melsungen und Röhrenfurth, bei N.-Morschen sogar an beiden Ufern. Die übrigen, 
zur Abführung der größten Hochwassermenge ausreichenden Brückenanlagen haben 
durchschnittlich 102 in Lichtweite und beim höchsten Wasserstande 318 qmm Durch— 
flußquerschnitt. 
Der Unterlauf hat außer den 5 im Verzeichnisse aufgeführten Brücken, von 
denen diejenigen bei Guntershausen und Kragenhof Thalübergänge (Eisenbahn— 
viadukte) sind, nur noch eine Brückenanlage bei Kassel, nämlich die Drahtbrücke 
für den Fußgängerverkehr zwischen der Altstadt und Unterneustadt mit einer 
80,7 m weiten Oeffnung. Durchaus ungenügend ist die Lichtweite der 1788,94 
in Nähe einer 1509 angelegten, wegen Baufälligkeit abgetragenen Brücke mit 
größerem Durchflußquerschnitte erbauten Straßenbrücke in Kassel; wie bereits auf 
S. 403 erwähnt, wird ein Theil des Hochwassers (1841 etwa ein Drittel der Ab— 
flußmenge) durch die oberhalb der Fußgängerbrücke rechts abzweigende Fluth— 
mulde seitlich abgeleitet. Während die Kasseler Straßenbrücke nur 64,5 m Licht— 
weite und im Staue des Mühlenwehrs nur 335 qm Hochfluthquerschnitt hat, 
beträgt an den 3 Eisenbahnbrücken des Unterlaufs die Lichtweite durchschnittlich 
171m und der Hochfluthquerschnitt 514 qm; an der 167,5 m weiten Mündener 
Straßenbrücke ist ein 947 qm großer Hochfluthquerschnitt vorhanden. 
2. Wasserwirthschaftliche Verhältnisse an der nicht-schiffbaren Fnlda. 
Am Quellbache sind innerhalb des vormals bayrischen Kreises Gersfeld 
keine Uferbauten vorgenommen worden und ist auch für die Räumung des Bettes 
nichts geschehen, da nach dem dort geltenden Rechte der Bach als ein Privat— 
gewässer und Eigenthum der Anlieger gilt, die zu solchen Arbeiten nicht an— 
gehalten werden können. Durch zahlreiche kleine, aus Steinschüttungen hergestellte 
Stauanlagen wird das Wasser der Fulda zum Betriebe von Mühlen oder. zur 
Wiesenbewässerung abgeleitet. Bis Altenfeld werden 10 oberschlächtige, von da 
bis Lütter 7 unterschlächtige Mühlenräder vom Wasser des Quellbachs getrieben. 
Da die Müller bei trockener Witterung oft den Betrieb einstellen müssen, sind 
häufig Streitigkeiten zwischen ihnen und den Wiesenbesitzern entstanden, deren 
Bewässerungsanlagen den Mühlenbetrieb erschweren. Beispielsweise hatten 1896 
die Eigenthümer der 3 Mühlen in Gersfeld die Entfernung der Stauvorrichtungen 
für die Bewässerung der Sandberger Wiesen verlangt, da sie angeblich von Ostern 
bis Martini das gesammte Wasser allein benutzen dürften; durch übertriebene 
Bewässerung und ungenügende Zurückleitung des verbrauchten Wassers wären 
Röhrenfurther Brücke noch zweimal binnen 2 Jahrhunderten, nämlich am 16. Januar 1682 
und am 27. Februar 1784. Außer der Zerstörung im Jahre 1595 hat die Rotenburger 
Brücke solches Mißgeschick binnen nicht ganz 100 Jahren gleichfalls zweimal erlitten, nämlich 
am 10. Januar 1552 und am 5. Januar 1648, welcher Hochfluth auch viele anderen 
Brücken an der Fulda und ihren Seitengewässern nicht zu widerstehen vermochten.
	        
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