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Entwurf zu den Sicherheitsvorschriften für Starkstromanlagen, 243
schützt, als auch von brennbaren Gegenständen feuersicher getrennt
sind. In feuchten Räumen genügt Marmor als Isolation nicht. Bei
Einführung von Leitungen in Apparate, müssen die in XIII vorge-
schriebenen Abstände von der Wand eingehalten werden.
Alle geschlossenen Aus- und Umschalter für Stromstärken bis
25 Ampere müssen so konstruirt sein, dass ein Stehenbleiben des
Schalthebels in den Stellungen zwischen „auf* und „zu“ ausge-
schlossen ist.
Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Schalter und Schalt-
tafeln in Betriebsräumen.
Alle Schalter sollen sich so weit öffnen, dass kein Lichtbogen
stehen bleiben kann. Sie sollen nicht von selbst oder durch einen
zufälligen Anstoss zufallen können.
Die metallenen Contaktflächen der Ausschalter sollen sich beim
Deffnen und Schliessen aneinander rein reiben,
Bei Schaltern für grössere Stromstärken an Schalttafeln sollen
die Contaktflächen, ohne von den stromführenden Theilen getrennt
zu werden, leicht gereinigt werden können.
Selbstthätige Stromausschalter sollen so eingerichtet sein, dass
der Oeffnungsfunke nicht an den bei geschlossenen Ausschaltern
stromführenden Contaktflächen auftritt.
Eine Ausnahme gilt für Quecksilberausschalter, doch muss dem
Abs, IVe) a sein.
Zu den Contaktfiächen parallel geschaltete Kohlencontakte,
welche sich erst nach Oeffnen des Hauptcontaktes trennen, oder zu
den Contaktflächen parallel gzeschaltete Abschmelzstreifen etc. ent-
sprechen der Vorschrift. In Räumen, wo betriebsmässig leicht ent-
zündbare oder explosive Stoffe vorkommen, ist die US, von
Ausschaltern oder Umschaltern nur unter verlässlichen Sicherheits-
Abschluss zulässig. . ,
h) Ausschalter für Null-Leiter müssen so konstruirt sein, dass
are nur gleichzeitig mit den Aussenleitern geöffnet werden
önnen.
i) Alle Aa müssen derart konstruirt sein, dass eine Ver-
letzung von Personen durch Splitter, Funken oder geschmolzene
Materialien ausgeschlossen ist. .
k) Bei Apparaten in Betriebsräumen kann bei Betriebsspan-
nungen bis 600 Volt Gleichstrom und 800 Volt Wechselstrom die
3zub f verlangte Schutzhülle entfallen. Bei höheren Spannungen
lürfen nicht geschützte stromführende Theile nur in separaten, ver-
sperrbaren, bei normaler Bedienung nicht zu betretenden Räumen
vorkommen.
Die Schutzhülle kann ferner entfallen bei Apparaten in Frei-
Leitungen, welche in einer Höhe von nicht unter 5 m vom Fuss-
boden angebracht sind. |
1) Isolirende Verbindungsstücke für kombinirte Gasbeleuchtungs-
körper, siehe XIV, müssen aus einem Material hergestellt sein,
weiches unter dem Einflusse der Hitze der Gasflammen sich nicht
Ändert. Sie müssen so eingerichtet sein, dass ein Niederschlag von
Feuchtigkeit die Isolation nicht beeinträchtigt und müssen einen
[solationswiderstand von mindestens 250,000 Ohm per Stück haben.
Weicher Gummi darf für die Isolation in derartigen Stücken
nicht varwendet werden.
V, Messinstrumente.
_ Auf alle in Starkstromanlagen verwendeten Messapparate finden
3inngemäss die Bestimmungen des Absatzes IV (Apparate) Anwendung.
An den Schaltbrettern der Stromerzeugungs-Apparate muss
mindestens durch Anbringung eines Ampere- und Voltmeters eine
Kontrolle des erzeugten Stromes möglich sein. Bei St OMOTZEUHUNGS,
Anlagen von über 10 KW Leistung muss das Voltmeter in der Nähe
ler normalen DES PSNNNNG eine Genauigkeit von mindestens
+ 20 aufweisen. Bei Leitungen von über 500 m Länge für eine