Full text: Hilfsbuch für Elektropraktiker

286 Sicherheitsvorschriften für elektr. Mittelspannungsanlagen. 
jedoch nicht unter Spannung gegen Erde stehen darf, vor Be- 
rührung geschützt sein. Stoffe, die in der Wärme entzündlich sind 
oder Formveränderungen erleiden, sind als Bestandtheile im Innern 
der Fassungen ausgeschlossen. 
c) Ausschalter an Fassungen sind verboten. 
„ d) Die 'unter Spannung stehenden Theile der Glühlampen 
müssen vor Berührung geschützt sein. . 
„ 6) Schnurpendel aus biegsamer Mehrfachleitung sind nur dann 
zulässig, wenn das Gewicht Ser Lampe nebst Schirm von einer be- 
3onderen Tragschnur getragen wird, die mit der Litze verflochten 
3ein kann. Sowohl an der Aufhängestelle als auch an der Fassung 
müssen die Leitungsdrähte länger sein als die Tragschnur, damit 
gein Zug auf die Leitungsdrähte ausgeübt wird. 
8 2%, Bogenlampen. 
a) In Räumen, in denen betiebsmässig explosible Gemische 
von Gasen, Staub oder Fasern‘ vorkommen, dürten Bogenlampen 
nicht verwendet werden. . 
b) Bogenlampen dürfen ohne Vorrichtungen, die ein Heraus- 
allen glühender Kohlentheilchen verhindern, nicht verwendet 
werden. 
6) Bogenlampen sind isolirt in die Laterne, (Gehänge, Armaturen 
einzusetzen. Die Aufhängevorrichtung ist in allen Fällen zu erden. 
Die Laterne ist zu erden, wenn sie der Berührung zugänglich ist, 
während die Lampe unter Spannung steht. a 
d) Die Einführungsöffnungen 1ür die Leitungen müssen so be- 
schaffen sein, dass die Isolirhülle der letzteren nicht verletzt werden 
ınd Feuchtigkeit in das Innere der Laterne nicht eindringen kann. 
_. e) Soweit die Zuleitungsdrähte der Berührung zugänglich sind, 
während die Lampe unter Spannung steht, müssen sie 1solirt und 
mit einer geerdeten Metallumhüllung versehen sein. 
„... f) Bei der Verwendung der Zuleitungsdrähte als Aufhängevor- 
en dürfen die Anschlussstellen der Drähte nicht durch Zug be- 
ansprucht und die Drähte nicht verdrillt werden. 
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Isolation der Anlagen. 
8 23, Ueberwachung. 
Vor Inbetriebsetzung einer Anlage ist durch Isolationsprüfung 
mit mindestens 100 Volt Spannung festzustellen, ob Isolations- 
Een vorhanden sind. Das Gleiche gilt von jeder Erweiterung der 
nlage. Ü 
Für Centralen sind nach Möglichkeit Vorrichtungen VOorzu- 
gehen, durch welche man sich über den Isolationszustand der 
Anlage dauernd unterrichtet hält. Teber das Krgebuniss ist Buch 
zu führen. 
Zur dauernden Erhaltung des vorgeschriebenen Zustandes der 
Gestänge, der Leitungen, der Sicherheitsvorrichtungen und der 
Erdung mit ihren Contacten muss eine Ueberwachung in der Weise 
stattfinden, dass jährlich mindestens einmal eine eingehende Revision 
und ausserdem vierteljährlich mindestens einmal eine Begehung 
zämmtlicher oberirdischen Fernleitungen stattfindet. Weber den 
Befund ist Buch zu fühıen. 
: ; 8 24. Isolationswerth. 
a) Der Isolationswiderstand muss für die in Innenräumen isolirt 
N x ; ” 3.000 000 
verlegten Theile des Leitungsnetzes mindestens 300 — © Ohm betragen.
	        
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