Full text: Quell- und Nebenflüsse der Weser (ohne Aller) (Band 2)

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als vielmehr um die Erhaltung des Flußbetts in schiffbarem Zustande handelt. 
Ueberdies kommt sie den bedürftigen Gemeinden in weitgehender Weise durch 
Unterstützungen zu Hülfe, wenn die aufgegebene Baulast ihre Leistungsfähigkeit 
übersteigt. Sogar für Privatuferbauten sind in besonderen Fällen Beiträge ge— 
währt oder es ist der ganze Uferbau vom Wasserbaufiskus übernommen worden, 
wenn der Anlieger einen dem Werthe seines Grundstücks entsprechenden Zuschuß 
beisteuerte. Ausnahmsweise hat sich die Bauthätigkeit der Gemeinden auch auf 
die Herstellung von Durchstichen erstreckt. Beispielsweise wurde von der Gemeinde 
Baumbach 1866,69 ein solcher oberhalb des Ortes ausgeführt, der bis zum 
Jahre 1881 für die Erdarbeiten und Uferdeckungen außer dem Grunderwerbe 
(O,49 qkm) und den Hand- und Spanndiensten die Gemeindekasse mit über 
5100 Mark belastet hatte; zum Ausgleiche wurde der bauverpflichteten Gemeinde 
das 1,11 qkKm große alte Fuldabett nebst den Weidenbeständen überlassen. In 
früherer Zeit scheinen auch an anderen Stellen Durchstiche angelegt oder Durch— 
brüche durch Uferbefestigungen und Absperrung der Altläufe festgelegt worden zu 
sein. Auf die Vertiefung der Stromrinne wirken diese in erster Linie zur 
Sicherung der Ufer und Erhaltung der Lage des Bettes bestimmten Bauten nur 
in bescheidenem Maße ein. Bei kleinem Wasser wird zuweilen die Rinne auf 
den Geröllbänken mit einem Wasserpfluge auf 0,4 bis 0,5 mm Tiefe geräumt. 
Da die bezeichneten Arbeiten bereits seit vielen Jahrzehnten vorgenommen 
worden sind, hat die als schiffbar geltende Fulda, obgleich nicht planmäßig für 
Schiffahrtzwecke ausgebaut, eine überraschend günstige Gestalt erhalten. An 
Stelle des früher gerade im Mittellaufe sehr verwilderten Bettes ist ein ziemlich 
gleichmäßig breiter, in zumeist schlanken Windungen das Thal durchziehender 
Flußschlauch getreten. Während ehedem der Besitzstand der Ufergrundstücke durch 
Abbrüche und Verlegungen stets gefährdet war und umfangreiche Flächen eine 
Steinwüste bildeten, führt jetzt der Landmann seinen Pflug häufig bis dicht an 
das Ufer, da er seine fruchtbaren Felder durch die sorgfältige Instandhaltung 
des Flußlaufs gesichert weiß. Freilich darf er auch die Opfer nicht scheuen, die 
den einzelnen Anliegern und den vom Flusse berührten Gemeinden hierfür zu— 
gemuthet werden. Daß ein bedeutender Antheil der Geldaufwendungen für die 
Unterhaltung und Beaufsichtigung der Fulda und ihrer Ufer nicht auf diese, sondern 
auf den Staat entfällt, geht aus folgender, von der Wasserbauinspektion Kassel II 
zur Verfügung gestellten Nachweisung der 1896,98 im Kreise Melsungen ent— 
standenen Kosten hervor. Allerdings haben in den beiden ersten Zeilen nur die 
Kosten der zwangsweise durch die sogenannten Wasserbauetats angeordneten Bauten 
berücksichtigt werden können, nicht auch die freiwillig ubernommenen Aufwendungen. 
Die Gemeinden und Uferbesitzer leisten also einen größeren Antheil der Unter— 
haltungsbauten, als nach der Tabelle auf S. 440 anzunehmen wäre. 
Ganz vereinzelt sind niedrig liegende Ackerflächen gegen Ueberschwemmungen 
durch Deiche geschützt, nämlich durch Sommerdeiche von geringer Höhe am rechten 
Ufer oberhalb N.-Morschen und auf 250 m Länge am linken Ufer unterhalb 
der Brücke bei A.-Morschen. Ein nach seiner Aufhöhung hochwasserfreier Deich, 
der vom Domänenfiskus unterhalten wird, umschließt die Karlsaue bei Kassel am 
linken Ufer der Fulda, an dem er stellenweise ohne Vorland entlang zieht. Diese
	        
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