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darauf aus, den Wasserspiegel des Dümmersees zu senken, oder den See sogar
zänzlich trocken zu legen. Es sollte dann nur das Hochwasser in den See hinein—
zeführt, oder zwischen Dämmen durch den trockengelegten See hindurch geführt
werden, während die Zuleitung des Wassers zum Gelände und die Ableitung
gewöhnlich durch Seitenkanäle erfolgen sollte. Andere Pläne waren wiederum
nur auf einen besseren Ausbau der aus dem See kommenden Wasserläufe gerichtet;
theilweise hatte man dabei zur Erhaltung günstiger Wasserstände im See Stau—
werke in den Ausflüssen vorgesehen. Von diesen Plänen ist, wie gesagt, bisher
einer zur Ausführung gekommen. Auch die in den letzten Jahren aufgestellten
Entwürfe scheiterten am Widerstande der betheiligten Besitzer, hauptsächlich der
sohen Kosten wegen. Nur sind, nachdem sich im Jahre 1893 der schlechte
Zustand der Wasserläufe als sehr nachtheilig für die Abführung des Wassers
gezeigt hatte, diese Wasserläufe von den Anwohnern gründlich aufgeräumt und
vertieft worden, sodaß sie nach einer im Jahre 1895 angestellten Untersuchung
nun überall eine Tiefe haben, die einem Wasserstande von *4 0 ma. P. Eick—
höpen entspricht.
In Oldenburg ist durch die Wasserordnung vom 20. November 1868 die
gesetzliche Grundlage gegeben, Unternehmungen zur Förderung der Bodenkultur,
die einen bedeutenden landwirthschaftlichen Nutzen versprechen, unter Zwang auch
gegen eine widerstrebende Minderheit von Betheiligten zur Durchführung zu
bringen. Unter den auf Grund dieses Gesetzes entstandenen Unternehmungen
sind diejenigen im Thale der Hunte von Glane, unterhalb Wildeshausen, abwärts
bis Oldenburg bemerkenswerth. Hier war durch die ungenügende Entwässerung
der Ländereien und durch die Gefährdung der Ernten bei Sommerüberfluthungen,
namentlich in den der Stadt Oldenburg näher gelegenen Ländereien das Be—
dürfniß zur Aenderung der bestehenden Vorfluthverhältnisse hervorgetreten. Man
hatte zur Beseitigung der Uebelstände zunächst vorgeschlagen, die bei Oldenburg
hestehenden Stauanlagen zu beseitigen. Indessen kam man hiervon wieder ab,
da hierdurch zu viele andere Interessen verletzt worden und außerdem zu große
Kosten entstanden wären. Daher wurde in Aussicht genommen, die Wasserver—
hältnisse dadurch zu regeln, daß man das Hochwasser der Hunte durch einen
besonderen Kanal nach dem Unterwasser bei Oldenburg ableitete. Die Kosten
für eine derartige Umleitungsanlage und die dazugehörigen Bauwerke waren auf
rd. 198 000 Mark veranschlagt. Nachdem durch Annahme dieses Planes
günstigere Verhältnisse gesichert waren, ging man in Verbindung damit weiter
dazu über, durch Bewässerungsanlagen eine Verbesserung der Huntewiesen bis
Glane aufwärts herbeizuführen. Auch die hierfür aufgestellten Pläne fanden die
Billigung der Betheiligten, die sich zu vier Genossenschaften vereinigten.
Die Aenderung der Vorfluthverhältnisse erfolgte in der auf S. 5785,76 dar—
gestellten Weise, während für die Bewässerungszwecke in der Hunte oberhalb
1Stauwerke angelegt worden sind, von denen aus das aufgestaute Wasser durch
Kanäle den Wiesen zugeführt wird. Die Stauschleuse der 1. Genossenschaft
(Regulativ vom 17. Juni 1878) ist bei Glane errichtet. Die Wiesen dieses
Verbandes, die zwischen Glane und Schohusen liegen, umfassen eine Fläche von
3,96 qkm. Die Stauschleuse der 2. Genossenschaft (Regulativ vom 27. Juli