Full text: Hilfswerte für das Entwerfen und die Berechnung von Brücken mit eisernem Überbau

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:ür ein Gewölbe mit + Pfeil, einer Überschüttung im Scheitel von 
10 cm bis Schienenunterkante und einer größten Beanspruchung des 
Materials von 30 kg bestimmt. 
2) Straßenbrücken. 
Die Bauhöhe einer Straßenbrücke bezeichnet das Maß zwischen 
dem höchsten Punkt der Fahrbahnabdeckung und Konstruktions- 
ınterkante. Hinsichtlich der Vorteile einer reichlich bemessenen 
3auhöhe sind die Vorbemerkungen zu den KEisenhbahnhrücken zu 
jeachten. 
‚alt 
B 
* 750 
5 
120 
B 
* 7190 
> 
3 
> 
. 
Bauliche Ausbildung. 
Die Bauhöhen sind für vier verschiedene Fahrbahnabdeckungen 
ıngegeben: 
a) Doppelter Bohlenbelag von 5 und 10 cm Stärke, auf mindestens 
5 cm starken Futterhölzern mit einem Quergefälle von 6 
b) Chaussierung mit einer Mindeststärke von 15 cm über Öber- 
cante Fahrbahnträger und einem Quergefälle von as 
c) Stein- oder Holzpflaster 13 cm stark auf mindestens 5 cm 
starken Beton mit einer Zwischenlage aus Sand von 4 cm Höhe. 
N 1 
)uergefälle 36° 
d) Asphalt 5 cm stark auf einer Betonunterlage von mindestens 
3 cm Höhe. Quergefälle 5 
Als Belastung ist die für städtische Straßen vielfach übliche an- 
zenommen, nämlich ein schwerer Wagen von 9 Tonnen Achsdruck 
ınd 4,5 m Radstand und beliebig viele Wagen mit 2,5 Tonnen Achs- 
druck und 3,5 m Radstand. 
Als zulässige Beanspruchungen sind die für Eisenbahnbrücken 
vorgeschriebenen zugrunde gelegt. 
Zu den verschiedenen Bauarten ist im einzelnen noch 
'olgendes zu bemerken: 
Zu 1. Die geringste zulässige Stegblechhöhe ist so bestimmt, daß 
Jie durch die Verkehrslast hervorgerufene Durchbiegung etwa 1100 
4er Stützweite nicht überschreitet. Die als erwünscht bezeichnete 
Höhe ist so bemessen, daß der Materialaufwand unter Berück- 
sichtigung der baulichen Ausbildung (genügende Seitensteifigkeit der 
Zurte, Durchführung einer Gurtplatte usw.) möglichst gering wird. 
Zu 2. Die angenommene Entfernung der Hauptträger genügt bei 
zußenliegenden Fußwegen für die Begegnung von zwei bezw. drei 
7uhrwerken, . Bei abweichenden Breiten können die Werte unter 
antsprechender Änderung immer noch als Anhalt dienen, Maßgebend 
für die Bauhöhe sind nur die als Blechträger ausgebildeten Quer- 
träger, die bei beschränktester Bauhöhe drei Gurtplatten erhalten 
nüssen und deren Höhe so bestimmt ist, daß die Durchbiegung 
nfolge der Verkehrslast u der Stützweite nicht überschreitet. Bei 
der sehr geringen Trägerhöhe darf man bei der Berechnung der 
Quersteifigkeit oben offener Brücken den Einfluß des Querträgers 
aicht. vernachlässigen 
n— zZ . 12Jg Jv Jq %) 
AG RıJq-+ 1517? 0 Jo) 
Mit Rücksicht auf die Quersteifigkeit empfiehlt es.sich, bei oben 
;ffenen Brücken (von 25—35 m Stützweite) nicht bis auf die an- 
yegebenen. kleinsten Bauhöhen hinabzugehen. Bei unbeschränkter 
Bauhöhe ist die .Querträgerhöhe so bemessen, daß bei geringem 
Materialaufwand der aus einer Gurtplatte und zwei Winkeln be- 
stehende Gurtquerschnitt des Querträgers nicht zu schwach wird. 
Zu 3. Die Ausbildung ist die gleiche wie bei den Eisenbahnbrücken 
siehe B 4), die Stegblechhöhe der Hauptträger beträgt jedoch nur 
L der Stützweite. 
30 
Zu 4. Die Gewölbestärke ist unter den gleichen Annahmen wie bei 
Jen Eisenbahnbrücken bestimmt (siehe B 5), die Verkehrslast beträgt 
edoch nur 0,9 bis 0,5 t/qm je nach der Stützweite. Bei Verwendung 
‚on Betongewölben mit Eiseneinlagen lassen sich die Gewölbestärken 
ınd damit auch die Banhöhen noch erheblich einschränken 
*) Siehe Zentralblatt der Bauverwaltung 1884, S. 415. E = 
Mastizitätsmodul, G = größte Gurtspannkraft, £ = Feldweite, 4 =— 
%eie Höhe des Ständers, b = Entfernung der Hauptträger, Jg = Träg- 
1eitsmoment des Obergurtes, Jv = des Ständers und Ja = des Quer- 
crägers.
	        
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