242 Entwurf zu den Sicherheitsvorschriften für Starkstromanlagen.
2. Diese Räume müssen gegen Verunreinigungen durch Staub,
Schmutz oder schädliche Gase (Chlor, Salpetersäure, Ammoniak,
Alkohol ete.) gesichert sein und eine ausreichende Ventilation be-
sitzen.
3. Die Bedienungsgänge sollen nicht unter 2 m Höhe und
0.6 m Breite besitzen.
4, Der Fussboden von Accumulatorenräumen ist gegen das Aus-
laufen von Säure durch einen entsprechenden Belag (Asphalt) zu
schützen, der auch an den Umfassungsmauern sorgfältig abgedichtet
3ein muss.
Gypsverputz oberhalb der Accumulatoren ist mit einem An-
strich von säurebeständiger Farbe zu versehen,
Il.
1. Behälter für transportable Accumulatoren wie unter I, 2.
2, In solchen Behältern dürfen leicht lösbare Leitungsverbin-
dungen , ferner Bleisicherungen, Ausschalter etc., welche beim
Den Funkenbildungen verursachen könnten, nicht untergebracht
werden.
8, Leicht entflammbare Stoffe, wie Celluloid etc. dürfen bei
Batterien für Fahrzeuge keine Verwendung finden.
HI.
Ai, Die einzelnen Zellen sind von ihren Unterlagen durch Glas,
Porzellan oder gleichwerthige Stoffe zu isoliren.
2. Bei Batterien über 250 Volt Betriebsspannung sind auch die
Unterlagen gegen Erde wie vorstehend zu isoliren.
3, Zellen, zwischen welchen Spannungsdifferenzen über 300 Volt
bestehen können, müssen so AU ES werden, dass eine gleich-
zeitige Berührung derselben durch eine Person ausgeschlossen ist,
4. Bei Batterien für Spannungen über 300 Volt, welche ein-
polig an Erde liegen (Pufferbatterien, Lichtbatterien mit geerdetem
ull-Leiter ete.), sind isolirte Bedienungsgänge anzuwenden. Bei
Retriebsspannungen über 700 Volt soll das Bedienungspersonal die
Räume nur mit Gummischuhen betreten.
5. Die Bestimmungen sub 3 und 4 gelten auch für Nieder-
3pannungsbatterien welche zur Erregung von Hochspannungs-
Maschinen dienen, wenn die Gestelle der zugehörigen Maschinen
nicht geerdet sind.
IV. Apparate.
3) Alle Apparate müssen in den stromführenden Querschnitten
and Contaktfüächen den starken vorkommenden Betriebsstrom
jauernd ohne übermässige Erwärmung vertragen.
Die Erhitzung erscheint übermässig, wenn daraufgebrachtes
Paraffin schmilzt. In Betriebsräumen (Centralen) ist eine Erwär-
nung bis 70° C. zulässig.
) Auf allen Apparaten soll unverkennbar und unverwischbar
die zulässige Betriebsstromstärke und Betriebsspannung angegeben
sein.
e) Alle Contaktflächen und Kabelschuhe an Apparaten sollen
ien Normen der Anlage I entsprechen,
d) Alle Apparate müssen derart gebaut sein, dass die Bildung
aines dauernden Lichtbogens verhindert wird.
c) Bei Verwendung von Quecksilber muss dafür gesorgt werden,
dass ein Umherschleudern von Quecksilbertropfen und ein Ent-
weichen von Quecksilberdämpfen in schädlichem Maasse vermieden
wird. Die Oberfläche des Quecksilbers soll behufs Reinhaltung zu-
gänglich gemacht werden, sofern nicht die Konstruktion des Appa-
rates eine Reinigung überflüssig macht. |
f) Sämmtliche stromführende Theile müssen auf feuersicherer,
gut isolirter Unterlage montirt und von Schutzkasten derart um-
yeben sein, dass sie sowohl vor Berührung durch Unbefugte ge-