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Blitzableiter, .
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Jede Blitzableitungsanlage, für welche ein Anschluss an die
städtischen Rohrnetze nachgesucht wird, soll vor Ausführung des
Anschlusses durch einen von den Direktionen der städtischen Gas-
bezw. Wasserwerke anerkannten Sachverständigen geprüft werden.
Bezüglich des Zustandes der Anlage zur Zeit der Prüfung
werden folgende Anforderungen gestellt:
Der gesammte Uebergangswiderstand der ganzen Anlage gegen
Erde soll 10 Ohm, der Uebergangswiderstand jeder einzelnen Erd-
platte 25 Ohm nicht übersteigen.
Ss 5,
86,
Die Prüfung der an die städtischen Rohrnetze angeschlossenen
Blitzableitungen soll alle zwei Jahre möglichst im Frühjahr eben-
falls durch einen anerkannten Sachverständigen wiederholt werden.
Für die Feststellung der tadellosen Beschaffenheit der Auffange-
spitzen und der metallischen Verbindung der Zwischenleitungen ge-
nügt eine genaue mechanische Prüfung und En ae
Die Prüfung der Erdableitungen soll mittelst Wechselstromes
(z. B. mit der Telephonmessbrücke) oder mittelst intermittirenden
Gleichstromes (Methode Siemens & Halske) erfolgen.
Hierzu sind alle Erdleitungen mit Hülfe des Ausschalters von
der Anlage abzutrennen und es ist festzustellen:
1. der Kinzelwiderstand jeder Erdplatte;
2. der Gesammtwiderstand der ganzen Anlage nach Ab-
irennung der Erdplatten und der sonstigen absichtlich
hergestellten Erdverbindungen;
der Gesammtwiderstand nach Anschluss aller Erdplatten
und sonstigen Erdverbindungen.
Auch über diese Prüfungen ist ein Protokoll aufzunehmen und
einzureichen.
87.
Jeder Eigenthümer, dessen Blitzableitung an eines der
städtischen Röhrensysteme angeschlossen ist, ist verpflichtet, An-
zeige an die betreffende Direktion zu erstatten, wenn an seiner Blitz-
ableitungsanlage eine Reparatur oder Veränderung vorgenommen
WET 1185 oder wenn eine bestehende Blitzableitung beseitigt
werden soll.
8 8.
Der Anschluss der Blitzableitungen an die im Erdboden liegen-
den Rohrleitungen darf nur an gusseiserne Muffenröhren bewirkt
werden, und zwar an solche, die mit Blei oder einem anderen die
Elektrizität gut leitenden Material gedichtet sind und die mindestens
50 mm lichten Durchmesser haben.
59%
Sollen die Blitzableitungen eines Hauses an die [städtischen
Rohrleitungen angeschlossen werden, so sind
a) bei einem Anschluss an das Rohrnetz der städtischen
Gaswerke sämmtliche Gasmesser des betreffenden
Hauses mit einer Ueberbrückung zu versehen;
bei einem Anschluss an das Rohrnetz der städtischen
Wasserwerke dagegen ist die Ueberbrückung der Wasser-
messer nur nothwendig, wenn der Anschluss vor dem
Wassermesser, z. B. auf Höfen ausgedehnter Grund-
Stücke an dort vorhandene gusseiserne Rohrleitung er-
folgen soll.
Die Ueberbrückungen sollen aus Rundkupfer von mindestens
10 mm Durchmesser oder aus einer kupfernen Flachschiene bestehen,
welche mindestens 1 qeımn Querschnitt haben muss. Diese Ueber-
brückungsschiene ist mit der Rohrleitung vor und hinter dem Gas-
bezw, Wassermesser mittels Schellen metallisch zu verbinden.