Full text: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Heiligenstadt

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Kreis Heiligenstadt. 
des Schultheißen wurde nach Einrichtung des Landgerichts zu Heiligenstadt 1534 
ein Untergericht desselben. Das Schultheißengericht wurde im Rathause oder an 
offener Straße abgehalten. 
Die Landtage des Eichsfeldes, welche 3%, Stunden nördlich von 
Heiligenstadt bei der „Fegebankswarte“ abgehalten wurden, haben mit dem Ding- 
gerichte zu Heiligenstadt nichts zu tun, sind nicht etwa als Fortsetzungen des 
Dinggerichts anzusehen. Die Landtage wurden unter freiem Himmel abgehalten, 
so 1479 Dienstags nach Oculi 1 Stunde vor Mittag „by der vegebanks Warthe“, 
meist aber im Juni und Juli, seit 1723 aber nach der Ernte und in einem 
besonderen Gebäude zu Heiligenstadt. Um das alte Recht nicht abkommen zu 
lassen, wurde am 5. Oktober 1772 der Landtag des Eichsfeldes wieder einmal 
bei der Fegebankswarte abgehalten. 
Ein zweites Gericht der nördlichen Zent des Eichsfeldgaues war in dem 
jetzt wüsten Dorfe Friedrichshausen (zwischen Bornhagen und Ober- und 
Unterstein). Zu diesem Gerichte gehörte das Dorf Rabodenrode, jetzt Vorwerk 
Rumerode: 1318 „Rabodenrode villa et incole ejusdem spectant ad judicium 
temporale in Fredingershusen, ut probacio est coram domino p. Archiepiscopo 
Maguntinense.‘“ Dieses Gericht stand unter dem Richter (officiatus) in Rusteberg. 
Wo der Mainzer Vitztum auf Rusteberg außerdem noch Gericht zu halten 
natte, ist unbekannt. Nach der Bestimmung des Erzbischofs Gerhard I. von 
Mainz vom Jahre 1252 sollte der Vitztum im Jahre dreimal Gericht halten, 
Wenn der Vitztum an Stelle des Erzbischofs dem Gerichte vorsitzt, soll er den 
dritten Teil der Bußen (Wette) erhalten und die zwei anderen Teile für den 
Erzbischof als Gerichtsherrn zurücklegen. 
Einrichtungen späterer Zeit waren folgende Sondergerichte im heutigen 
Kreise Heiligenstadt: zu Westhausen, wo 1676 der Vogt von Rusteberg Hoch- 
gericht hielt, — zu Reinholterode, wo 1670 ein Gesamtgericht bestand, zu 
dem Kurmainz 4, die von Winzingerode 6 und die von Westernhagen 2 Schöppen 
zu wählen hatten, — zu Schachtebich, welches die von Hanstein 1815 mit 
ihrem Gesamtgerichte zu Wahlhausen vereinigten, — zu Glasehausen für 
das aus den Dörfern Glasehausen, Bischhagen, Lichtenhagen, Schönau, + Diegen- 
rode und der Kemnate zu Rustenfelde bestehende Gericht derer von Bültzings- 
löwen, — zu Rohrberg für das aus den Dörfern Rohrberg, Freienhagen, 
Streitholz und !/, Schachtebich bestehende Gericht derer von Bodenhausen, — zu 
Birkenfelde für das aus !%4 Birkenfelde, Burgwalde und einem Teile von 
Rengelrode bestehende Gericht derer von Linsingen. — Eine neuere Einrichtung 
war auch das von Hansteinsche Gesamtgericht, welches nicht nur aus 
Orten der nördlichen und mittleren Zent des Eichsfeldgaues, sondern auch aus 
Orten der thüringischen Hunethermark bestand. Gerichte hatten vor Einrichtung 
des Gesamtgerichts anscheinend schon bestanden in Friedrichshausen (s. 0.), 
Gerbershausen und Wahlhbausen. Seit dem Jahre 1726 wohnte der von 
Hansteinsche Gesamtrichter zu Hohengandern, hielt aber wöchentlich zweimal 
Gericht in‘ Gerbershausen im Wirtshause. Gerbershausen wurde dann der Haupt- 
sitz des Gesamtgerichts und blieb es bis zum Jahre 1771, wo es nach Wahlhausen 
(hier befand sich bereits 1666 ein Gerichtshaus derer von Hanstein) verlegt wurde. 
Hier wurde das Gesamtgericht anfänglich im Wirtshause und dann in einem
	        
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