Full text: Die Weser von Münden bis Geestemünde (Band 3)

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Herstelle zu verstehen. Schon 1817 wurde berichtet: „Der Rotzberg liegt im 
Abbruch und ist nicht zu halten; das Nachstürzen des Terrains rührt mit davon 
her, daß der Berg nicht mit Holz bewachsen ist. Dies zu bewirken, wird aber 
schwerlich möglich sein, da die Schaf⸗ und Ziegenweide darüber hinzieht.“ 1820 
var der Leinpfad am Fuße des Berges trotz alljährlicher Aufräumung des Stein⸗ 
gerölles kaum benutzbar und mußte 1824 auf das rechte Ufer verlegt werden; 
enn er war „an vielen Stellen nur mit Lebensgefahr zu passieren, seit die 
Quellen (im April) wieder anfangen sich zu ergießen.“ In den dreißiger Jahren 
hat man nach Verbot der Ziegenweide den felsigen Steilhang mit Schwarzdorn 
und Vogelbeeren, das bessere Weideland mit Fichten, Buchen und Eichen bepflanzt. 
Hierdurch und durch Verbauung der Wasserrisse kam die Bodenbewegung so weit 
—V— ein neu vorgebauter, mit Steinschüttung an der Stromseite 
Hhefestigter Leinpfad in Benutzung genommen werden konnte. 
Der Leinenzug vom rechten Ufer aus hatte sich nämlich als unzweckmäßig 
erwiesen, da die Abschließung der Lake bei Würgassen nicht nach Wunsch 
hor sich ging. Im Jahre 1825 war der 1,3 Km lange Werder am oberen und 
unteren Ende durch Sperrwerke, über die bei Kleinwasser der Leinpfad führte, 
mit der Würgasser Uferseite berbunden worden. Das obere niedrige Sperrwerk 
hatte bis dahin den Hochwasserangriffen widerstanden, dagegen an der Wurzel 
Zes unteren, hohen Sperrwerkes ein Durchbruch durch den Werder stattgefunden, 
sodaß 1831 zwei weitere Sperrwerke angelegt und die Fluthrinnen bepflanzt 
verden mußten. Erst nachdem in den vierziger Jahren die mehrfach wieder 
durchbrochenen Werke kräftiger angelegt und zahlreiche Schlickzäune in kurzen 
Abständen quer durch die Lake gezogen waren, gelang ihre Verlandung. Die 
Stromseite des Werders gerieth nunmehr aber derart in Abbruch, daß das neue 
rechte Ufer 1860,64 mit Schutzbuhnen gesichert werden mußte. — Der an—⸗ 
chließende, am Schnüber genannte Theil des Stromlaufs (Km. 49,3/51) wurde 
1817 als unbefahrbar bei Niedrigwasser bezeichnet. Durch Schlickzäune zum 
Festhalten der vielen beweglichen Geschiebe an den Ufern, sowie durch öfteres 
Ausgraben und Auspflügen einer Rinne hielt man zunächst die Stelle in benutz⸗ 
„arem Zustande, bis von den letzten dreißiger Jahren ab die erforderlichen Geld— 
nittel zum Ausbaue mit zahlreichen Buhnen und einem den Sommerleinpfad 
im linken Ufer aufnehmenden Parallelwerke verfügbar wurden. 
d) Strombauten zwischen der Bevermündung und Hörter. 
Auf der Stromstrecke Bevermündung — Hörter haben die Stellen bei 
—R und Boffzen (Km. 65/67) die größten Schwierigkeiten 
gemacht. — Schon 1817 war damit begonnen worden, die gefährlichen Steine 
Im Blankenauer Kopfe bei Kleinwasser zu sprengen und mit der Teufels⸗ 
laue zu entfernen. Lästiger noch für die Schiffahrt erwies sich die Strom— 
spaltung am Blankenauer Werder, wo sich im rechten Arme sehr seichtes, 
in linken Arme überhaupt kein Fahrwasser fand. Gegen die Beseitigung des 
NRebenarmes lehnten sich die Anlieger auf, die früher vereinbart hatten, den 
Werder an keines der hbeiden Ufer anzuschließen. Nachdem jedoch 1835 von 
den Kommissaren der beiden betheiligten Regierungen beschlossen war, ohne
	        
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