200 V. Anwendung des elektrischen Stromes.
sehr dunkelrothem und aufgedunsenem Gesicht ist ein schneller
Aderlass nothwendig. Immer aber suche man die Athmung künst-
lich anzuregen, indem man bei leicht erhöhter Lage des Brustkorbes
die beiden Arme langsam erhebt und über dem Kopfe einander
nähert, sodann durch Senken der Arme, durch leichtes Zusammen-
ürücken des Brustkastens und Hinaufdrücken des Unterleibes gegen
das Zwerchfell das Wiederaufathmen der Luft zu bewerkstelligen
sucht. Zeigen sich durch diese Verfahren nicht bald Lebenszeichen,
dann lege man den Verunglückten in ein frisch gegrabenes Erdbad.
Dasselbe soll schon während der obigen Versuche hergestellt werden
und zwar derartig, dass in Menschenlänge ein etwa 60 cm tiefer
Graben ausgehoben wird, in den man den Verunglückten mit er-
hobenem Kopfe nackt hineinlegt und dessen Körper 30—60 cm hoch
mit Erde bedeckt. Durch ein solches Erdbad sollen viele vom Blitz
Getroffene gerettet worden sein.
Auszug aus den Bedingungen
für den Anschluss von Blitzableitungen ausserhalb der Häuser —
auf der öffentlichen Strasse, in Höfen oder Gärten — an das Rohr-
netz der städtischen Gas- bezw. Wasserwerke in Berlin.
Die Erlaubniss zum Anschluss einer Blitzableitung an das
Röhrennetz der städtischen Gas- bezw. Wasserwerke ist durch den
Besitzer des Grundstücks oder dessen legitimirten Bevollmächtigten
schriftlich bei der Direktion des betreffenden Werkes nachzusuchen.
In dem Gesuch ist anzugeben, ob der Anschluss der Blitz-
ableitung auch an das Röhrennetz des betreffenden anderen Werkes
beantragt worden ist.
S 1.
82.
Dem Gesuch sind in zwei Ausfertigungen beizufügen:
4, ein Lageplan des Grundstücks mit den auf demselben
vorhandenen Gebäuden im Maassstabe 1 : 500;
Eine Skizze mit der Vertheilung der Blitzableitungen auf
den Dachflächen;
Auf Erfordern eine nähere Beschreibung der Blitz-
ableitungsanlagen. .
Auf dem Lageplan sind die Erdleitungen und die Erdplatten
anzugeben.
$ 3,
Die Genehmigung zum Anschluss an die Rohrleitungen wird
durch die betreffende Direktion, und zwar nur auf jederzeitigen
Widerruf ertheilt.
Für die Gestattung des Anschlusses an eins der beiden Leitungs-
netze wird eine jährlıche Gebühr von je Zehn Mark erhoben und in
vierteljährlichen Raten eingezogen.
Eine Abänderung an den Anschlüssen darf nur mit besonderer,
bei der betreffenden Direktion einzuholenden Genehmigung vorge.
nommen werden.
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Jede an_die Rohrnetze anzuschliessende Blitzableitung muss
eine eigene Erdableitung mit genügend grosser Krdplatte haben;
lie alleinige Ableitung des Blitzes durch Rohrleitungen ist nicht
gestattet.
Wenn die Absenkung der Erdplatte bis in das Grundwasser
nicht ausführbar ist, so soll dieselbe an eine Stelle verlegt werden,
an welcher die Erde durch Trauf- oder Ablaufwasser möglichst feucht
falten wird. Die Erdplatte soll dann die doppelte Flächenerösse
er vorher erwähnten erhalten.
Jede Erdplatte ist mit einem über Terrain führenden Rück-
leitungsdraht aus Kupfer von 4 mm Durchmesser behufs Vornahme
von Prüfungen zu versehen.
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