gräben wird das Schneewasser dadurch festgehalten, daß man Grabenriegel von
1nm Länge in Abständen von 10 bis 20 mm beläßt.
Aehnliche Maßnahmen zur Zurückhaltung des Wassers sind auch in anderen
Forstrevieren getroffen worden, namentlich durch Ableitung des Wassers aus
den Wegegräben in die Holzbestände, durch Herstellung von Sammelteichen oder
durch Anlage von Sickergräben, z. B. in den Oberförstereien Heringen, Wildeck,
Bischhausen, Stölzingen, Wanufried, Allendorf und Witzenhausen. In der zum
Regierungsbezirke Hildesheim gehörigen Oberförsterei Kattenbühl oberhalb Hann.⸗
Münden wurden bereits vor etwa 50 Jahren ziemlich große zur Versumpfung
und Vertorfung neigende Weideflächen mit Fichten aufgeforstet, deren Kulturen
man auf Rabatten zu pflanzen und mit Entwässerungsgräben trocken zu legen
pflegt, ohne daß eine Beschleunigung des Abflusses stattfände, da die Fichte sehr
aiel Wasser verbraucht. In solchen Fällen dient also die Wiederbewaldung zur
Trockenlegung verwässerter Blößen, in den meisten übrigen Fällen dagegen zum
Schutze des rolligen Bodens an steilen Gehängen mit spärlichem Graswuchse
gegen Abspülung oder zur Erzeugung einer wasseraufnahmefähigen Streudecke
auf verödetem Boden. Namentlich gilt dies von den hochgelegenen und daher
rauhen Muschelkalkplatten, z. B. Eichsfeld und Ringgau. „vVielfach sind die⸗
selben einer völligen Verödung oder Verkarstung anheimgefallen; es bedarf
langer Zeit und bedeutender Opfer, um solche mißhandelte Gebiete wie das
Eichsfeld wieder einer besseren Zukunft entgegenzuführen und das Oedland z. B.
wieder einer geordneten Holzkultur zu unterwerfen.“*)
*) Regel a. a. O. Bd. III S. 864, und v. Beck „Das Eichsfeld und seine Bewohner“
im Arch. f. Landesk. d. preuß. Mon. Bd. III (1856) S. 114.