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Abtheilung TI, 298
Sicherheits -Vorschriften
für
elektrische Starkstrom-Anlagen,
Herausgegeben vom
Verband deutscher Elektrotechniker,
Mit Genehmigung
jes Verbandes deutscher Elektrotechniker abgedruckt.
Abtheilung I.
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Die Vorschriften dieser Abtheilung gelten für elektrische Stark-
atromanlagen mit Spannungen bis 250 Volt zwischen irgend zwei
Leitungen oder einer Leitung und Erde, mit Ausschluss unter-
irdischer Leitungsnetze, elektrischer Bahnen und elektrochemischer
Betriebsapparate.
Für solche gewerbliche Betriebe, welche die darin beschäftigten
Personen der Gefährdung durch elektrische Ströme erfahrungs-
gemäss besonders zugänglich machen, gelten ausser den nach-
stehenden Vorschriften die im. Anhang A enthaltenen Zusatzbe-
stimmungen.
-‘ zebsräume und -Anlagen.
Dynamomaschinen, Elektromotoren, Transformatoren und Strom-
wender, welche nicht in besonderen luft- und staubdichten Schutz-
kästen stehen, dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, in denen
normaler Weise eine Explosion durch Entzündung von Gasen. Staub
und Fasern ausgeschlossen ist. In allen Fällen ist die Aufstellung
jerart auszuführen, dass etwaige im Betriebe der elektrischen Ein-
richtungen auftretende Feuererscheinungen keine Entzündung von
brennbaren Stoffen hervorrufen können.
$2,
In Accumulatorenräumen darf keine andere als elektrische
Glühlichtbeleuchtung verwendet werden. Solche Räume müssen
dauernd gut ventilirt sein. Die einzelnen Zeilen sind gegen das
Gestell und letzteres ist gegen Erde durch Glas, Porzellan oder ähn-
liche nicht hygroskopische Unterlagen zu isoliren. Es müssen Vor-
kehrungen getroffen werden, um beim Auslaufen von Säure eine Ge-
fährdung des Gebäudes zu vermeiden, Während der Ladung dürfen
in diesen Räumen glühende oder brennende Gegenstände nicht ge-
Auldet. werden.
$ 3.
Die Hauptschaltetafeln in Betriebsräumen sollen aus unver-
brennlichem Material bestehen, oder es müssen sämmtliche strom-
ührende Theile auf isolirenden und feuersicheren Unterlagen montirt
werden. Sicherungen, Schalter und alle Apparate, in denen betriebs-
mässig Stromunterbrechung stattfindet, müssen derart angeordnet
sein, dass etwaige im Betrieb der elektrischen Einrichtungen auf-
iIretende Feuererscheinungen benachbarte brennbare Stoffe nicht
entzünden können und unterliegen überdies den in $ 1 gegebenen
Vorschriften.
Für Regulirwiderstände gelten die Bestimmungen des 8 14.