— 438 —
recht kostspielig geworden sein, und seine Speisung hätte ähnliche Schwierigkeiten
gefunden, wie die des unvollendeten Kanals von Karlshafen nach Kassel. Eine
im Maßstabe 1: 6667 gezeichnete, recht gute Karte*) mit Eintragung mehrerer
Kanallinien und ihrer Längenschnitte beziffert den Höhenunterschied von der
Wasserscheide bis zur Fulda an der Ulfenmühle bei Weiterode (Witterode) auf
34510,53 Fuß und bis zur Werra unterhalb Dankmarshausen (Demershausen)
auf 2771/23 Fuß. Da die 14-schuhige Kasseler Ruthe (3,99 mm), in Dezimalfuße
getheilt, der Kartenaufnahme zu Grunde gelegt ist, so handelte es sich um Höhen—
unterschiede von rd. 188 und 110 m, welche Zahlen auf 8 bis 10 m mit den
überschlägigen Angaben auf S. 17 übereinstimmen.
Vor der Erörterung der flußbaulichen Verhältnisse der als schiffbar
geltenden Fulda sei noch ein Blick auf den thatsächlichen Schiffsverkehr oberhalb
Kassel geworfen. Die durchgehende Schiffahrt und die Flößerei haben hier
bereits seit langer Zeit aufgehört. Eigentliche Frachtschiffahrt, aber nur in
sehr geringem Maße, wird nur noch auf der kurzen Strecke von Guntershausen
bis Kassel betrieben, wo etwa 20 kleine Schiffe zur Beförderung von Sand,
Kies, Bruch- und Pflastersteinen nach Kassel benutzt werden. Die Sand- und
Kiesschiffe mit rd. 10 t Tragfähigkeit befördern jährlich gegen 2000 t, die
Steinschiffe mit rd. 20 t Tragfähigkeit 2- bis 4000 t, vermitteln also einen
Gesammtverkehr von 4- bis 6000 t. Auch in Nähe der übrigen Uferstädte,
besonders bei Melsungen findet ein schwacher Schiffsverkeyr von Sand- und
Kieskähnen statt, auf der freien Strecke wohl nur für die Herbeischaffung der
zu den Flußbauten verwandten Baustoffe. Während bei Kassel und Melsungen
jährlich 40 bis 60 Schleusungen stattfinden, beträgt deren Zahl bei N.Morschen
und Guxhagen nur 10 bis 15. Die Abmessungen der Schiffschleusen ergeben
sich aus folgender Zusammenstellung, wobei zu bemerken ist, daß die nutzbare
Weite wegen der Verdrückungen einiger Seitenmauern nicht immer der Thorweite
entspricht:
Nutzbare Rotenburg N.Morschen Melsungen Guxhagen Neuemühle Kassel
Kammerlänge (n) 27,64 28,40 24,56 24,45 23,64 34,70
Weite (m) 445 438 448 447 462 83,87
Nach der kurhessischen Wasserbauverordnung müssen die Uferschutzbauten
auf Anordnung der die Aufsicht führenden Wasserbaubeamten von den Anliegern
und Ufergemeinden regelmäßig hergestellt, nach Bedarf ausgebessert und unter—
halten werden. Soweit die Ufer Eigenthum des Wasserbaufiskus sind und er
daher selbst zur Unterhaltung verpflichtet ist, wird zuweilen gleichzeitig mit ihrer
Befestigung ein Ausbau des Flußlaufs durch Anlage von Buhnen, Stromschwellen
und Parallelwerken zur Erleichterung der Schiffahrt und des regelmäßigen Ab—
flusses vorgenommen. Ebenso bewirkt die Wasserbauverwaltung derartige Bauten
vor fremden Ufern, wenn es sich weniger um den Schutz einzelner Uferstellen,
) Die bei der Wasserbauinspektion Kassel II aufbewahrte Karte führt den Titel
„Eigentlicher Grundriß der Situation zwischen der Fulda und Werra von Witterode an
bis nach Demershausen benebenst dem Profile oder Wasserfall. Von dem Gipfel der
Höhe bei Hönebach an bis in die Fulda bei Witterode, ingleichen vom Gipfel der
Höhe bei Hönebach an bis in die Werra bei Demershausen hinunter. Anno 1716“.