Full text: Die Aller und die Ems (Band 4)

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II. Wasserwirthschaft. 
1. Flußbauten. 
a) Oberlauf. 
In den obersten Strecken ist die Aller zur Förderung der Vorfluth zwar 
an verschiedenen Stellen begradigt, doch ist der Wasserlauf hier noch sehr un— 
scheinbar, sodaß die ausgeführten Bauten auch von keiner besonderen Bedeutung 
sind. Größere Wichtigkeit haben aber die Arbeiten, die im Zusammenhange mit 
der im Drömling und in der unterhalb gelegenen Allerstrecke durchgeführten Ver— 
besserung der Vorfluth zur Ausführung kamen. 
Von Weferlingen ab befand sich früher der Allerlauf in sehr schlechtem 
Zustande; einestheils waren hier vielfach sehr starke Krümmungen vorhanden, 
andererseits verursachten die Mühlen, die meist ganz unzulängliche Freigerinne 
besaßen, schädliche Aufstauungen des Wassers. Dazu kam auch noch, daß das 
Flußbett von den Anliegern in nicht ausreichender Weise, stellenweise wohl auch 
gar nicht geräumt wurde. Eine Beseitigung der Abflußhindernisse an einzelnen 
Stellen war dabei insofern schädlich, als dadurch die Wassermassen umso 
schneller an die ungünstigeren Stellen geführt wurden und hier umso nach— 
theiliger wirkten. Auf die Durchführung einer genügenden Räumung war außer⸗ 
dem noch der Umstand von Einfluß, daß die Aller hier nicht innerhalb der 
Grenzen eines Landes bleibt, sondern mehrfach von preußischem Gebiet auf 
braunschweigisches und umgekehrt übergeht, streckenweise auch die Landesgrenze 
zwischen beiden Staaten bildet. 
In Folge dieser Mißstände traten bei Hochwasser vielfach Ueberschwem— 
mungen ein, obgleich das Gefälle ausreichend groß war. Die Klagen über 
Schädigung der Ernten wurden an vielen Punkten immer wieder von Neuem 
laut und gaben Veranlassung, daß an einzelnen Stellen mit geringen Mitteln 
eine theilweise Verbesserung der Vorfluth zur Durchführung kam; eine durch— 
greifende Umgestaltung der Verhältnisse konnte aber nicht Platz greifen, so lange 
die Vorfluthverhältnisse im Drömling und in seiner Umgebung nicht gebessert 
waren, denn ein Ausbau der Oberen Aller mußte einen schnelleren Ablauf des 
Hochwassers nach dem Drömling veranlassen und damit hier eine Vermehrung 
des bereits in hohem Maße vorhandenen Nothstandes herbeiführen. Erst als man 
durch gemeinsames Vorgehen der drei betheiligten Staaten, nämlich Preußens, 
Hannovers und Braunschweigs, eine gründliche Verbesserung der Vorfluth im 
Drömling und in der unterhalb gelegenen Allerstrecke ins Auge faßte, konnte 
man auch daran denken, den oberhalb gelegenen Allerlauf auszubauen. In dem 
Staatsvertrage, der im Jahre 1859 von den drei genannten Staaten abgeschlossen 
wurde, ist deshalb auch die Verbesserung der Verhältnisse der Allerstrecke von 
oberhalb Weferlingen ab mit berücksichtigt. 
Die in Verfolg des Vertrags ausgeführten Arbeiten bestanden darin, daß 
einmal die vielfach vorhandenen Krümmungen beseitigt wurden, daß ferner das 
Bett des Wasserlaufs einen ausreichenden Querschnitt erhielt und daß schließlich
	        
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