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jchwellenträger zu erhalten, auf etwa E der Stützweite, einer
‘trebenneigung von 2:3 entsprechend verringert. Bei Stützweiten
ber 60m tritt im allgemeinen eine weitere Zunahme der Bauhöhe
üicht mehr ein, da dann eine Zwischenteilung der. Feldweite in
'rage kommt.
Zu 6. Maßgebend ist nur die gesamte Hauptträgerhöhe, von der bei
age des Obergurtes in der ersten oder zweiten Stufe der Umgrenzung
es lichten Raumes das Maß abzuziehen ist, um das der Gurt die
‘chienenoberkante überragen kann. Ungünstig bei dieser Anordnung
st, daß ein oberer Windverband meist nicht durchgeführt werden
-ann, die Hauptträger daher durch den Wind eine lotrechte Zusatz-
>elastung erfahren,
Zu 7. Feldweite wie unter 5, bei beschränktester Bauhöhe A bei
nittlerer und unbeschränkter 1 der Stützweite.
B. Mit Durchführung der Bettung.
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Zur Erzielung der kleinsten Bauhöhe sind eiserne Schwellen mit
ler geringsten zulässigen Bettungsstärke von 15 cm unter Schwellen-
ınterkante vorgesehen, die Fahrbahnträger sind im allgemeinen aus
Jifferdinger breitflanschigen I-Eisen gebildet.
Bei mittlerer und unbeschränkter Bauhöhe sind normale Holz-
chwellen mit 20 cm Bettungsstärke unter Schwellenunterkante vor-
‚esehen. Bei untenliegender Fahrbahn werden die für die Höhe
naßgebenden Querträger aus Blechträgern gebildet, die bei mittlerer
3auhöhe zwei, bei unbeschränkter eine Gurtplatte erhalten.
Es ist angenommen, daß die Entwässerungsrinnen durch Aus-
parungen in den Stegblechen der Querträger geführt werden;
ollen sie an die Untergurte der Querträger angehängt werden, so
ırhöhen sich die angegebenen Werte um 10—20 cm.
Zu den verschiedenen Bauarten ist im einzelnen noch
olgendes zu bemerken:
Zu 1. Feldweite etwa 1,5 m.
Zu 2. Ausbildung der Fahrbahn nach Abb. 21, die Werte ent-
prechen aber auch den sonst üblichen Fahrbahnkonstruktionen. Bei
nittlerer und unbeschränkter Bauhöhe ist die Feldweite zu etwa 5
ler Stützweite angenommen, bei beschränkter Bauhöhe ist sie, um
reringer belastete und damit niedrigere Quer- und Schwellenträger zu
ırhalten, auf N der Stützweite beschränkt.
Zu 3. Während bei unbeschränkter Bauhöhe für die Stegblechhöhe
ler Hauptträger die Erzielung eines möglichst geringen Eisengewichtes
naßgebend ist, ist die Stegblechhöhe bei beschränkter Bauhöhe
soweit verringert, daß die Durchbiegung infolge Verkehrslast etwa
Nr der Stützweite nicht überschreitet.‘ Sollte ausnahmsweise eine
ıoch weitergehende Einschränkung der Höhe infolge zwingender
irtlicher Umstände nicht zu umgehen sein, so empfiehlt es sich, um
nit der Durchbiegung und den Schwingungen in angemessenen
ärenzen zu bleiben, die zugelassene Beanspruchung entsprechend
>n ermäßigen.
Zu 4. Die Stegblechhöhe des Bogens ist zu En der Stützweite an-
senommen. Zur Erzielung der kleinsten Bauhöhe ist auf die Durch-
ührung des Streckgurtes im Scheitel verzichtet, und die Pfeilhöhe
les Bogens ist zu gewählt worden. Bei mittlerer Bauhöhe ist
ler Streckgurt durchgeführt und die Pfeilhöhe beträgt vielen Aus-
ührungen entsprechend es der Stützweite. Durch weitere Ver-
‚rößerung der Pfeilhöhe läßt sich noch besonders am Widerlags-
nauerwerk sparen. Da die geforderte Durchfahrthöhe meist auf eine
jestimmte Breite gewahrt werden muß, und dieses Maß bei Straßen-
ıanterführungen häufig etwa einem Drittel der ganzen Lichtweite
ntspricht, so ist die Bauhöhe außer im Scheitel noch in ein Drittel
Jer Lichtweite angegeben. Es ist dabei noch zu beachten, daß bei
3traßen die obere Begrenzung des freizuhaltenden Durchfahrtprofiles
lie gleiche Querneigung zeigt wie der Fahrdamm.
Zu 5. Da die Gewölbestärke mit der Form, der Ausbildung und
Jem Material des Gewölbes stark schwankt, so können die Angaben
ur als ungefährer Anhalt dienen. Die in Klammern der Bauhöhe bei-
zefügte Gewölbestärke im Scheitel ist nach den Tolkmitschen Formeln