Full text: Quell- und Nebenflüsse der Weser (ohne Aller) (Band 2)

gräben wird das Schneewasser dadurch festgehalten, daß man Grabenriegel von 
1nm Länge in Abständen von 10 bis 20 mm beläßt. 
Aehnliche Maßnahmen zur Zurückhaltung des Wassers sind auch in anderen 
Forstrevieren getroffen worden, namentlich durch Ableitung des Wassers aus 
den Wegegräben in die Holzbestände, durch Herstellung von Sammelteichen oder 
durch Anlage von Sickergräben, z. B. in den Oberförstereien Heringen, Wildeck, 
Bischhausen, Stölzingen, Wanufried, Allendorf und Witzenhausen. In der zum 
Regierungsbezirke Hildesheim gehörigen Oberförsterei Kattenbühl oberhalb Hann.⸗ 
Münden wurden bereits vor etwa 50 Jahren ziemlich große zur Versumpfung 
und Vertorfung neigende Weideflächen mit Fichten aufgeforstet, deren Kulturen 
man auf Rabatten zu pflanzen und mit Entwässerungsgräben trocken zu legen 
pflegt, ohne daß eine Beschleunigung des Abflusses stattfände, da die Fichte sehr 
aiel Wasser verbraucht. In solchen Fällen dient also die Wiederbewaldung zur 
Trockenlegung verwässerter Blößen, in den meisten übrigen Fällen dagegen zum 
Schutze des rolligen Bodens an steilen Gehängen mit spärlichem Graswuchse 
gegen Abspülung oder zur Erzeugung einer wasseraufnahmefähigen Streudecke 
auf verödetem Boden. Namentlich gilt dies von den hochgelegenen und daher 
rauhen Muschelkalkplatten, z. B. Eichsfeld und Ringgau. „vVielfach sind die⸗ 
selben einer völligen Verödung oder Verkarstung anheimgefallen; es bedarf 
langer Zeit und bedeutender Opfer, um solche mißhandelte Gebiete wie das 
Eichsfeld wieder einer besseren Zukunft entgegenzuführen und das Oedland z. B. 
wieder einer geordneten Holzkultur zu unterwerfen.“*) 
*) Regel a. a. O. Bd. III S. 864, und v. Beck „Das Eichsfeld und seine Bewohner“ 
im Arch. f. Landesk. d. preuß. Mon. Bd. III (1856) S. 114.
	        
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