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So ist die Leine namentlich innerhalb der Altstadt von Hannover durch die Häuser—
und Brückenanlagen in ihrem Hochwasserbett außerordentlich stark beschränkt. Um
zu verhindern, daß durch die Errichtung neuer Baulichkeiten und durch Aufhöhung
des Geländes im Ueberschwemmungsgebiete eine unzulässige weitere Einengung statt—
findet, ist, wie schon an anderer Stelle erwähnt, im Jahre 1892 eine Bebauungs—
grenze für die Leine und Ihme nach Anhörung der Magistrate der Städte
Hannover und Linden durch den Regierungspräsidenten festgesetzt, die indessen nur
dem Bezirksausschuß als Anhalt bei Beurtheilung von Anträgen auf deichpolizei—
liche Genehmigung von baulichen Anlagen und Geländeanhöhungen im Ueber—
schwemmungsgebiete dient.
Ueber die bei Marienwerder und Neustadt a. R. vorhandenen Kalkfelsbänke,
die hier das Flußbett durchsetzen, ist bereits auf S. 321 berichtet worden. Bei
Besprechung der Gefällverhältnisse wurde auch bereits darauf hingewiesen, daß
über die bei Neustadt befindlichen Felsstrecken hinweg ein ziemlich starkes Gefälle
stattfindet. Der nach oben hin entstehende Stau kommt indessen nicht zur Geltung,
weil die Stauhöhe des Wassers hier lediglich von dem bei Neustadt errichteten
Wehre und der hier vorhandenen Mühlenanlage abhängig ist.
Die in der Leine befindlichen Stauanlagen dienen fast durchweg dem Müh—
lenbetriebe. In den oberen Strecken handelt es sich dabei meist um Ueberfall—
wehre, die in der einfachsten Form hergestellt sind. Vielfach ist nicht einmal ein
besonderer Grundablaß neben dem Wehre vorhanden, sondern nur eine in der
Nähe der Mühle gelegene Freifluth. Ueber einzelne in den unteren Strecken be—
findliche Stauanlagen mögen die nachfolgenden Angaben dienen.
Die Stauanlage bei Kalenberg besteht in einem Ueberfallwehre, das aus
Stein und Holz hergestellt ist, während. die Flügel in Sandsteinmauerwerk
erbaut sind. Von den beiden vorhandenen Freifluthen hat die eine 6,25 mm, die
andere 6,00 m lichter Weite; beide besitzen je 5 Schützen zwischen festen Griessäulen.
Die Stauanlage bei Döhren, die zum Betriebe der hier vorhandenen Woll—
wäscherei und Wollkämmerei dient, vermag das Wasser der Leine um 1,0 bis
2,7 m Höhe zu stauen. Neben dem festen, auf Pfahlrost gegründeten und theils
aus Quader-, theils aus Backsteinmauerwerk hergestellten festen Wehre befindet
sich ein im Jahre 1867 erbauter Grundablaß. Außerdem sind auch einige aus
älterer Zeit stammende Freischleusen vorhanden.
Zur Erzeugung des für die in Hannover befindlichen Mühlen- und Wasser—
oersorgungsanlagen nöthigen Staues ist, wie schon auf S. 315,6 erwähnt, im so—
genannten Schnellen Graben, der die Leine mit der Ihme verbindet, ein aus
Ziegel- und Quadermauerwerk bestehendes Ueberfallwehr angelegt. Ein Grund—
ablaß ist hier neben dem Wehre nicht vorhanden, vielmehr befinden sich nur neben
den weiter unterhalb in der Stadt gelegenen Triebwerken Freifluthen. Die Trieb—
werke der, Brückmühle“ und der an Stelle der früheren ,Klickmühle“ erbauten Wasser—
versorgungsanlage befinden sich je an einem der Arme, in die sich die Leine inner—
halb der Stadt theilt, die sich aber auch noch innerhalb der Stadt wieder ver—
einigen. Der durch das Wehr erzeugte Stau reicht bei einer mittleren Fallhöhe
von rd. 2,25 man den Betriebsstellen bis zu der eben erwähnten Stauanlage
der Döhrener Wollwäscherei aufwärts.