Full text: Hilfsbuch für Elektropraktiker

200 V. Anwendung des elektrischen Stromes. 
sehr dunkelrothem und aufgedunsenem Gesicht ist ein schneller 
Aderlass nothwendig. Immer aber suche man die Athmung künst- 
lich anzuregen, indem man bei leicht erhöhter Lage des Brustkorbes 
die beiden Arme langsam erhebt und über dem Kopfe einander 
nähert, sodann durch Senken der Arme, durch leichtes Zusammen- 
ürücken des Brustkastens und Hinaufdrücken des Unterleibes gegen 
das Zwerchfell das Wiederaufathmen der Luft zu bewerkstelligen 
sucht. Zeigen sich durch diese Verfahren nicht bald Lebenszeichen, 
dann lege man den Verunglückten in ein frisch gegrabenes Erdbad. 
Dasselbe soll schon während der obigen Versuche hergestellt werden 
und zwar derartig, dass in Menschenlänge ein etwa 60 cm tiefer 
Graben ausgehoben wird, in den man den Verunglückten mit er- 
hobenem Kopfe nackt hineinlegt und dessen Körper 30—60 cm hoch 
mit Erde bedeckt. Durch ein solches Erdbad sollen viele vom Blitz 
Getroffene gerettet worden sein. 
Auszug aus den Bedingungen 
für den Anschluss von Blitzableitungen ausserhalb der Häuser — 
auf der öffentlichen Strasse, in Höfen oder Gärten — an das Rohr- 
netz der städtischen Gas- bezw. Wasserwerke in Berlin. 
Die Erlaubniss zum Anschluss einer Blitzableitung an das 
Röhrennetz der städtischen Gas- bezw. Wasserwerke ist durch den 
Besitzer des Grundstücks oder dessen legitimirten Bevollmächtigten 
schriftlich bei der Direktion des betreffenden Werkes nachzusuchen. 
In dem Gesuch ist anzugeben, ob der Anschluss der Blitz- 
ableitung auch an das Röhrennetz des betreffenden anderen Werkes 
beantragt worden ist. 
S 1. 
82. 
Dem Gesuch sind in zwei Ausfertigungen beizufügen: 
4, ein Lageplan des Grundstücks mit den auf demselben 
vorhandenen Gebäuden im Maassstabe 1 : 500; 
Eine Skizze mit der Vertheilung der Blitzableitungen auf 
den Dachflächen; 
Auf Erfordern eine nähere Beschreibung der Blitz- 
ableitungsanlagen. . 
Auf dem Lageplan sind die Erdleitungen und die Erdplatten 
anzugeben. 
$ 3, 
Die Genehmigung zum Anschluss an die Rohrleitungen wird 
durch die betreffende Direktion, und zwar nur auf jederzeitigen 
Widerruf ertheilt. 
Für die Gestattung des Anschlusses an eins der beiden Leitungs- 
netze wird eine jährlıche Gebühr von je Zehn Mark erhoben und in 
vierteljährlichen Raten eingezogen. 
Eine Abänderung an den Anschlüssen darf nur mit besonderer, 
bei der betreffenden Direktion einzuholenden Genehmigung vorge. 
nommen werden. 
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8 4. 
Jede an_die Rohrnetze anzuschliessende Blitzableitung muss 
eine eigene Erdableitung mit genügend grosser Krdplatte haben; 
lie alleinige Ableitung des Blitzes durch Rohrleitungen ist nicht 
gestattet. 
Wenn die Absenkung der Erdplatte bis in das Grundwasser 
nicht ausführbar ist, so soll dieselbe an eine Stelle verlegt werden, 
an welcher die Erde durch Trauf- oder Ablaufwasser möglichst feucht 
falten wird. Die Erdplatte soll dann die doppelte Flächenerösse 
er vorher erwähnten erhalten. 
Jede Erdplatte ist mit einem über Terrain führenden Rück- 
leitungsdraht aus Kupfer von 4 mm Durchmesser behufs Vornahme 
von Prüfungen zu versehen. 
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