Full text: Hilfsbuch für Elektropraktiker

208 Sicherheits-Vorschriften für elektrische Starkstrom-Anlagen, 
e) Rohre können zur Verlegung von isolirten Leitungen mit 
einer Isolation nach $ 7 b oder ce unter Putz, in und auf Wänden, 
Decken und Fussböden verwendet werden, sofern sie den Zutritt 
der Feuchtigkeit dauernd verhindern. Rohre für Leitungen nach 
3 7b müssen ausIsolirmaterial bestehen oder mit Isolirmaterial aus- 
gekleidet sein. Rohre für Leitungen nach $ 7 c können aus Metall 
Ohne isolirende Auskleidung bestehen. Es ist gestattet, Hin- und 
Rückleitungen in dasselbe Rohr zu verlegen; mehr als drei Leiter 
in demselben Rohre sind nicht zulässig. Bei Verwendung metallener 
Rohre für Wechselstromleitungen müssen Hin- und Rückleitungen 
in demselben Rohre N ührt werden. Drahtverbindungen dürfen 
nicht innerhalb der Rohre, sondern nur in Verbindungsdosen SEE 
führt werden, welche jederzeit leicht geöffnet werden können. ie 
lichte Weite der Rohre, die Zahl und der Radius der Krümmungen, 
sowie die Zahl der Dosen müssen so gewählt werden, dass man 
die Leitungen jederzeit leicht einziehen und entfernen kann. 
Die Rohre sind so herzurichten, dass die Isolation der Lei- 
tungen durch vorstehende Theile und scharfe Kanten nicht verletzt 
werden kann ; die Stossstellen müssen sicher abgedichtet sein. Die 
Rohre sind so zu verlegen, dass sich an keiner Stelle Wasser an- 
sammeln kann. Nach der Verlegung ist die höher gelegene Mündung 
des Rohrkanals luftdicht zu verschliessen. 
f) Holzleisten sind zur Verlegung von Leitungen nicht ge- 
stattet. Krampen sind nur zur Befestigung von betriebsmässig 
geerdeten blanken Leitungen zulässig. 
.. g) Einführungsstücke. Bei Wanddurchgängen ins Freie 
sind Einführungsstücke von isolirendem und feuersicherem Material} 
mit abwärts gekrümmtem Ende zu verwenden. 
h) Bei Durchführung der Leitung durch hölzerne Wände 
und hölzerne Schalttafeln müssen die Oeffnungen durch isolirende 
ınd feuersichere Tüllen auszetüttert sein. 
IV. Apparate. 
8 11. 
Die stromführenden Theile sämmtlicher in eine Leitung einge- 
schalteten Apparate müssen auf feuersicheren, auch in feuchten 
Räumen gut isolirenden Unterlagen montirt und von Schutzkästen 
derart umgeben sein, dass sie sowohl vor OHNE, durch Unbe- 
{ugte geschützt, als auch von brennbaren Gegenständen feuersicher 
getrennt sein. 
Die stromführenden Theile sämmtlicher Apparate müssen mit 
gleichwerthigen Mitteln und ebenso ne von der Erde isolirt 
3ein, wie die in den betreffenden Räumen verlegten Leitungen. Bei 
Einführung von Leitungen muss der für die Leitung vorgeschriebene 
Abstand von der Wand gewahrt bleiben. Die Contacte sind derart 
zu bemessen, dass durch den stärksten vorkommenden Betriebsstrom 
keine Erwärmung von mehr als50° C. über Lufttemperatur eintreten 
kann. Für Apparate in Betriebsräumen gilt 8 38. 
Sicherungen. 
8 12. 
a) Die neutralen oder Null-Leitungen bei Mehrleiter- und Mehr- 
phasen-Systemen, sowie alle betriebsmässig geerdeten blanken Lei- 
tungen dürfen keine Sicherungen enthalten; dagegen sind alle 
übrigen Leitungen, welche von der Schalttafel nach den Verbrauchs- 
stellen führen, durch Abschmelzsicherungen oder andere selbstthätige 
Stromunterbrecher zu schützen. , 
b) Die höchste zulässige Abschmelzstromstärke bestimmt 
sich (mit Ausnahme des unter g angeführten Falles) aus folgender 
„a.NA]l1la* 
wählil 
Falle 
Leitu 
und 
Abzu 
Quer: 
der | 
zünd 
aus 
höch: 
Muss 
den 
halte 
Abse 
dann 
muss 
(20 £ 
thüm 
3Je1Nn. 
Metal 
die E 
ans K 
licher 
nam 
Siche 
Quers 
Siche) 
werd:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.