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:ür ein Gewölbe mit + Pfeil, einer Überschüttung im Scheitel von
10 cm bis Schienenunterkante und einer größten Beanspruchung des
Materials von 30 kg bestimmt.
2) Straßenbrücken.
Die Bauhöhe einer Straßenbrücke bezeichnet das Maß zwischen
dem höchsten Punkt der Fahrbahnabdeckung und Konstruktions-
ınterkante. Hinsichtlich der Vorteile einer reichlich bemessenen
3auhöhe sind die Vorbemerkungen zu den KEisenhbahnhrücken zu
jeachten.
‚alt
B
* 750
5
120
B
* 7190
>
3
>
.
Bauliche Ausbildung.
Die Bauhöhen sind für vier verschiedene Fahrbahnabdeckungen
ıngegeben:
a) Doppelter Bohlenbelag von 5 und 10 cm Stärke, auf mindestens
5 cm starken Futterhölzern mit einem Quergefälle von 6
b) Chaussierung mit einer Mindeststärke von 15 cm über Öber-
cante Fahrbahnträger und einem Quergefälle von as
c) Stein- oder Holzpflaster 13 cm stark auf mindestens 5 cm
starken Beton mit einer Zwischenlage aus Sand von 4 cm Höhe.
N 1
)uergefälle 36°
d) Asphalt 5 cm stark auf einer Betonunterlage von mindestens
3 cm Höhe. Quergefälle 5
Als Belastung ist die für städtische Straßen vielfach übliche an-
zenommen, nämlich ein schwerer Wagen von 9 Tonnen Achsdruck
ınd 4,5 m Radstand und beliebig viele Wagen mit 2,5 Tonnen Achs-
druck und 3,5 m Radstand.
Als zulässige Beanspruchungen sind die für Eisenbahnbrücken
vorgeschriebenen zugrunde gelegt.
Zu den verschiedenen Bauarten ist im einzelnen noch
'olgendes zu bemerken:
Zu 1. Die geringste zulässige Stegblechhöhe ist so bestimmt, daß
Jie durch die Verkehrslast hervorgerufene Durchbiegung etwa 1100
4er Stützweite nicht überschreitet. Die als erwünscht bezeichnete
Höhe ist so bemessen, daß der Materialaufwand unter Berück-
sichtigung der baulichen Ausbildung (genügende Seitensteifigkeit der
Zurte, Durchführung einer Gurtplatte usw.) möglichst gering wird.
Zu 2. Die angenommene Entfernung der Hauptträger genügt bei
zußenliegenden Fußwegen für die Begegnung von zwei bezw. drei
7uhrwerken, . Bei abweichenden Breiten können die Werte unter
antsprechender Änderung immer noch als Anhalt dienen, Maßgebend
für die Bauhöhe sind nur die als Blechträger ausgebildeten Quer-
träger, die bei beschränktester Bauhöhe drei Gurtplatten erhalten
nüssen und deren Höhe so bestimmt ist, daß die Durchbiegung
nfolge der Verkehrslast u der Stützweite nicht überschreitet. Bei
der sehr geringen Trägerhöhe darf man bei der Berechnung der
Quersteifigkeit oben offener Brücken den Einfluß des Querträgers
aicht. vernachlässigen
n— zZ . 12Jg Jv Jq %)
AG RıJq-+ 1517? 0 Jo)
Mit Rücksicht auf die Quersteifigkeit empfiehlt es.sich, bei oben
;ffenen Brücken (von 25—35 m Stützweite) nicht bis auf die an-
yegebenen. kleinsten Bauhöhen hinabzugehen. Bei unbeschränkter
Bauhöhe ist die .Querträgerhöhe so bemessen, daß bei geringem
Materialaufwand der aus einer Gurtplatte und zwei Winkeln be-
stehende Gurtquerschnitt des Querträgers nicht zu schwach wird.
Zu 3. Die Ausbildung ist die gleiche wie bei den Eisenbahnbrücken
siehe B 4), die Stegblechhöhe der Hauptträger beträgt jedoch nur
L der Stützweite.
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Zu 4. Die Gewölbestärke ist unter den gleichen Annahmen wie bei
Jen Eisenbahnbrücken bestimmt (siehe B 5), die Verkehrslast beträgt
edoch nur 0,9 bis 0,5 t/qm je nach der Stützweite. Bei Verwendung
‚on Betongewölben mit Eiseneinlagen lassen sich die Gewölbestärken
ınd damit auch die Banhöhen noch erheblich einschränken
*) Siehe Zentralblatt der Bauverwaltung 1884, S. 415. E =
Mastizitätsmodul, G = größte Gurtspannkraft, £ = Feldweite, 4 =—
%eie Höhe des Ständers, b = Entfernung der Hauptträger, Jg = Träg-
1eitsmoment des Obergurtes, Jv = des Ständers und Ja = des Quer-
crägers.