Bezeichnung der Baupflichtigen
Etatsjahr Siatasabr Etatsjahr
183896 1897 1898
Mark Mark Mark
Durchschnitt
1896 /08
Mark
Gemeinden.. W
Privatpersonenn.
Domänen- und Forstfiskus. ..
Wasserbauverwaltung für Ufer- und Strom—
bauwerke.. . .. 28340 1917 18672041
Zusammen 3034 38370 6166 4356
Sonstige Ausgaben d. Wasserbauverwaltung
für die Unterhaltung u. Beaufsichtigung 3599 4134 4121 3951
Aufwendungen der Wasserbauverwaltung s80,50/0 786,6 070 58,2 0/0 — 72,1 00
1742 hergestellte Deichanlage hatte die früheren Hochfluthen abgewehrt, bis ihn
das höchste Hochwasser des 19. Jahrhunderts (vom Jahre 1841) überströmte und
zu einer Höherlegung der Krone Anlaß gab. Als Abflußhindernisse im Hochwasser—
bett können diese Anlagen nicht gelten, wohl aber bis zu gewissem Grade die Wehre
bei Rotenburg, N.-Morschen, Melsungen und ganz besonders das Kasseler Wehr.
Unterhalb des Wehres bei Rotenburg liegen die Verhältnisse wegen der Wehr—
und Brückenanlage für den Hochwasserabfluß so ungünstig, daß die unterspülte
Schleusenmauer 1875,76 durch eine oben abgepflasterte Steinschüttung geschützt
werden mußte. Da hierdurch der Mühlengraben die Spülung durch das Hoch—
wasser verloren hatte und in höherem Maße als früher der Versandung aus—
gesetzt war, erhielt der Mühlenbesitzer 1891 eine einmalige Abfindung von
14000 Mark, um die Räumung seines Mühlengrabens nach Bedarf selbst zu
hewirken. Die Wehre bei N.-Morschen und Melsungen reichen zur Abführung
des großen Hochwassers nicht aus und werden seitlich umfluthet.
Durch die Stauanlage in Kassel mit 63 im freier Ueberlauflänge, die an
beiden Seiten befindlichen Mühlen, die oberhalb liegende Straßenbrücke mit un—
zureichender Lichtweite und die zu weit in das Flußbett vorgebauten Ufermauern
wird das Hochwasserbett der Fulda in Kassel übermäßig eingeschränkt, und
zwar bis zu 390 qm am sogenannten Rondel (Rundthurm), 335 qm unter der
Brücke mit Einrechnung der Sohlenkolke. Ein Gutachten vom Juni 1883 hielt
dagegen 540 qm für nöthig zur gefahrlosen Abführung der auf 1080 cbm/ sec
angenommenen Größtmenge der Hochfluth von 1841. Etwa ein Drittel der ganzen
Abflußmenge mußte damals durch die Umfluthrinne zwischen der Unterneustadt
und Bettenhausen seitlich abströmen; diese Seitenströmung hatte auf der Leipziger
Straße bis zu 2,1m Tiefe und bei 0,720/00 Gefälle eine reißende Geschwindigkeit;
das Hochwasser stand 3,72 m über der Wehrkrone. Jene Umfluthrinne ist in—
zwischen durch Zäune, Hecken und einzelne Häuser noch mehr verbaut und die
Schädlichkeit der Abflußhindernisse, die das Hochwasser in seinem Laufe hemmen,
noch erheblich gesteigert worden. Da schon bei weit niedrigeren Hochfluthen
eine Seitenabströmung beginnt, die Beschädigungen an Grundstücken, Straßen
und Häusern anrichtet, hatten 1872 die Gemeinden Waldau und Betten—
hausen um Schutzvorkehrungen gegen Ueberschwemmungen gebeten. Der 1875