Full text: Quell- und Nebenflüsse der Weser (ohne Aller) (Band 2)

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geschriebenen Räudetilgung) die meisten Gemeinden die Schafe abgeschafft haben, 
wirkte hierbei sehr günstig mit. Erhebliche Entwaldungen haben nicht statt⸗ 
gefunden; nur kleine unbeträchtliche Bauernhaine sind ausgerodet worden; doch 
ist es sicher, daß es sich um weniger als 0,2 qkm handelt. Ebenso haben 
keine nennenswerthen Aufforstungen stattgefunden; ungefähr O,2 qkm bäuerliche 
Wüstungen, die früher nur zur Hute dienten und kaum hier oder da mit Knüppel— 
wuchs versehen waren, sind neuerdings mit Nadelholz angebaut worden. Für 
die Zurückhaltung des Wassers ist nichts Besonderes geschehen, es sei denn, daß 
man beim Waldwegebau sehr bemüht war, das Wasser an thunlichst vielen 
Stellen in den Holzbestand zu leiten, wo es einsickert und sich daher nicht 
sammeln und massenhaft in die Schluchten fließen kann. An den kahlen Berg— 
hängen werden die Pflanzplatten so eingerichtet, daß oberhalb des Pflanzhügels 
gegen den Berg hin eine tiefe Mulde gebildet wird, die das Wasser auffängt 
und in den Boden leitet. Herabrollende Erdtheilchen werden dabei zum Ge— 
deihen der Pflanze aufgenommen, und bis das Gräbchen gefüllt ist, hat sich die 
Umgebung wieder derart mit Ueberzug bedeckt, daß nunmehr das Abfließen des 
Wassers und Abschwemmen der Erde verhindert wird. Auf einer kleinen ver— 
sumpften Waldstelle sind Verdunstungsgräben angelegt, die vollkommen ihren 
Zweck erfüllen und gleichzeitig durch den gewonnenen Aushub das billigste 
Mittel abgeben, Pflanzhügel zu bilden. Als noch Buchenwald die Höhen bei 
Wippershain bedeckte, soll eine Privatenklave sehr wasserreich und grastragend 
gewesen sein (zweifellos ist sie als Wiese benutzt worden), während sie jetzt bei 
der mangelhaften Beschaffenheit des Nadelholzwaldes der Umgebung trocken 
geworden ist und nur als dürftiges Ackerland benutzt werden kann. Ebenso 
kann die am Fischbache (einem Nebenbache der Eitra) liegende Steinmühle nur 
noch kurze Zeit im Frühjahre mahlen und wäre sicherlich bei den jetzigen 
Wasserverhältnissen nicht angelegt worden, da in geringer Entfernung noch 
andere Mühlen vorhanden sind. In trockenen Jahren versiegen die Quellen 
jetzt vollständig oder fließen ganz spärlich.“ 
c) Besitz- und Betriebsverhältnisse. 
Mehr oder weniger wiederholen die Berichte der übrigen Oberförstereien 
die vorstehenden Mittheilungen. Da im Kasseler Regierungsbezirke und in dem 
kleinen Antheile des Fuldagebiets, der auf den Hildesheimer Bezirk entfällt, die 
Forsten aller Gemeinden und Körperschaften mit den Staatsforsten zusammen 
von den Staatsforstbeamten verwaltet werden, gelten die jetzt für die Forstver— 
waltung des preußischen Staates maßgebenden Grundsätze auch für diese nicht— 
fiskalischen Waldungen. Im ganzen Flußgebiete beträgt der Staatsbesitz 58,9 00, 
der Gemeindebesitz 12,80/0, der Privatbesitz 28,830/0 des gesammten Waldbestandes, 
im preußischen Gebietstheile für sich allein der Staatsbesitz 62,50/0, der Gemeinde— 
besitz 14,20/0, der Privatbesitz 23,30/0. Während in dem hessen-darmstädtischen, 
später noch näher betrachteten und in dem geringfügigen bayerischen Antheile 
der Privatwaldbesitz überwiegt, unterliegen im preußischen über drei Viertel aller 
Forsten der speziellen Betriebsleitung der Staatsforstbeamten. Aber auch von 
den Privatwaldungen werden die meisten forstmäßig bewirthschaftet, sowohl im
	        
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