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vommerlichen Anschwellungen bleiben gewöhnlich innerhalb der Uferborden und
richten keinen nennenswerthen Schaden an. Hochwassererscheinungen, bei denen
der ganze Thalgrund, soweit er nicht überhaupt hochwasserfrei liegt, überschwemmt
und ein Theil des bebauten Geländes überströmt wird, treten sehr selten ein.
Es besteht daher kein Bedürfniß zu kostspieligen Schutzvorkehrungen gegen die
Angriffe des Hochwassers, und die geringe Ausdehnung des Ueberschwemmungs⸗
gebiets würde die Herstellung von Deichanlagen wirthschaftlich nicht rechtfertigen;
nur an wenigen Stellen sind die in das Ueberschwemmungsgebiet vorgeschobenen
Ackerfelder durch buhnenartige niedrige Erdwälle gegen die Hochwasserströmung
zeschützt worden. Ueberdies hat der planmäßige Ausbau durch die Schaffung
eines einheitlichen Stromschlauchs mit möglichst sanften Uebergängen, annähernd
gleichmäßigen Querschnitten und ausgeglichenem Gefälle die Abführung des Hoch—
wassers und Eisgangs ohne nachtheilige Stauungen und Eisversetzungen erheblich
begünstigt, soweit dies in Menschenhand steht.