284. Vorsichtsbedingungen für elektrische Licht- und Kraftanlagen,
8 7. Die Physikalisch-Technische Reichsanstalt hat Quecksilber-
normale des Ohm herzustellen und für deren Kontrolle und sichere
Aufbewahrung an verschiedenen Orten zu sorgen. Der Widerstands-
werth von Normalen aus festen Metallen, welche zu den Be-
Jaubigungsarbeiten dienen, ist durch alljährlich zu wiederholende
Vergleichungen mit den Quecksilbernormalen sicherzustellen.
8 8. Die Physikalisch - Technische Reichsanstalt hat für die
Ausgabe amtlich beglaubigter Widerstände und A eischer Normal-
SEE zur Ermittelung der Stromstärke und Spannungen Sorge
zu tragen.
8°. Die amtliche Prüfung und Beglaubigung elektrischer
Messgeräthe erfolgt durch die Physikalisch- Technische Reichs-
anstalt. Der Reichskanzler kann die Befugniss hierzu auch anderen
Stellen übertragen. Alle zur Ausführung der amtlichen Prüfung be-
nutzten Normale und EST müssen durch die Physikalisch-
Technische Reichsanstalt beglaubigt sein.
8 10. Die Physikalisch-Technische Reichsanstalt hat darüber
zu wachen, dass bei der amtlichen Prüfung und Beglaubigung elek-
trischer Messgeräthe im ganzen Reichsgebiet nach übereinstimmenden
Grundsätzen verfahren wird. Sie hat die technische Aufsicht über
das Prütungswesen zu führen und alle darauf bezüglichen tech-
nischen Vorschriften zu erlassen. Insbesondere liegt ihr ob, zu be-
stimmen, welche Arten von Messgeräthen zur amtlichen Beglaubigung
ES werden sollen, über Material, sonstige Beschaffenheit
un Bezeichnung der Messgeräthe Bestimmungen zu treffen, das bei
der Prüfung und Beglaubigung zu beobachtende Verfahren zu regeln
sowie die zu erhebenden Gebühren und das bei den Beglaubigungen
anzuwendende Stempelzeichen festzusetzen.
„811. Die nach Massgabe dieses Gesetzes beglaubigten Mess-
geräthe können im ganzen Umfange des Reichs im Verkehr ange-
wendet werden.
$ 12. Wer bei der gewerbsmässigen Abgabe elektrischer Arbeit
den Bestimmungen im 56 oder den auf Grund derselben ergebenden
Verordnungen zuwiderhandelt, wird mit, Geldstrafe bis zu 100 Mk.
der mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft. Neben der Strafe kann auf
Einziehung der vorschriftswidrigen oder unrichtigen Messwerkzeuge
erkannt werden,
$ 13. Dieses Gesetz tritt mit den Hestin mungen in 8$ 6
Mae. 12 zum 1, Januar 1902, im übrigen am Tage seiner Verkündigung
in Kraft
bh.
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33
N;
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Die beim Verbande
Deutscher Privat-Feuer-Versicherungs-Gesellschaften
zur Zeit bestehenden
Vorsichts- Bedingungen
für elektrische Licht- und Kraft-Anlagzen.
Betriebs-Anlaaen.
1, Dynamomaschinen, Elektromotoren, Transfor-
matoren und Stromwender, welche nicht in luft- und staub-
lichten Schutzkästen stehen, dürfen nur in Räumen aufgestellt
werden, in denen eine Explosion durch Entzündung von Gasen,
Staub oder Fasern normaler Weise ausgeschlossen ist.
2, Dynamomaschinen und Elektromotoren sind derart
aufzustellen, dass etwaige Feuererscheinungen im Anker oder am
Kollektor keine Entzündung hervorrufen können.