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ruhen veranlaßten aber, hiervon zunächst noch Abstand zu nehmen. Die Verhand—
lungen ruhten indessen nur vorübergehend; nach Eintritt ruhigerer Zeiten wurden
sie wieder aufgenommen und führten, nachdem allerdings verschiedene Zwischenfälle
den endgültigen Abschluß wiederholt hinausgeschoben hatten, schließlich zu einem
am 9. Juli 1859 endgültig von den Kommissaren festgesetzten Vertrage, der
darauf auch von den betreffenden Regierungen genehmigt wurde. Nachdem als—
dann im Januar 1860 der Austausch der genehmigten Urkunden stattgefunden
hatte, begannen noch in demselben Jahre die Bauten, die dann auch ohne er—
hebliche Abweichungen von dem im Vertrage festgesetzten Plane durchgeführt und
bis zum Jahre 1864 im Wesentlichen beendigt wurden.
Diese Arbeiten erstreckten sich außer den bereits besprochenen, oberhalb
Grafhorst ausgeführten Bauten und den im Gebiete der Ohre getroffenen Vor—
kehrungen in der Hauptsache auf folgende Bauausführungen: 1) völliger Abschluß
des preußischen Antheils des Drömlings gegen das Uebertreten wildfließenden
Allerhochwassers, 2) Einrichtungen zur Ableitung einer bestimmten Höchstmenge
des Allerhochwassers nach der Ohre, 3) Ausbau der Aller bis Weyhausen, 4) Her—
stellung eines Umfluthkanals von Weyhausen bis Brenneckenbrück und 5 Ausbau
der Aller von hier bis Dieckhorst.
Ueber den zuerst genannten Punkt, der den völligen Abschluß des preußischen
Antheils des Drömlings gegen die Aller durch Verwallungen betrifft, wird das
Nähere in dem Abschnitte über Eindeichungen angegeben werden. Dadurch, daß
durch diese Verwallungen dem Allerhochwasser, das früher seinen Weg ungehindert
nach dem preußischen Drömling nehmen konnte, der Abfluß hierhin verschlossen
wurde, wären die Hochwasserschäden für das unterhalb an der Aller gelegene
Ueberschwemmungsgebiet umso nachtheiliger geworden. Im Staatsvertrage war
deshalb vorgesehen, daß bei höheren Wasserständen in der Aller eine Wasser—
menge bis zu 8,566 cbm, sec (115 Kubikfuß/ sec) nach dem Ohregebiete abgeleitet
werden sollte. Zu diesem Zwecke wurde kurz oberhalb einer bei Grafhorst in der
Aller vorhandenen Stauschleuse, die wahrscheinlich früher für die Wasserversor—
gung einer Viehtränke gedient hatte, ein Ableitungsgraben, der sogenannte Aller—
graben, von der Aller abgezweigt und unter der Verwallung des preußischen
Drömlings hindurch nach dem im Ohregebiete gelegenen Wasserzuge, der ebenfalls
Allergraben heißt, geführt. Zur Regelung des Wasserabflusses erhielt der Graben
eine Stauschleuse an seiner Abzweigungstelle; ferner wurde auch in der Ver—
wallung des preußischen Drömlings eine zweite überdeckte Schleuse angelegt. Nach
dem Staatsvertrage sollte der Graben bei 15,2-fachen Böschungen und bei 1,26 m
(4 Fuß) Tiefe eine Breite von ebenfalls 1,26 m in der Sohle und ein Gefälle
von 0,782 */00 (1: 1280 — 11/4 Zoll / 100 Ruthen) erhalten, die beiden Schleusen
aber eine Breite von 3,—14 m (10 Fuß); außerdem war festgesetzt, daß die Schleuse
in der Aller mit einer Breite von 6,88 m (20 Fuß 4 Zoll) unverändert bleiben
sollte und daß das Ziehen der Schützen im Ableitungsgraben beginnen sollte,
sobald das Wasser mehr als 0,94 m (8 Fuß) über dem Fachbaum der Schleuse
stände. Bei der Ausführung sah man indessen, daß der Ableitungsgraben, wenn
er nach den Angaben des Vertrages ausgeführt werden sollte, stellenweise mit
Verwallungen, die die Vorfluth der anliegenden Ländereien störte, versehen werden