Full text: Hilfsbuch für Elektropraktiker

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Entwurf zu den Sicherheitsvorschriften für Starkstromanlagen, 243 
schützt, als auch von brennbaren Gegenständen feuersicher getrennt 
sind. In feuchten Räumen genügt Marmor als Isolation nicht. Bei 
Einführung von Leitungen in Apparate, müssen die in XIII vorge- 
schriebenen Abstände von der Wand eingehalten werden. 
Alle geschlossenen Aus- und Umschalter für Stromstärken bis 
25 Ampere müssen so konstruirt sein, dass ein Stehenbleiben des 
Schalthebels in den Stellungen zwischen „auf* und „zu“ ausge- 
schlossen ist. 
Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Schalter und Schalt- 
tafeln in Betriebsräumen. 
Alle Schalter sollen sich so weit öffnen, dass kein Lichtbogen 
stehen bleiben kann. Sie sollen nicht von selbst oder durch einen 
zufälligen Anstoss zufallen können. 
Die metallenen Contaktflächen der Ausschalter sollen sich beim 
Deffnen und Schliessen aneinander rein reiben, 
Bei Schaltern für grössere Stromstärken an Schalttafeln sollen 
die Contaktflächen, ohne von den stromführenden Theilen getrennt 
zu werden, leicht gereinigt werden können. 
Selbstthätige Stromausschalter sollen so eingerichtet sein, dass 
der Oeffnungsfunke nicht an den bei geschlossenen Ausschaltern 
stromführenden Contaktflächen auftritt. 
Eine Ausnahme gilt für Quecksilberausschalter, doch muss dem 
Abs, IVe) a sein. 
Zu den Contaktfiächen parallel geschaltete Kohlencontakte, 
welche sich erst nach Oeffnen des Hauptcontaktes trennen, oder zu 
den Contaktflächen parallel gzeschaltete Abschmelzstreifen etc. ent- 
sprechen der Vorschrift. In Räumen, wo betriebsmässig leicht ent- 
zündbare oder explosive Stoffe vorkommen, ist die US, von 
Ausschaltern oder Umschaltern nur unter verlässlichen Sicherheits- 
Abschluss zulässig. . , 
h) Ausschalter für Null-Leiter müssen so konstruirt sein, dass 
are nur gleichzeitig mit den Aussenleitern geöffnet werden 
önnen. 
i) Alle Aa müssen derart konstruirt sein, dass eine Ver- 
letzung von Personen durch Splitter, Funken oder geschmolzene 
Materialien ausgeschlossen ist. . 
k) Bei Apparaten in Betriebsräumen kann bei Betriebsspan- 
nungen bis 600 Volt Gleichstrom und 800 Volt Wechselstrom die 
3zub f verlangte Schutzhülle entfallen. Bei höheren Spannungen 
lürfen nicht geschützte stromführende Theile nur in separaten, ver- 
sperrbaren, bei normaler Bedienung nicht zu betretenden Räumen 
vorkommen. 
Die Schutzhülle kann ferner entfallen bei Apparaten in Frei- 
Leitungen, welche in einer Höhe von nicht unter 5 m vom Fuss- 
boden angebracht sind. | 
1) Isolirende Verbindungsstücke für kombinirte Gasbeleuchtungs- 
körper, siehe XIV, müssen aus einem Material hergestellt sein, 
weiches unter dem Einflusse der Hitze der Gasflammen sich nicht 
Ändert. Sie müssen so eingerichtet sein, dass ein Niederschlag von 
Feuchtigkeit die Isolation nicht beeinträchtigt und müssen einen 
[solationswiderstand von mindestens 250,000 Ohm per Stück haben. 
Weicher Gummi darf für die Isolation in derartigen Stücken 
nicht varwendet werden. 
V, Messinstrumente. 
_ Auf alle in Starkstromanlagen verwendeten Messapparate finden 
3inngemäss die Bestimmungen des Absatzes IV (Apparate) Anwendung. 
An den Schaltbrettern der Stromerzeugungs-Apparate muss 
mindestens durch Anbringung eines Ampere- und Voltmeters eine 
Kontrolle des erzeugten Stromes möglich sein. Bei St OMOTZEUHUNGS, 
Anlagen von über 10 KW Leistung muss das Voltmeter in der Nähe 
ler normalen DES PSNNNNG eine Genauigkeit von mindestens 
+ 20 aufweisen. Bei Leitungen von über 500 m Länge für eine
	        
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