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als vielmehr um die Erhaltung des Flußbetts in schiffbarem Zustande handelt.
Ueberdies kommt sie den bedürftigen Gemeinden in weitgehender Weise durch
Unterstützungen zu Hülfe, wenn die aufgegebene Baulast ihre Leistungsfähigkeit
übersteigt. Sogar für Privatuferbauten sind in besonderen Fällen Beiträge ge—
währt oder es ist der ganze Uferbau vom Wasserbaufiskus übernommen worden,
wenn der Anlieger einen dem Werthe seines Grundstücks entsprechenden Zuschuß
beisteuerte. Ausnahmsweise hat sich die Bauthätigkeit der Gemeinden auch auf
die Herstellung von Durchstichen erstreckt. Beispielsweise wurde von der Gemeinde
Baumbach 1866,69 ein solcher oberhalb des Ortes ausgeführt, der bis zum
Jahre 1881 für die Erdarbeiten und Uferdeckungen außer dem Grunderwerbe
(O,49 qkm) und den Hand- und Spanndiensten die Gemeindekasse mit über
5100 Mark belastet hatte; zum Ausgleiche wurde der bauverpflichteten Gemeinde
das 1,11 qkKm große alte Fuldabett nebst den Weidenbeständen überlassen. In
früherer Zeit scheinen auch an anderen Stellen Durchstiche angelegt oder Durch—
brüche durch Uferbefestigungen und Absperrung der Altläufe festgelegt worden zu
sein. Auf die Vertiefung der Stromrinne wirken diese in erster Linie zur
Sicherung der Ufer und Erhaltung der Lage des Bettes bestimmten Bauten nur
in bescheidenem Maße ein. Bei kleinem Wasser wird zuweilen die Rinne auf
den Geröllbänken mit einem Wasserpfluge auf 0,4 bis 0,5 mm Tiefe geräumt.
Da die bezeichneten Arbeiten bereits seit vielen Jahrzehnten vorgenommen
worden sind, hat die als schiffbar geltende Fulda, obgleich nicht planmäßig für
Schiffahrtzwecke ausgebaut, eine überraschend günstige Gestalt erhalten. An
Stelle des früher gerade im Mittellaufe sehr verwilderten Bettes ist ein ziemlich
gleichmäßig breiter, in zumeist schlanken Windungen das Thal durchziehender
Flußschlauch getreten. Während ehedem der Besitzstand der Ufergrundstücke durch
Abbrüche und Verlegungen stets gefährdet war und umfangreiche Flächen eine
Steinwüste bildeten, führt jetzt der Landmann seinen Pflug häufig bis dicht an
das Ufer, da er seine fruchtbaren Felder durch die sorgfältige Instandhaltung
des Flußlaufs gesichert weiß. Freilich darf er auch die Opfer nicht scheuen, die
den einzelnen Anliegern und den vom Flusse berührten Gemeinden hierfür zu—
gemuthet werden. Daß ein bedeutender Antheil der Geldaufwendungen für die
Unterhaltung und Beaufsichtigung der Fulda und ihrer Ufer nicht auf diese, sondern
auf den Staat entfällt, geht aus folgender, von der Wasserbauinspektion Kassel II
zur Verfügung gestellten Nachweisung der 1896,98 im Kreise Melsungen ent—
standenen Kosten hervor. Allerdings haben in den beiden ersten Zeilen nur die
Kosten der zwangsweise durch die sogenannten Wasserbauetats angeordneten Bauten
berücksichtigt werden können, nicht auch die freiwillig ubernommenen Aufwendungen.
Die Gemeinden und Uferbesitzer leisten also einen größeren Antheil der Unter—
haltungsbauten, als nach der Tabelle auf S. 440 anzunehmen wäre.
Ganz vereinzelt sind niedrig liegende Ackerflächen gegen Ueberschwemmungen
durch Deiche geschützt, nämlich durch Sommerdeiche von geringer Höhe am rechten
Ufer oberhalb N.-Morschen und auf 250 m Länge am linken Ufer unterhalb
der Brücke bei A.-Morschen. Ein nach seiner Aufhöhung hochwasserfreier Deich,
der vom Domänenfiskus unterhalten wird, umschließt die Karlsaue bei Kassel am
linken Ufer der Fulda, an dem er stellenweise ohne Vorland entlang zieht. Diese