Full text: Hilfsbuch für Elektropraktiker

222 Sicherheitsvorschriften für elektrische Hochspannanlagen, 
gestellt werden, welcher die Durchführung der Leitung auf Isolir- 
glocken gestattet, oder es sind Porzellan- oder gleichwerthige 
Isolirrohre zu verwenden, deren Enden mindestens 5 cm aus der 
Wand hervorragen, nach aussen und nach feuchten Räumen hin 
Aber als Isolirglocken ausgebildet sein müssen, Für jede Leitung 
ist, abgesehen von Mehrleiterkabeln, ein besonderes Rohr vorzusehen. 
Diese Bestimmung findet auf eisenarmirte Bleikabel keine An- 
wendung. 
$& 19. Schutzrohre. 
a) Schutzrohre müssen aus widerstandsfähigem Metall bestehen 
und eine Wandstärke von mindestens 1 mm besitzen. 
b) Die Rohre sind so herzurichten, dass die Isolirung der 
Leitungen durch vorstehende Theile und scharfe Kanten nicht ver- 
letzt werden kann. Stossenden niüssen zum Zweck der Erdung 
ı$ 4) elektrisch leitend verbunden sein. Die Rohre sind so zu ver- 
legen, dass sich an keiner Stelle Wasser ansammeln kann. 
Die lichte Weite der Rohre, die Zuhl und der Radius der 
Krümmungen müssen so gewählt werden, dass man die Drähte 
ohne Schwierigkeit einziehen und entfernen kann. ; 
c) Drahtverbindungen dürfen nicht innerhaıb der Rohre liegen. 
d) Bei Gleichstrom dürften Hin- und Rückleitung in dasselbe 
Rohr verlegt werden; mehr als 3 Leiter in demselben Rohre sind 
nicht zulässig. 
Bei Schutzrohren mit eiserner Hülle für Ein- oder Mehrphasen- 
strom müssen sämmtliche zu einem Stromkreise gehörigen Leitungen 
in demselben Rohre verlegt sein. 
ein 
na. 
5 
un’ 
izo 
da 
gel; 
din 
Ab 
En 
Bin 
Bl: 
Aa: 
mu 
ne? 
na 
8 20... Querschnitt der Leitungen. 
Die höchsten zulässigen Betriebsstromstärken für Leitungen 
aus Kupfer, welches den Normalien des Verbandes Deutscher Elektro- 
techniker entspricht, sind nach folgender Tabelle zu bemessen: 
Leitungsquerschnitt Betriebsstromstärke 
in Quadıatmillimeter in Ampere 
RA 
3 
41 
+ 
Y 
3 
% 
Y. 
Si} 
+5 
120 
L50 
485 
40 
d 
0 
30 
40 
50 
RU 
10 
30 
160 
200 
235 
275 
330 
Der Ferm les Querschnitt von Leitungen ist 1,5 qamm. 
Bei Verwendung von Materialien von geringerer Leitfähigkeit 
sind die Querschnitte entsprechend zu vergrössern. 
8 21. Blegsame Mehrfachleltungen. 
(Bezeichnung L.) 
„. Biegsame Mehrfachleitungen sind ausserhalb bewohnter Ge- 
bäude zulässig, wenn die Spannung zwischen den verschiedenen 
Adern 250 V nicht übersteigen kann. Sie dürfen nicht so befestigt 
werden, dass ihre einzelnen Adern auf einander gepresst werden: 
metallene Bindedrähte sind zur Befestigung nicht zulässig. 
m} 
KAT 
an 
fi 
de: 
ber 
de: 
7 
ı 1% 
m 
37 
A 
mM} 
m 
m 
m 
- 
77 
An
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.