Full text: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Heiligenstadt

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Kreis Heiligenstadt. I 
der Stadt werden 1249 als „vetus et novum oppidum“ bezeichnet; ihre Ein- 
wohner werden 1254 „cives“ genannt (wie es auf dem Stadtsiegel vom Jahre 1261 
auch heißt), denen 1294 Erzbischof Gerhard I. von Mainz ihre alten Privilegien 
und Freiheiten bestätigte und: vermehrte. Bei dieser Gelegenheit erlaubte er den 
Bürgern den Anbau von Häusern außerhalb der Stadt. Es entstanden infolge- 
dessen vor den Toren Heiligenstadts drei Vorstädte: 1. die Vorstadt vor dem 
Geisleder Tore mit der St. Jakobikirche, bei der das 1797 abgebrochene Huchel- 
heimer Tor dieser Vorstadt lag, 2. die Vorstadt vor dem Holzbrückentore, die 
sich bis an das Hospital zum heiligen Geiste erstreckte und die Kapelle St. Georgii 
besaß; das Tor dieser Vorstadt ist 1788 abgebrochen worden, 3. die Vorstadt vor 
dem Bergtore mit der Kapelle St. Liborli; das Tor dieser Vorstadt ist ebenfalls 
1788 abgebrochen worden. Die Tore dieser drei Vorstädte sind auf dem Flukschen 
Abrisse von 1646 zu sehen. Die drei Vorstädte werden bei der Belagerung der 
Stadt Heiligenstadt durch die Herzöge von Braunschweig, die Landgrafen von 
Thüringen, den Landgrafen von Hessen usw. 1404 zerstört sein. 1626 standen 
nur vor dem Geisleder Tore noch etliche Häuser. 
Die Stadt Heiligenstadt erhielt ansehnlichen Zuwachs ihrer Kinwohnerschaft 
nicht nur durch fortwährenden Zuzug von Leuten aus der näheren und ent- 
fernteren Umgegend, sondern hauptsächlich auch durch die Einwanderung der 
Bewohner der wüst gewordenen Nachbardörfer Huchelheim, Lamprechtsrode, 
Willmerode, Riesbach, Hadewardeshausen und Bibra. Diese Leute bewirtschafteten 
ihre Äcker in den Fluren ihrer ehemaligen Wohnörter von Heiligenstadt aus, so 
daß diese Fluren mit zur Heiligenstädter Stadtflur gezogen wurden. Die Ries- 
bacher Flur umfaßte 28 Hufen. Es mußten jährlich an. den Erzbischof von Mainz 
abgeliefert werden: von den Hadewardeshäuser Äckern die Thomasgülte (Zins 
am Thomastage), von den Huchelheimer Äckern 20 Malter Roggen und 20 Malter 
Hafer und von den Bibraer Äckern 4 Schillinge und 2 Denare, sowie für das 
Besthaupt (für das beste Pferd oder die beste Kuh beim Tode des Besitzers und 
Bebauers) 5 Schillinge. Nach Hinzuschlagung der Fluren jener eingegangenen 
Dörfer zur Heiligenstädter Stadtflur haben die Heiligenstädter Bürger ihre so 
erweiterte Stadtflur im Osten und Westen durch Landwehren (Graben und 
mit Dorngebüsch bepflanzten Wall) gegen räuberischen Einfall schon vor 1335 
geschützt. Die aus jenem Jahre stammende Willkür der Stadt sagt im 8 128: 
„Niemand soll von Gute, das binnen der Stadt Graben liegt, Besthaupt geben.“ 
Auch $ 8 des Einworts nennt „der Stadt Landwehr“. Da, wo Wege durch die 
Landwehr führten, waren Schläge (Schlagbäume) angebracht, um die in die 
Stadtflur führenden Wege sperren zu können. ‚Die östliche Landwehr, von der 
noch größere Teile erhalten sind, zog sich von der Riesbacher Warte nach 
Süden bis zur Dünwarte und die westliche Landwehr von der Elisabethhöhe 
und von der Altenburg hinab nach Nordwesten bis zur Rengelröder Warte. 
Im Norden der Stadtflur standen die Koddenwarte (oder Kötherwarte) und 
die Fegebankswarte, und im Süden über dem Pferdebach- und Geisledetale 
auf dem Iberge stand die Ibergswarte. Die auf diesen Warten stationierten 
Wächter meldeten durch Signale (Emporziehen eines Korbes an einer aus- 
gesteckten Stange) der Bürgerschaft das Herannahen oder den erfolgten Ein- 
bruch der Räuber.
	        
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