Full text: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Heiligenstadt

Heiligenstadt. 
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Eine wesentliche Förderung wurde der Stadt Heiligenstadt 1294 durch Erz- 
bischof Gerhard I. von Mainz dadurch zuteil, daß er ihr neben der Erlaubnis 
zum Anbau von Häusern vor der Stadt noch den Vorteil brachte, daß fortan 
durch Heiligenstadt die gemeinen Straßen („strata communis“), die bisher durch 
Beuren und durch Uder gegangen waren, gehen sollten, und daß endlich die 
Stadt Heiligenstadt alle die Ehren, Freiheiten und Rechte genießen sollte wie 
die anderen Städte des HErzstifts Mainz. 
Stadtgerichte und Stadtverfassung. Dem Marktflecken Heiligenstadt 
mit den Dörfern der nördlichen Zent des Eichsfeldgaues stand im 11, Jahrhundert 
als Richter der erzbischöfliche Vogt (advocatus) vor, der wohl auch weltlicher 
Richter des Martinsstiftes war. Seit Erbauung der Burg Rusteberg um 1120 
gehörten zur Vogtei Heiligenstadt nur die Dörfer der nördlichen Zent des Eichs- 
feldgaues, die nicht als Burglehen an die Rusteberger Burgmannen verlehnt 
worden waren. Während bis dahin Heiligenstadt der Mittelpunkt und Hauptort 
der ganzen Zent gewesen war, war es fortan lange Zeit nur noch Hauptort des 
östlichen Teiles (bis 1540). Die erzbischöfliche Burg Rusteberg war Mittelpunkt 
des westlichen Teiles geworden. Sodann hat Herzog Heinrich der Löwe die 
Vogtei Heiligenstadt besessen, wohl als Obervogt, der sich durch Untervögte 
vertreten ließ. Als Erzbischof Siegfried III. von Mainz des Löwenherzogs Enkel, 
den Herzog Otto das Kind von Braunschweig, mit den Mainzer Lehen, wie sie 
sein Großvater Heinrich der Löwe besessen, 1239 belehnte, wurde ausdrücklich 
davon ausgeschlossen „die advocatia in Heiligenstat“. (Gudenus, Cod. dipl. 
Magunt. I. No. 225.) Im 14. Jahrhundert (1315 und noch 1374) wird Graf Otto 
von Lutterberg als Inhaber der Vogtei Heiligenstadt genannt. Dieser hatte die 
Einkünfte der Vogtei verlehnt an Hildebrand von Hardenberg und sodann an 
die Ritter von Geisleden. Erzbischof Heinrich III. von Mainz erkaufte 1341 von 
den Gebrüdern Hugo und Johann von Geisleden deren Anteil an der Vogtei zu 
Heiligenstat, über die Aldenstat Heiligenstadt und über die Dörfer. (Gudenus III. 
No. 227.) 1373 verkaufte der Burgmann Wedekind von Geislede zu Scharfenstein 
seinen Anteil an der Vogedige zu Heilginstad und an den dazugehörigen Dörfern 
an den Heiligenstädter Bürger Helwig Hugoldis auf Wiederkauf, wozu 1374 
Graf Otto von Lutterberg (als Lehnsherr) seinen Erlaubnisbrief gab. In der 
Willkür der Stadt Heiligenstadt vom Jahre 1335 ist nur noch in 8 95 die Rede vom 
„Voyte in der Aldinstat“; an seine Stelle war bereits der erzbischöfliche Vitztum 
(oder Amtmann) auf dem Rusteberge getreten, wie $ 11 und 8 25 zeigen. 
Als Erzbischof Siegfried II. um 1225 die Neustadt erbaute und das nun aus 
Altstadt und Neustadt bestehende. Heiligenstadt zur Stadt erhoben hatte, war der 
Vogt zwar Richter in der Altstadt geblieben, aber er hatte als Beisitzer im Vogt- 
dinge den erzbischöflichen Schultheißen, der zugleich zum Richter in der Neu- 
stadt und auf der Freiheit des Stiftsberges ($ 11 der Willkür von 1335) bestellt 
worden war, erhalten. 
Das alte Vogtding wird in den 88 157, 158 und 159 der Willkür von 
1395 das Vitztum-Ding genannt. Es wurde an einem Dienstage „vom mitlen 
Morgen an biß an den rechten mitlen Mittag und nicht länger“ gehalten, und 
zwar dreimal im Jahre, zweimal bei Korne (im Herbst und Winter) und einmal 
bei Grase (im Frühling oder Sommer). Bei dem Vitztume sollte sitzen der 
Kreis Heiligenstadt.
	        
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