Full text: Hilfsbuch für Elektropraktiker

eller 
ın8st- 
rbes 
ader 
nenN- 
3agen 
igen 
hen, 
bad. 
rden 
‚ofer 
er- 
‚och 
\litz 
r — 
ohr-: 
das 
den 
rten 
‚en. 
‘16Z- 
"kes 
ben 
auf 
117. 
Len 
:ird 
zen 
1g8- 
‘in 
rer, 
‘7e- 
ss 
an; 
ht 
ser 
an, 
oht 
3802 
»K- 
ma 
Blitzableiter, . 
201 
Jede Blitzableitungsanlage, für welche ein Anschluss an die 
städtischen Rohrnetze nachgesucht wird, soll vor Ausführung des 
Anschlusses durch einen von den Direktionen der städtischen Gas- 
bezw. Wasserwerke anerkannten Sachverständigen geprüft werden. 
Bezüglich des Zustandes der Anlage zur Zeit der Prüfung 
werden folgende Anforderungen gestellt: 
Der gesammte Uebergangswiderstand der ganzen Anlage gegen 
Erde soll 10 Ohm, der Uebergangswiderstand jeder einzelnen Erd- 
platte 25 Ohm nicht übersteigen. 
Ss 5, 
86, 
Die Prüfung der an die städtischen Rohrnetze angeschlossenen 
Blitzableitungen soll alle zwei Jahre möglichst im Frühjahr eben- 
falls durch einen anerkannten Sachverständigen wiederholt werden. 
Für die Feststellung der tadellosen Beschaffenheit der Auffange- 
spitzen und der metallischen Verbindung der Zwischenleitungen ge- 
nügt eine genaue mechanische Prüfung und En ae 
Die Prüfung der Erdableitungen soll mittelst Wechselstromes 
(z. B. mit der Telephonmessbrücke) oder mittelst intermittirenden 
Gleichstromes (Methode Siemens & Halske) erfolgen. 
Hierzu sind alle Erdleitungen mit Hülfe des Ausschalters von 
der Anlage abzutrennen und es ist festzustellen: 
1. der Kinzelwiderstand jeder Erdplatte; 
2. der Gesammtwiderstand der ganzen Anlage nach Ab- 
irennung der Erdplatten und der sonstigen absichtlich 
hergestellten Erdverbindungen; 
der Gesammtwiderstand nach Anschluss aller Erdplatten 
und sonstigen Erdverbindungen. 
Auch über diese Prüfungen ist ein Protokoll aufzunehmen und 
einzureichen. 
87. 
Jeder Eigenthümer, dessen Blitzableitung an eines der 
städtischen Röhrensysteme angeschlossen ist, ist verpflichtet, An- 
zeige an die betreffende Direktion zu erstatten, wenn an seiner Blitz- 
ableitungsanlage eine Reparatur oder Veränderung vorgenommen 
WET 1185 oder wenn eine bestehende Blitzableitung beseitigt 
werden soll. 
8 8. 
Der Anschluss der Blitzableitungen an die im Erdboden liegen- 
den Rohrleitungen darf nur an gusseiserne Muffenröhren bewirkt 
werden, und zwar an solche, die mit Blei oder einem anderen die 
Elektrizität gut leitenden Material gedichtet sind und die mindestens 
50 mm lichten Durchmesser haben. 
59% 
Sollen die Blitzableitungen eines Hauses an die [städtischen 
Rohrleitungen angeschlossen werden, so sind 
a) bei einem Anschluss an das Rohrnetz der städtischen 
Gaswerke sämmtliche Gasmesser des betreffenden 
Hauses mit einer Ueberbrückung zu versehen; 
bei einem Anschluss an das Rohrnetz der städtischen 
Wasserwerke dagegen ist die Ueberbrückung der Wasser- 
messer nur nothwendig, wenn der Anschluss vor dem 
Wassermesser, z. B. auf Höfen ausgedehnter Grund- 
Stücke an dort vorhandene gusseiserne Rohrleitung er- 
folgen soll. 
Die Ueberbrückungen sollen aus Rundkupfer von mindestens 
10 mm Durchmesser oder aus einer kupfernen Flachschiene bestehen, 
welche mindestens 1 qeımn Querschnitt haben muss. Diese Ueber- 
brückungsschiene ist mit der Rohrleitung vor und hinter dem Gas- 
bezw, Wassermesser mittels Schellen metallisch zu verbinden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.