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geschriebenen Räudetilgung) die meisten Gemeinden die Schafe abgeschafft haben,
wirkte hierbei sehr günstig mit. Erhebliche Entwaldungen haben nicht statt⸗
gefunden; nur kleine unbeträchtliche Bauernhaine sind ausgerodet worden; doch
ist es sicher, daß es sich um weniger als 0,2 qkm handelt. Ebenso haben
keine nennenswerthen Aufforstungen stattgefunden; ungefähr O,2 qkm bäuerliche
Wüstungen, die früher nur zur Hute dienten und kaum hier oder da mit Knüppel—
wuchs versehen waren, sind neuerdings mit Nadelholz angebaut worden. Für
die Zurückhaltung des Wassers ist nichts Besonderes geschehen, es sei denn, daß
man beim Waldwegebau sehr bemüht war, das Wasser an thunlichst vielen
Stellen in den Holzbestand zu leiten, wo es einsickert und sich daher nicht
sammeln und massenhaft in die Schluchten fließen kann. An den kahlen Berg—
hängen werden die Pflanzplatten so eingerichtet, daß oberhalb des Pflanzhügels
gegen den Berg hin eine tiefe Mulde gebildet wird, die das Wasser auffängt
und in den Boden leitet. Herabrollende Erdtheilchen werden dabei zum Ge—
deihen der Pflanze aufgenommen, und bis das Gräbchen gefüllt ist, hat sich die
Umgebung wieder derart mit Ueberzug bedeckt, daß nunmehr das Abfließen des
Wassers und Abschwemmen der Erde verhindert wird. Auf einer kleinen ver—
sumpften Waldstelle sind Verdunstungsgräben angelegt, die vollkommen ihren
Zweck erfüllen und gleichzeitig durch den gewonnenen Aushub das billigste
Mittel abgeben, Pflanzhügel zu bilden. Als noch Buchenwald die Höhen bei
Wippershain bedeckte, soll eine Privatenklave sehr wasserreich und grastragend
gewesen sein (zweifellos ist sie als Wiese benutzt worden), während sie jetzt bei
der mangelhaften Beschaffenheit des Nadelholzwaldes der Umgebung trocken
geworden ist und nur als dürftiges Ackerland benutzt werden kann. Ebenso
kann die am Fischbache (einem Nebenbache der Eitra) liegende Steinmühle nur
noch kurze Zeit im Frühjahre mahlen und wäre sicherlich bei den jetzigen
Wasserverhältnissen nicht angelegt worden, da in geringer Entfernung noch
andere Mühlen vorhanden sind. In trockenen Jahren versiegen die Quellen
jetzt vollständig oder fließen ganz spärlich.“
c) Besitz- und Betriebsverhältnisse.
Mehr oder weniger wiederholen die Berichte der übrigen Oberförstereien
die vorstehenden Mittheilungen. Da im Kasseler Regierungsbezirke und in dem
kleinen Antheile des Fuldagebiets, der auf den Hildesheimer Bezirk entfällt, die
Forsten aller Gemeinden und Körperschaften mit den Staatsforsten zusammen
von den Staatsforstbeamten verwaltet werden, gelten die jetzt für die Forstver—
waltung des preußischen Staates maßgebenden Grundsätze auch für diese nicht—
fiskalischen Waldungen. Im ganzen Flußgebiete beträgt der Staatsbesitz 58,9 00,
der Gemeindebesitz 12,80/0, der Privatbesitz 28,830/0 des gesammten Waldbestandes,
im preußischen Gebietstheile für sich allein der Staatsbesitz 62,50/0, der Gemeinde—
besitz 14,20/0, der Privatbesitz 23,30/0. Während in dem hessen-darmstädtischen,
später noch näher betrachteten und in dem geringfügigen bayerischen Antheile
der Privatwaldbesitz überwiegt, unterliegen im preußischen über drei Viertel aller
Forsten der speziellen Betriebsleitung der Staatsforstbeamten. Aber auch von
den Privatwaldungen werden die meisten forstmäßig bewirthschaftet, sowohl im