208 Sicherheits-Vorschriften für elektrische Starkstrom-Anlagen,
e) Rohre können zur Verlegung von isolirten Leitungen mit
einer Isolation nach $ 7 b oder ce unter Putz, in und auf Wänden,
Decken und Fussböden verwendet werden, sofern sie den Zutritt
der Feuchtigkeit dauernd verhindern. Rohre für Leitungen nach
3 7b müssen ausIsolirmaterial bestehen oder mit Isolirmaterial aus-
gekleidet sein. Rohre für Leitungen nach $ 7 c können aus Metall
Ohne isolirende Auskleidung bestehen. Es ist gestattet, Hin- und
Rückleitungen in dasselbe Rohr zu verlegen; mehr als drei Leiter
in demselben Rohre sind nicht zulässig. Bei Verwendung metallener
Rohre für Wechselstromleitungen müssen Hin- und Rückleitungen
in demselben Rohre N ührt werden. Drahtverbindungen dürfen
nicht innerhalb der Rohre, sondern nur in Verbindungsdosen SEE
führt werden, welche jederzeit leicht geöffnet werden können. ie
lichte Weite der Rohre, die Zahl und der Radius der Krümmungen,
sowie die Zahl der Dosen müssen so gewählt werden, dass man
die Leitungen jederzeit leicht einziehen und entfernen kann.
Die Rohre sind so herzurichten, dass die Isolation der Lei-
tungen durch vorstehende Theile und scharfe Kanten nicht verletzt
werden kann ; die Stossstellen müssen sicher abgedichtet sein. Die
Rohre sind so zu verlegen, dass sich an keiner Stelle Wasser an-
sammeln kann. Nach der Verlegung ist die höher gelegene Mündung
des Rohrkanals luftdicht zu verschliessen.
f) Holzleisten sind zur Verlegung von Leitungen nicht ge-
stattet. Krampen sind nur zur Befestigung von betriebsmässig
geerdeten blanken Leitungen zulässig.
.. g) Einführungsstücke. Bei Wanddurchgängen ins Freie
sind Einführungsstücke von isolirendem und feuersicherem Material}
mit abwärts gekrümmtem Ende zu verwenden.
h) Bei Durchführung der Leitung durch hölzerne Wände
und hölzerne Schalttafeln müssen die Oeffnungen durch isolirende
ınd feuersichere Tüllen auszetüttert sein.
IV. Apparate.
8 11.
Die stromführenden Theile sämmtlicher in eine Leitung einge-
schalteten Apparate müssen auf feuersicheren, auch in feuchten
Räumen gut isolirenden Unterlagen montirt und von Schutzkästen
derart umgeben sein, dass sie sowohl vor OHNE, durch Unbe-
{ugte geschützt, als auch von brennbaren Gegenständen feuersicher
getrennt sein.
Die stromführenden Theile sämmtlicher Apparate müssen mit
gleichwerthigen Mitteln und ebenso ne von der Erde isolirt
3ein, wie die in den betreffenden Räumen verlegten Leitungen. Bei
Einführung von Leitungen muss der für die Leitung vorgeschriebene
Abstand von der Wand gewahrt bleiben. Die Contacte sind derart
zu bemessen, dass durch den stärksten vorkommenden Betriebsstrom
keine Erwärmung von mehr als50° C. über Lufttemperatur eintreten
kann. Für Apparate in Betriebsräumen gilt 8 38.
Sicherungen.
8 12.
a) Die neutralen oder Null-Leitungen bei Mehrleiter- und Mehr-
phasen-Systemen, sowie alle betriebsmässig geerdeten blanken Lei-
tungen dürfen keine Sicherungen enthalten; dagegen sind alle
übrigen Leitungen, welche von der Schalttafel nach den Verbrauchs-
stellen führen, durch Abschmelzsicherungen oder andere selbstthätige
Stromunterbrecher zu schützen. ,
b) Die höchste zulässige Abschmelzstromstärke bestimmt
sich (mit Ausnahme des unter g angeführten Falles) aus folgender
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