264 Post- und Telegraphengebühren.
gezogenen Betrages an den Absender, und zwär: bis 5 Mk. 10 Pf,,
über 5 bis 100 Mk. 20 Pf.; über 100 bis 200 Mk. 30 Pf., über 200 bis
400 Mk. 40 Pf.
Briefe mit Werthangabe innerhalb Deutschlands und Oesterreich-
Ungarns (Meistbetrag unbeschränkt) bis 10 geographische Meilen:
20 Dr über 10 Meilen 40 Pf. Porto, ausserdem für je 800 Mk. : 5 Pf.,
mindestens jedoch 10 Pf. N SFSICHSTUN SER DUNT: Dazu tritt für un-
irankirte Briefe ein Zuschlag von 10 Pf. Gewichtsgrenze 250 Gramm.
Eilbestellgeld nach Postorten 25 Pf., nach Orten ohne Post-
anstalt 60 Pf.
Packete (Meistgewicht 50 Kilogramm) innerhalb des deutschen
Postgebiets a) bis zum Gewicht von 5 Kilogramm: bis 10 geographische
Meilen 25 Pf., auf alle weiteren Entfernungen 50 Pf., b) beim Gewicht
über 5 Kilogramm für die ersten 5 Kilogramm die Sätze wie unter a),
für jedes weitere Kilogramm oder den überschiessenden Theil eines
Kilogramms auf Entfernungen bis 10 Meilen: 5 Pf., bis 20 Meilen:
LO Pf., bis 50 Meilen: 20 Pf., bis 100 Meilen: 30 Pf., bis 150 Meilen:
10 Pf., über 150 Meilen: 50 Pf. Für unfrankirte Packete bis
j Kilogramm wird ein Porto-Zuschuss von 10 Pf. erhoben. Für
Sperrgut wird das Porto um die Hälfte erhöht. Für dringende
Sendungen (müssen frankirt sein) ist ausser Porto und etwaigem
Hilbestellgelde eine Gebühr von 1 Mk. für jede Sendung voraus-
zuzahlen. Für Packete mit angegebenem Werth werden ausser dem
entfallenden Packetporto an Versicherungsgebühr 5 Pf. für je 300 Mk.,
mindestens aber 10 Pf. erhoben.
Soldatenbriefe. Gewöhnliche Briefe bis 60 Gramm oder Post-
garten mit dem Vermerk: „Soldatenbrief. Eigene Angelegenheit
les Empfängers“ an Soldaten bis zum Feldwebel und in gleichem
Range stehenden Militärpersonen aufwärts sind portofrei. Unter
denselben Dunn sind Postanweisungen bis 15 Mk. mit 10 Pf.
und Packete ohne Werthangabe bis 3 Kilo mit 20 Pf. zu frankiren.
Einjährig-Freiwillige und beurlaubte Soldaten geniessen diese Vor-
theile nıcht.
An Bestellgeld sind für jedes Exemplar der durch die Post be-
zogenen Zeitun on und Zeitschriften jährlich zu entrichten, wenn
sie bestellt, werden a) wöchentlich 1mal oder seltener: 60 Pf.,
Dö) wöchentlich 2 oder 3 mal: 1 Mk., c) wöchentlich mehrmal, aber
nicht öfter als 1mal täglich: ı Mk. 60 Pf., d) bei öfterem Erscheinen
für jede tägliche Bestellung 1 Mk., e) für die amtlichen Verordnungs-
olätter 60 Pf. Die Gebühr für Ueberweisung einer Zeitung auf ein
anderes deutsches Postamt beträgt 50 Pf. Die Zurücküberweisung
aach dem ursprünglichen Bezugsort geschieht kostenfrei.
Telegrammgebühren, Innerhalb Deutschlands, nach Oesterreich
and Luxemburg werden für ein Wort (15 Buchstaben oder 5 Ziffern)
im allgemeinen Verkehr 5 Pf., im Stadt-Verkehr 3 Pf. berechnet.
Als Mindestbetrag werden 50 Pf., für den Stadt-Verkehr 80 Pf. er-
hoben. Für ein dringendes Telegramm (D) ist die dreifache Gebühr
3ines gewöhnlichen Telegramms zu erlegen. Für ein Telegramm
mit bezahlter Antwort (R. P.) wird der Betrag um die Gebühr eines
Telegramms von 10 Worten erhöht. Ortsbezeichnungen wie Frank-
urtmain, Wüstewaltersdorfbzbreslau gelten als ein Wort. Verviel-
fältigung eines Telegramms kostet 40 Pf. für je 100 Wörter,
Worttaxen. Deutschland 5 Pf.; Belgien 10 Pf.; Bosnien-Herze-
zowina 20 Pf. ; Bulgarien 20 Pf.; Dänemark 10 Pf.; Frankreich 12 Pf. ;
Abraltar 25 Pf.; Griechenland 30 Pf.; Grossbritannien und Irland
'Mindestgebühr 40 Pf.) 15 Pf.; Italien 15 Pf.; Luxemburg 5 Pf.;
Malta 40 Pf. ; DTOnteN SEO 20 Pf. ; Niederlande 10 Pf.; Norwegen 15 Pf.;
N RE 5 Pf.; Portugal 2) Pf.; Rumänien 15 Di: Russ-
land 20 Pf.; Schweden 15 _Pf.; Schweiz 10 Pf.; Serbien 20 Pf.:
Spanien 20 Pf.; Tripolis 65 Pf.; Türkei 45 Pf.
Andere Fragen, insbesondere betreffs Verpackungs- und Zoll-
vorschriften für Auslandssendungen, beantworten die Post- und
Telegranhenämter.