Einleitung,
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räuberische Fehden unternahmen, eroberte Kurmainz die Burg Greifenstein 1397
und kaufte die Anteile der verjagten und entflohenen Burgleute an sich 1398.
Das Burgamt Greifenstein gehört ganz zum heutigen Kreise Heiligenstadt
und umfaßte die Dörfer: Kella, Pfaffschwende, Sickerode, Volkerode, Goburg,
Wiesenfeld, Hessel, Rüstungen, Dieterode und (das 1364 an die von Hanstein
verlehnte) Schwobfeld. — Die Burg Stein und das zu ihr gehörige Burg-
amt erwarb Kurmainz zur Hälfte um 1316 und die andere Hälfte ums Jahr 1400.
Das Burgamt Stein oder Bischofsstein gehört zum größten Teile zum
heutigen Kreise Heiligenstadt, nämlich die Orte: Geismar, Lengenfeld mit dem
Gute Bischofsstein, Großbartloff , Hildebrandshausen mit Keudelstein, Bebendorf
mit Hülfensberg, Großtöpfer, Willebich, Ershausen, Lehna, Misserode, Krom-
bach (zum Kreise Mühlhausen sind gelegt worden die Orte: Diedorf, Faulungen,
Heyerode, Kloster Zelle, Katharinenberg; Frieda ist 1583 an Hessen gekommen).
Die östliche Zent des Eichsfeldgaues gehört zu den Kreisen Mühl-
1ausen (Stadt und Land).
Der Eichsfeldgau wird urkundlich zuerst 897 in einer Urkunde Kaiser
Arnulfs genannt, und als im Gau Kichesfelden in der Grafschaft Ottos des
Erlauchten belegen werden aufgeführt die Orte: Ambraha, Kermara, Eimlinhusen,
Dachreda (Ammern, Görmar, wüst Emilienhausen und. Dachrieden bei Mühl-
hausen), Lengenfelt, Diedorf (Lengenfeld und Diedorf), 1022 gibt Kaiser
Heinrich II. dem Stifte Heiligenstadt Besitz in Geislaha im Gau KEichesvelt in
der Grafschaft Willihelms (von Weimar). 1071 schenkt Kaiser Heinrich IV. der
Abtei Hersfeld das Dorf Martineveld in der Germaromarca in der Grafschaft
Ruockers (von Bielstein). Es geht aus diesen Urkundenauszügen hervor, daß
der Eichsfeldgau ein Untergau der Germarmark, der großen thüringischen Grenz-
provinz gegen Hessen und Sachsen, gewesen ist, daß die Gegend von Mühl-
hausen zum KEichsfeldgau gehört hat und daß in der ältesten Zeit Herzog Otto
der Erlauchte von Sachsen Gaugraf: im Kichsfeldgaue gewesen ist. Später
erschienen in der nördlichen Zent die Grafen von Weimar und in der mittleren
und östlichen Zent die Grafen von Bielstein als Gaugrafen. Offenbar haben zum
Eichsfeldgau gehört der Stadtkreis Mühlhausen, der nördliche und westliche Teil
des Landkreises, Kreis Heiligenstadt und das Werratal von Allendorf bis Treffurt.
Die Gaugerichte oder Dingstätten des Eichsfeldgaues.
In der nördlichen Zent des Eichsfeldgaues wird das Dinggericht
in Heiligenstadt, und zwar in der Altstadt, gehegt worden sein, doch ist die
Gerichtsstätte nicht bekannt. Dieses Dinggericht wird mit dem späteren Vogts-
dinge identisch sein. Das Vogtsding wurde sodann dem Rusteberger Vitztume
übertragen und hieß fortan „Vitztumsding“. Es wurde jährlich dreimal am Diens-
tage abgehalten, zweimal bei Korne (d.h. im Herbste und Winter) und einmal
bei Grase (d.h. im Frühling oder Sommer). Der Vitztum hielt nach $ 158 der
Stadt-Willkür vom Jahre 1335 in Heiligenstadt „alle echten Dinge“. Neben dem
Vitztume saß seit Gründung der Neustadt der Schultheiß, und bei diesem saßen
als Schöppen 2 Ratmannen. Im Schultheißengerichte der Neustadt war
der Schultheiß, der erzbischöfliche Richter der Neustadt, Vorsitzender; später
wurde der Schultheiß alleiniger Stadtrichter in Heiligenstadt. Das Stadtgericht