76 IV. Die Fortleitung des elektrischen Stromes.
Die Verlegune.
Hinsichtlich der Verlegungsart der Leitungen mit Rücksicht
auf ihre Isolirung siehe Sicherheitsvorschriften. . Als Ergänzung
der Sicherheitsvorschriften möge hier noch DA Raum fin-
den: Vor Allem müssen die Leitungen möglichst übersichtlich
verlegt werden, um später etwa erforderliche Reparaturen und
Aenderungen leicht ausführen zu können. Die Entfernung parallel
jaufender Leitungen soll bei rund 250 Volt im Allgemeinen nicht
unter 5 em hetragen. Hochspannungsleitungen sollen von der Wand
mindestens 5 cm und von einander 10 cm entfernt sein, und sind
womöglich durchweg auf Isolatoren zu verlegen. KEinzelleitungen
für Wechselstrom dürfen in Metallrohre nicht eingezogen werden,
sondern es sind bei Wechselstrom Hin- und Rückleitung und bei
Drehstrom alle drei Leitungen in ein gemeinschaftliches Rohr ein-
zuziehen, Kreuzungen von Leitungen untereinander oder mit Gas-
und Wasserleitungsröhren sind thunlichst zu vermeiden; im Noth-
falle sind die Leitungen an den Kreuzungsstellen sorgfältig
zu isoliren.
Wenn irgend möglich soll es vermieden werden,
verdeckt zu verlegen, indem man sie unter den Fussboden, den
Deckenverputz oder in die Mauer einlegt. In Ausnahmefällen, wo
solches nicht zu umgehen ist, soll für sorgfältigste lsolirung und
besten Schutz der Leitungen gesorgt werden. Am zweckmässigsten
verwendet man hier Bleikabel mit asphaltirter a a oder
noch besser mit Eisenbandarmirung, welche erforderlichen Falles
durch Eisenblechabdeckung, übergeschobene Gasröhren oder ähn-
liche Schutzvorrichtungen vor direkter Berührung mit den Blei+-
mantel zerstörendem Kalk- und Cementverputz, sowie vor Beschädi-
gung durch Einschlagen von Nägeln u. dgl, zu schützen sind. Sollen
„Av isolirte Leitungen, nicht Bleikabel, in die Decke oder
je Mauer eingelegt werden, so muss das Eindringen von Feuchtig-
keit vollkommen ausgeschlossen sein. Hier können dann Isolir-
röhren oder beim Vorhandensein entsprechender Canäle Isolirknöpfe
Verwendung finden. Zum Schutz gegen das Einschlagen von Nägeln
sind die Isolirröhren wenn nöthig in Gasröhren einzuziehen Oder
mit mindestens 2 mm dicken Eisenblechstreifen abzudecken, welch
jetztere zur Vermeidung einer Lagenveränderung genügend zu be-
festigen sind Die aus der Decke oder Mauer hervortretenden in
Jie Beleuchtungskörper einzuführenden Leitungen sind durch min-
destens 0,5 cm über den Verputz vorstehende Isolirhülsen, Hart-
yummiröhren u. dgl. zu schützen.
Das Montiren von Leitungen in elegant ausgestatteten Räumen
verlangt neben solidester Ausführung ein Anpassen an die Ein-
richtungen der Räume; wenn möglich sollen die Leitungen nicht
sichtbar sein. Am zweckmässigsten verwendet man in die Mauer
and Decke eingelassene Isolirrüöhren. An der Decke zu führende
Zweigleitungen werden in der Regel mittels kleiner CET
befestigt; erhalten diese Leitungen einen Anstrıch mit ähnlicher
Farbe wie die Decke, so werden sie nur wenig beachtet,
{solirknöpfe oder -Rollen. Als einfachste und solideste
Befestigungsart 1ür Leitungen ist die Verwendung von Porzellan-
[solirknöpten zu empfehlen, um so mehr, als sich mit denselben
meistens auch in feuchten Räumen genügende Isolation erzielen
lässt. Die Entfernung der Befestigungspunkte durch Isolirknöpfte
beträgt je nach dem grösseren oder geringeren Abstand der parallel
laufenden Leitungen 50—80 cm. Zum Festbinden der Leitungen auf
den Isolirknöpten (Fig. 95) dient gewöhnlich für Gleichstrom ver-
zinkter Eisendraht, für Wechselstrom und in feuchten Räumen
besser Kupferdraht, von 1,5 bis 2 mm Durchmesser. Ein Umschlingen
der Isolirknöpfe mit den Leitungen ist nicht statthaft.
Wenn Leitungen um Mauerecken und vorspringende Balken
'’Fio. 96) geführt werden sollen. so verwendet man Isolirrollen, die
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