Full text: Die Aller und die Ems (Band 4)

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burg noch der am linken Allerufer (Km. 93,1/95,83) gelegene Winterdeich des 
Deichverbandes Hülsen, der die Hülsener Marsch gegen Ueberschwemmungen 
schützt. Er beginnt an der Geest unterhalb des Dorfes Hülsen, zieht sich in 
geringer Entfernung vom Ufer an der Aller entlang und schließt sich unterhalb 
an den Deich der Domäne Westen an. Er besitzt eine 2,8 mm breite Krone, die 
rd. O,6 m über dem höchsten bekannten Wasserstande von 3,583 m a. P. zu 
Westen liegt. Die Böschungen haben außen 83—-fache, innen 2-fache Anlage; 
außerdem ist an der sogenannten Kuhle eine 62 m lange Innenberme 2 mm unter 
Deichkrone mit 5 mm Breite vorhanden. 
An diesen Deich schließt sich im Regierungsbezirke Stade unmittelbar der 
Winterdeich der Domäne Westen an, der von Km. 94,8 bis 98,4 parallel 
zum Flusse in etwa 250 m Entfernung vom Ufer verläuft und an der Geesthöhe 
bei Westen endet. Vor diesem Hauptdeiche liegt noch unmittelbar am Flusse 
ein Sommerdeich. Beim Hauptdeiche entsprechen die Höhenlagen der 2,8 m 
breiten Krone und die Böschungsneigung denen des Hülsener Deiches. Die Anlage, 
die in den Jahren 18785,79 einen beträchtlichen Umbau erfahren hat, wird von 
der Domänenverwaltung unterhalten. Die Entwässerung des dahinter gelegenen 
Polders erfolgt durch drei aus Steinplatten hergestellte Durchlässe, die mit 
hölzernen Verschlüssen versehen sind und einen Querschnitt von 0,30 zu 0,31 m, 
O,30 zu 0,44 und 0,45 zu 0, 48 m haben. Die durch die Deichanlage geschützte 
Fläche hat eine Größe von 0,99 qkm. 
Gleich unterhalb des Dorfes Westen beginnt ebenfalls auf dem linken Ufer 
der Aller der Winterdeich des Westener Deichverbandes, der ebenso wie 
der sich nach Norden und Westen unmittelbar anschließende Stedorfer Deichverband 
(vergl. Bd. III S. 313) der Deich- und Abwässerungsordnung für die Grafschaften 
Hoya und Diepholz vom 22. Januar 1864 unterliegt. Der Deich, der von dem 
höheren Gelände unterhalb Westen ausgeht, verläuft von Km. 99,0 bis 110,6 ziem— 
lich parallel zum Flusse, entfernt sich aber beim Abschneiden einiger größeren Fluß— 
krümmungen bis zu 800 mm von ihm und endigt beim Dorfe Wahnebergen am Eisen— 
bahndamme. Für seine Abmessungen gelten die Vorschriften der oben angegebenen 
Deichordnung, denen zufolge die o,58 m über dem höchsten bekannten Wasserstande 
liegende Deichkrone 2,83 m Breite haben soll, während die Böschungen außen 
Z3-fache und binnen 2-fache Anlage erhalten. Die Entwässerung der 16,68 qkm 
großen Niederung erfolgt durch einen Hauptgraben von rd. 5,2 kim Länge, der 
durch ein in Stein gebautes, 2,4 zu 3,0 m großes Siel bei Km. 110,1 nach dem 
Flusse geführt wird. Durch die Deichanlage werden die Ortschaften Westen, 
Hiddinghausen, Barnstedt und Ahnebergen geschützt, zu denen eine Fläche von 
16,68 qkm gehört. 
Am rechten Ufer sind die Deichanlagen innerhalb des Regierungsbezirkes 
Stade nur von geringer Ausdehnung. Bald unterhalb der Bezirksgrenze erstreckt 
sich von Km. 94,6 bis 100,2 der Deich der Bauernschaft Otersen, der nur 
im oberen Theile als Winterdeich, sonst aber als Sommerdeich ausgebaut ist. 
Der Winterdeich liegt auf einer kurzen Strecke bei Otersen, wo infolge der scharfen 
Flußkrümmung starke Uferabbrüche eingetreten sind, schaar. Nachtheilig wirkt 
hier auf die Unterhaltung der Umstand ein, daß der Uferbaupflicht, theils wegen
	        
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