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Servitute bestehen nur noch in wenigen Forstrevieren. Die Weideberechtigungen
sind in den Staatsforsten überall abgelöst und die Huteflächen aufgeforstet oder
doch zur Aufforstung bestimmt.
Am meisten wird im Rhöngebirge und seinen Vorländern die zu weit vor—
geschrittene Entwaldung als Uebelstand empfunden. Zwar bildet auf der Hochfläche
die Verwitterungskrume des Basaltes und ihre Grasdecke eine Schicht von be—
deutender Wasseraufnahmefähigkeit. An den Berghängen ist sie aber oft erheblich
geschwächt oder ganz verschwunden und das nackte Gestein zu Tage gebracht
worden. Der schöne Eichen- und Buchenwald, der früher die Rhön bedeckte,
hat während der Schweden- und Franzosenzeit größtentheils den Wiesen- und
Weideflächen weichen müssen, die jetzt bis zu den höchsten Kuppen hinauf das
Gebirge bedecken. Auch später wurden noch viele Hektare vom Walde entblößt,
sodaß an den steilen Hängen das Wasser nach der Schneeschmelze und nach heftigen
Regengüssen leichte Arbeit bei der Wegführung der Humusschicht findet. Der
Vorgang der staatlichen Forstverwaltungen, die an verschiedenen Stellen mit
Aufforstungen begonnen haben, wurde bisher von den Gemeinden und Privat—
besitzern wenig nachgeahmt.
Dagegen ist die Hochfläche des Meißners, die gleichfalls fast ganz ent—⸗
waldet und in Weide umgewandelt war, seit den siebziger Jahren größtentheils
wieder aufgeforstet worden, hauptsächlich mit Fichten, nur in geschützten Lagen
an einigen günstigen Standorten mit Buchen; blos noch wenige, im Privatbesitze
verbliebene Weideflächen auf der Meißnerhochfläche dienen nach wie vor der
Gras- und Streunutzung, die theilweise in wenig pfleglicher Weise geübt wird.
Den weitaus größten Theil der früheren Hutungen hat die Staatsforstverwaltung
aufgekauft und zur Aufforstung gebracht.
Dabei hat sich nach dem Berichte des Revierverwalters gezeigt, daß die
dort durch Entwaldung und lange andauernde Freilage entstandene Undurch⸗
lässigkett des Bodens wieder verschwunden ist, nachdem eine Streudecke von
genügender Stärke entstanden war. Die Erfahrung lehrt, „daß der Schnee in
den mannshohen und höheren Fichtenkulturen der Meißnerhochfläche 8 oder
14 Tage länger liegen bleibt, also langsamer thaut als auf den nicht aufge—
forsteten holzleeren Flächen. Wind und Sturm, Duft und Reif machen sich in
den Fichtenkulturen weniger empfindlich und nachtheilig geltend. Schon 1m
hohe Pflanzungen verhindern die Entstehung von Schneewehen und einseitigen
Schneeablagerungen.“ — Die Hochfläche des Meißners litt in Folge der Ent—
waldung unter Vernässung und stellenweise unter Versumpfung. Als daselbst
zur Aufforstung geschritten werden sollte, mußte in erster Linie darauf Bedacht
genommen werden, den Ueberfluß an Wasser abzuführen, um das Anwachsen
und Gedeihen der Holzpflanzen zu sichern. Ueber Gebühr ist indessen diese
Entwässerung nicht ausgedehnt worden, und Mißstände sind deshalb durch diese
Maßnahme nicht entstanden. Vollständig ausgeschlossen von der Entwässerung
wurden die Brücher, die als natürliche Wasserbecken erhalten blieben. Das
von den feuchteren Stellen abgeführte Wasser wird theilweise zur Bewässerung
trockener und flacher Rücken benutzt. In tieferen Mulden hat man Wasser—
anstauungen durch Anlage von Sammelteichen hergestellt. In den Schneißen—