Full text: Quell- und Nebenflüsse der Weser (ohne Aller) (Band 2)

Bezeichnung der Baupflichtigen 
Etatsjahr Siatasabr Etatsjahr 
183896 1897 1898 
Mark Mark Mark 
Durchschnitt 
1896 /08 
Mark 
Gemeinden.. W 
Privatpersonenn. 
Domänen- und Forstfiskus. .. 
Wasserbauverwaltung für Ufer- und Strom— 
bauwerke.. . .. 28340 1917 18672041 
Zusammen 3034 38370 6166 4356 
Sonstige Ausgaben d. Wasserbauverwaltung 
für die Unterhaltung u. Beaufsichtigung 3599 4134 4121 3951 
Aufwendungen der Wasserbauverwaltung s80,50/0 786,6 070 58,2 0/0 — 72,1 00 
1742 hergestellte Deichanlage hatte die früheren Hochfluthen abgewehrt, bis ihn 
das höchste Hochwasser des 19. Jahrhunderts (vom Jahre 1841) überströmte und 
zu einer Höherlegung der Krone Anlaß gab. Als Abflußhindernisse im Hochwasser— 
bett können diese Anlagen nicht gelten, wohl aber bis zu gewissem Grade die Wehre 
bei Rotenburg, N.-Morschen, Melsungen und ganz besonders das Kasseler Wehr. 
Unterhalb des Wehres bei Rotenburg liegen die Verhältnisse wegen der Wehr— 
und Brückenanlage für den Hochwasserabfluß so ungünstig, daß die unterspülte 
Schleusenmauer 1875,76 durch eine oben abgepflasterte Steinschüttung geschützt 
werden mußte. Da hierdurch der Mühlengraben die Spülung durch das Hoch— 
wasser verloren hatte und in höherem Maße als früher der Versandung aus— 
gesetzt war, erhielt der Mühlenbesitzer 1891 eine einmalige Abfindung von 
14000 Mark, um die Räumung seines Mühlengrabens nach Bedarf selbst zu 
hewirken. Die Wehre bei N.-Morschen und Melsungen reichen zur Abführung 
des großen Hochwassers nicht aus und werden seitlich umfluthet. 
Durch die Stauanlage in Kassel mit 63 im freier Ueberlauflänge, die an 
beiden Seiten befindlichen Mühlen, die oberhalb liegende Straßenbrücke mit un— 
zureichender Lichtweite und die zu weit in das Flußbett vorgebauten Ufermauern 
wird das Hochwasserbett der Fulda in Kassel übermäßig eingeschränkt, und 
zwar bis zu 390 qm am sogenannten Rondel (Rundthurm), 335 qm unter der 
Brücke mit Einrechnung der Sohlenkolke. Ein Gutachten vom Juni 1883 hielt 
dagegen 540 qm für nöthig zur gefahrlosen Abführung der auf 1080 cbm/ sec 
angenommenen Größtmenge der Hochfluth von 1841. Etwa ein Drittel der ganzen 
Abflußmenge mußte damals durch die Umfluthrinne zwischen der Unterneustadt 
und Bettenhausen seitlich abströmen; diese Seitenströmung hatte auf der Leipziger 
Straße bis zu 2,1m Tiefe und bei 0,720/00 Gefälle eine reißende Geschwindigkeit; 
das Hochwasser stand 3,72 m über der Wehrkrone. Jene Umfluthrinne ist in— 
zwischen durch Zäune, Hecken und einzelne Häuser noch mehr verbaut und die 
Schädlichkeit der Abflußhindernisse, die das Hochwasser in seinem Laufe hemmen, 
noch erheblich gesteigert worden. Da schon bei weit niedrigeren Hochfluthen 
eine Seitenabströmung beginnt, die Beschädigungen an Grundstücken, Straßen 
und Häusern anrichtet, hatten 1872 die Gemeinden Waldau und Betten— 
hausen um Schutzvorkehrungen gegen Ueberschwemmungen gebeten. Der 1875
	        
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