Full text: Hilfsbuch für Elektropraktiker

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. Schutzmaassregeln beim Betriebe, 92837 
Ausserdem muss für jede Hauptabzweigung die Isolation mindestens 
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betragen... - ; 
In diesen Formeln ist unter n die Zahl der an die betreffende 
Leitung angeschlossenen Glühlampen zu verstehen, einschliesslich 
aines Aequivalentes von 10 Glühlampen für jede Bogenlampe, jeden 
Elektromotor oder anderen stromverbrauchenden Apparat. 
b) Der Isolationswiderstand. von Freileitungen muss bei Regen- 
wetter mindestens 100000 Ohm für das Kilometer einfacher Länge 
betragen. . 
S 25, Messungen. 
‚’a) Bei Messungen von Neuanlagen muss nicht nur die Isolation 
zwischen den Leitungen und der Erde, sondern auch die Isolation 
je zweier Leitungen verschiedenen Potent:ales gegen einander ge- 
messen werden; hierbei müssen alle Glühlampen, Bogenlampen, 
Motoren oder andere stromverbrauchenden Apparate von ihren 
Leitungen abgetrennt, dagegen alle vorhandenen Beleuchtungskörper 
abgeschlossen, alle Sicherungen eingesetzt und alle Schalter ge- 
schlossen sein. Reihenstromkreise dürfen nur an einer 
ainzigen Stelle geöffnet werden, die möglichst nahe der Mitte zu 
wählen ist. Dabei müssen die Isolationswiderstände den Formeln 
des 8 24 genügen. 
b) Bei ONE, durch Gleichstrom gegen Erde soll, 
wenn möglich, der negative Pol der Stromqueile an die zu messende 
Leitung gelegt werden, und die Messung soll erst erfolgen, nach- 
lem die Leitung während einer Minute der Spannung a 
war. Alle Isolationsmessungen müssen, wenn möglich, mit der Be- 
triebsspannung, mindestens aher mit einer Spannung von 100 Volt 
angestellt. werden. 
Schutzmaassregeln beim Betriebe, 
$ 26. 
a) Das Arbeiten an Theilen des Leitungsnetzes ist nur nach 
vorheriger Ausschaltung und einer unmittelbar an der Arbeitsstelle 
vorgenommenen Erdung und Kurzschliessung der stromführenden 
Theile gestattet. 
Das Arbeiten an unter Spannung stehenden Apparaten und 
Stromverbrauchern ist verboten. Die zu behandelnden Theile sind 
vorher allpolig abzuschalten, und die Stellung der Ausschalter ist 
Jurch Verriegelung zu sichern. Das Auswechseln von Glühlampen 
ist nur gestattet, wenn der Stromkreis vollständig abgeschaltet ist. 
Die Bedienung von Bogenlampen ist nur gestattet, nachdem die 
Lampe von dem Stromkreis vollständig abgeschaltet und entweder 
zeerdet Oder durch eine geerdete Vorrichtung von‘. der Leitung 
entfernt worden ist, 
Ausnahmen von den Bestimmungen der beiden vorigen Absätze 
sind in Centralen und in Unterstationen (Transiormatorenstationen) 
gestattet. In diesen darf an unter Spannung stehenden Theilen 
yearbeitet werden, jedoch nur von instruirtem Personal und wenn 
möglich in Gegenwaıt einer zweiten Person. Ebenfalls ausnahmsweise 
zann die Bedienung von Kollektoren und Schleitbürsten im Betriebe 
von instruirtem Personal ausgeführt werden, jedoch nur dann, wenn 
ler Bedienende isolirt steht, und wenn die Bedienung ohne Berührung 
les Gestelles oder des anderen Poles leicht möglich ist. 
Die Handhabung von Schaltern, sowie das Auswechseln von 
Sicherungen, die der Bestimmung des , dr entsprechen, sind nicht 
als Arbeiten im Sinne der vorstehenden Bestimmungen zu betrachten. 
b) In Innenräumen, in denen betriebsmässig blanke unter 
Spannung stehende Theile unvermeidlich sind, müssen Warnungs- 
;afeln angebracht sein. Wo solche Theile vorkommen. müssen die
	        
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