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burg noch der am linken Allerufer (Km. 93,1/95,83) gelegene Winterdeich des
Deichverbandes Hülsen, der die Hülsener Marsch gegen Ueberschwemmungen
schützt. Er beginnt an der Geest unterhalb des Dorfes Hülsen, zieht sich in
geringer Entfernung vom Ufer an der Aller entlang und schließt sich unterhalb
an den Deich der Domäne Westen an. Er besitzt eine 2,8 mm breite Krone, die
rd. O,6 m über dem höchsten bekannten Wasserstande von 3,583 m a. P. zu
Westen liegt. Die Böschungen haben außen 83—-fache, innen 2-fache Anlage;
außerdem ist an der sogenannten Kuhle eine 62 m lange Innenberme 2 mm unter
Deichkrone mit 5 mm Breite vorhanden.
An diesen Deich schließt sich im Regierungsbezirke Stade unmittelbar der
Winterdeich der Domäne Westen an, der von Km. 94,8 bis 98,4 parallel
zum Flusse in etwa 250 m Entfernung vom Ufer verläuft und an der Geesthöhe
bei Westen endet. Vor diesem Hauptdeiche liegt noch unmittelbar am Flusse
ein Sommerdeich. Beim Hauptdeiche entsprechen die Höhenlagen der 2,8 m
breiten Krone und die Böschungsneigung denen des Hülsener Deiches. Die Anlage,
die in den Jahren 18785,79 einen beträchtlichen Umbau erfahren hat, wird von
der Domänenverwaltung unterhalten. Die Entwässerung des dahinter gelegenen
Polders erfolgt durch drei aus Steinplatten hergestellte Durchlässe, die mit
hölzernen Verschlüssen versehen sind und einen Querschnitt von 0,30 zu 0,31 m,
O,30 zu 0,44 und 0,45 zu 0, 48 m haben. Die durch die Deichanlage geschützte
Fläche hat eine Größe von 0,99 qkm.
Gleich unterhalb des Dorfes Westen beginnt ebenfalls auf dem linken Ufer
der Aller der Winterdeich des Westener Deichverbandes, der ebenso wie
der sich nach Norden und Westen unmittelbar anschließende Stedorfer Deichverband
(vergl. Bd. III S. 313) der Deich- und Abwässerungsordnung für die Grafschaften
Hoya und Diepholz vom 22. Januar 1864 unterliegt. Der Deich, der von dem
höheren Gelände unterhalb Westen ausgeht, verläuft von Km. 99,0 bis 110,6 ziem—
lich parallel zum Flusse, entfernt sich aber beim Abschneiden einiger größeren Fluß—
krümmungen bis zu 800 mm von ihm und endigt beim Dorfe Wahnebergen am Eisen—
bahndamme. Für seine Abmessungen gelten die Vorschriften der oben angegebenen
Deichordnung, denen zufolge die o,58 m über dem höchsten bekannten Wasserstande
liegende Deichkrone 2,83 m Breite haben soll, während die Böschungen außen
Z3-fache und binnen 2-fache Anlage erhalten. Die Entwässerung der 16,68 qkm
großen Niederung erfolgt durch einen Hauptgraben von rd. 5,2 kim Länge, der
durch ein in Stein gebautes, 2,4 zu 3,0 m großes Siel bei Km. 110,1 nach dem
Flusse geführt wird. Durch die Deichanlage werden die Ortschaften Westen,
Hiddinghausen, Barnstedt und Ahnebergen geschützt, zu denen eine Fläche von
16,68 qkm gehört.
Am rechten Ufer sind die Deichanlagen innerhalb des Regierungsbezirkes
Stade nur von geringer Ausdehnung. Bald unterhalb der Bezirksgrenze erstreckt
sich von Km. 94,6 bis 100,2 der Deich der Bauernschaft Otersen, der nur
im oberen Theile als Winterdeich, sonst aber als Sommerdeich ausgebaut ist.
Der Winterdeich liegt auf einer kurzen Strecke bei Otersen, wo infolge der scharfen
Flußkrümmung starke Uferabbrüche eingetreten sind, schaar. Nachtheilig wirkt
hier auf die Unterhaltung der Umstand ein, daß der Uferbaupflicht, theils wegen