Full text: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Heiligenstadt

Heiligenstadt. Die Altstädter Kirche St. Martin. — Die Neustädter Kirche St. Ägidien. 165 
Unter den Buchstaben HC 
Relief des Glockengießers, dem 
angehören. Die folgenden Buch- 
staben enthalten die Anfänge 
des Spruches: verbum domini 
manet in eternum. Der Glocken- 
gießer ist wahrscheinlich Heinrich 
Campen, der in jenen Gegenden 
5fter erwähnt wird. 
Von den verschwundenen 
Glocken berichtet Sommer, daß 
die größte mit 1,36 m Durch- 
messer die folgende obere In- 
schrift, einen leoninischen Vers, 
trug: 
vefindet sich das in Abb. 143 wiedergegebene 
wahrscheinlich die beiden Buchstaben HC 
I 
© 
I” 
+ Ö # Ä + HOT IN HONORE 
Ma REsSONEAT CAMPANA 
QARIGE. 
Die zweite mit 1,25 m im 
Durchmesser soll eine unge- 
schickte Inschrift von 1555 ge- 
tragen haben und von Hans Pelcknick aus Hildesheim gegossen gewesen sein. 
Die dritte mit 0,94 m im Durchmesser enthielt in Minuskeln die obere Inschrift: 
anno dm m°ccce° vu. . maria. 
Die Neustädter Kirche St, Ägidien. 
Die St. Ägidienkirche, gemeinhin „Neustädter Kirche“ genannt, ist ein- 
schließlich des Turmes Eigentum ihrer Gemeinde. Die bauliche Unterhaltung 
unterliegt dem Kirchenvermögen. Zurzeit ist sie die Kirche des höchsten Geist- 
lichen im Eichsfelde; das ist der Kommissarius, den der Bischof in Paderborn, 
dem die katholischen Gemeinden des Eichsfeldes unterstehen, zu ernennen hat. 
Die Kirche liegt inmitten der Neustadt, von allen drei Hauptkirchen des 
Ortes am niedrigsten. 
Gründung und Namensheiliger. 
Als Erzbischof Siegfried II. von Mainz im Jahre 1223 die Neustadt gründete, 
hat er dies offenbar nach dem Gebrauche jener‘ Zeit mit einem Kirchenbau 
begonnen; dies wird durch die erste Erwähnung der Kirche bestätigt, wo- 
nach sich der Propst Heinrich von der Martinskirche, dem auch die Lieb- 
‘rauenkirche unterstand, schon im Jahre 1230 beim Erzbischof Siegfried III. 
beschwerte, daß durch die Gründung der neuen Kirchengemeinde, über die sich 
Siegfried II. das Patronatsrecht vorbehalten hatte, das Pfarrecht der Altstädter 
Kirche geschmälert sei.!) Die Kirche ist außer dem Ägidius dem Jakobus 
als Mitpatron geweiht. 
‘\ Wolf a.a.O. 8.17; — hier, geschicht!. Einleitung, S 95.
	        
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