286 Sicherheitsvorschriften für elektr. Mittelspannungsanlagen.
jedoch nicht unter Spannung gegen Erde stehen darf, vor Be-
rührung geschützt sein. Stoffe, die in der Wärme entzündlich sind
oder Formveränderungen erleiden, sind als Bestandtheile im Innern
der Fassungen ausgeschlossen.
c) Ausschalter an Fassungen sind verboten.
„ d) Die 'unter Spannung stehenden Theile der Glühlampen
müssen vor Berührung geschützt sein. .
„ 6) Schnurpendel aus biegsamer Mehrfachleitung sind nur dann
zulässig, wenn das Gewicht Ser Lampe nebst Schirm von einer be-
3onderen Tragschnur getragen wird, die mit der Litze verflochten
3ein kann. Sowohl an der Aufhängestelle als auch an der Fassung
müssen die Leitungsdrähte länger sein als die Tragschnur, damit
gein Zug auf die Leitungsdrähte ausgeübt wird.
8 2%, Bogenlampen.
a) In Räumen, in denen betiebsmässig explosible Gemische
von Gasen, Staub oder Fasern‘ vorkommen, dürten Bogenlampen
nicht verwendet werden. .
b) Bogenlampen dürfen ohne Vorrichtungen, die ein Heraus-
allen glühender Kohlentheilchen verhindern, nicht verwendet
werden.
6) Bogenlampen sind isolirt in die Laterne, (Gehänge, Armaturen
einzusetzen. Die Aufhängevorrichtung ist in allen Fällen zu erden.
Die Laterne ist zu erden, wenn sie der Berührung zugänglich ist,
während die Lampe unter Spannung steht. a
d) Die Einführungsöffnungen 1ür die Leitungen müssen so be-
schaffen sein, dass die Isolirhülle der letzteren nicht verletzt werden
ınd Feuchtigkeit in das Innere der Laterne nicht eindringen kann.
_. e) Soweit die Zuleitungsdrähte der Berührung zugänglich sind,
während die Lampe unter Spannung steht, müssen sie 1solirt und
mit einer geerdeten Metallumhüllung versehen sein.
„... f) Bei der Verwendung der Zuleitungsdrähte als Aufhängevor-
en dürfen die Anschlussstellen der Drähte nicht durch Zug be-
ansprucht und die Drähte nicht verdrillt werden.
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Isolation der Anlagen.
8 23, Ueberwachung.
Vor Inbetriebsetzung einer Anlage ist durch Isolationsprüfung
mit mindestens 100 Volt Spannung festzustellen, ob Isolations-
Een vorhanden sind. Das Gleiche gilt von jeder Erweiterung der
nlage. Ü
Für Centralen sind nach Möglichkeit Vorrichtungen VOorzu-
gehen, durch welche man sich über den Isolationszustand der
Anlage dauernd unterrichtet hält. Teber das Krgebuniss ist Buch
zu führen.
Zur dauernden Erhaltung des vorgeschriebenen Zustandes der
Gestänge, der Leitungen, der Sicherheitsvorrichtungen und der
Erdung mit ihren Contacten muss eine Ueberwachung in der Weise
stattfinden, dass jährlich mindestens einmal eine eingehende Revision
und ausserdem vierteljährlich mindestens einmal eine Begehung
zämmtlicher oberirdischen Fernleitungen stattfindet. Weber den
Befund ist Buch zu fühıen.
: ; 8 24. Isolationswerth.
a) Der Isolationswiderstand muss für die in Innenräumen isolirt
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verlegten Theile des Leitungsnetzes mindestens 300 — © Ohm betragen.