Full text: Quell- und Nebenflüsse der Weser (ohne Aller) (Band 2)

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Schleuse in einem Durchstiche des zwischen dem oberen und unteren Wehre ge— 
legenen Tanzwerders. Sie haben 8,60 in Lichtweite in den Häuptern und eine 
nutzbare Länge von rd. 60 meerhalten; beide Drempel sind 1,60 m unter den 
hydrostatischen Stauspiegel der unteren Haltung gelegt worden, um auch für die 
Oberthore eine günstige Form zu erzielen. Die Schleusenthore sind hölzerne 
Riegelthore, nur bei Münden wegen der großen Stauhöhe eiserne Stemmthore. 
Zum Füllen und Entleeren dienen eiserne Drehschützen mit wagerechter Achse. 
Die Lage der Wehre an den Unterhäuptern ermöglichte es, gleich bei der Er— 
bauung der Kammerschleusen, unabhängig von deren Füll- und Entleerungs— 
vorrichtungen, im Unterhaupte einen Umlauf zur späteren Füllung der vorgesehenen 
Schleppzugschleusen anzuordnen, der einstweilen mit einer Mauer abgeschlossen 
ist. Im Bedarfsfalle sollen die Kammerschleusen durch den Anbau solcher Schlepp— 
zugschleusen derart verlängert werden, daß eine nutzbare Länge von 200 m zur 
Verfügung steht. Die Gründung der Bauwerke erfolgte auf Beton zwischen 
Spundwänden oder Fangedämmen. Das Mauerwerk besteht aus Bruchsteinen in 
Zementmörtel. 
Dabei haben die Wehrrücken für die drei unteren Nadelwehre 1,20 m 
Stärke im hinteren und 2,80 m im vorderen Theile, einschließlich Betonbett ohne 
Koffer, für die drei unteren Nadelwehre O, 10 in kleinere Stärken und durchweg nur 
5,0 m Breite erhalten. Da bei diesem geringen Maße das durch die Lücken des 
theilweise geöffneten Wehres stürzende Wasser- die im Unterwasser angebrachte 
Steinschüttung auskolkte, mußten nachträglich 6 bis 10 mebreite Sturzbetten mit 
einer Decklage aus großen Steinen von 250 kKg Mindestgewicht hergestellt werden. 
Infolge der tiefen Lage der Wehrrücken findet bei Hochwasser, das erhebliche 
Massen von Sand und Kies mit sich führt, eine (nicht allzu große) Versandung der 
niedergelegten Wehre statt, welchem Uebelstande thunlichst durch Aufräumung des 
Flußbettes unterhalb vorgebeugt wird. Hier erfolgen wegen der übermäßigen 
Erweiterung der Sohle auferd. 77 mm (bedingt durch die Lichtweiten des Nadel— 
wehrs und der Schleuse, sowie die Breiten des Mittelpfeilers und der rechtseitigen 
Unterhauptsmauer) stets Ablagerungen. Um diese von der Schiffahrtrinne fern— 
zuhalten, erfolgt die Aufräumung im Unterwasser derart, daß 10 m abwärts 
eine Einschnürung der Rinne in Höhe des Niedrigwassers beginnt, indem am 
rechten Ufer die vorspringende Kiesbank nicht beseitigt wird. 
Diese Schiffahrtrinne hat in den graden Strecken 20 m, in den Krüm— 
mungen 25 bis 30 m Sohlenbreite. Da die schärfsten Krümmungen stellenweise 
nur 150 m Halbmesser besitzen, war die Schiffahrt mit den 8,1 mm breiten, 56 m 
langen Fahrzeugen anfangs schwierig, bis erkannt wurde, daß es nothwendig sei, 
den gekrümmten Strecken durch Vergrößerung des Querschnitts eine geringere 
Strömung zu geben und sie in den Stau der unterhalb anschließenden engen 
graden Strecken zu legen. Während beim Neubaue die Sohlentiefe im unteren 
Theile der Haltungen auf 1,6 1m unter die Stauspiegelhöhe, im oberen Theile 
aber nur auf 1,0 m gebracht war, entsprechend einer zulässigen Tauchtiefe der 
Schiffe von 0,85 m, ist nachträglich das erstgenannte Maß auch im oberen 
Theile hergestellt und hiermit die zulässige Tauchtiefe auf 1,2 m erhöht worden. 
Nach vorheriger Anmeldung können sogar jederzeit Schiffe mit 1,4m Tiefgang
	        
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