Full text: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Heiligenstadt

Einleitung. 
besonderen Gerichtshause abgehalten bis zum Ende der Kurmainzer Herrschaft 
und noch unter preußischer Hoheit bis 1806; während der Herrschaft des Königs 
von Westfalen ging die Gerichtsbarkeit derer von Hanstein verloren bis 18138. 
Im Jahre 1815 wurde das von Hansteinsche Gericht als „Patrimonialgericht“ 
in Bornhagen wiederhergestellt und durch Hinzuschlagung der anderen Han- 
steinschen Gerichte zu Größtöpfer (mit Lehna) und zu Schachtebich vergrößert 
und 1816 wieder nach Wahlhausen verlegt, wo es bis zu seiner Aufhebung im 
Jahre 1849 verblieben ist. Im Gesamtgerichte Hanstein wurde das Hochgericht, 
zu dem alle Männer erscheinen mußten, am Mittwoch nach Michaelis gehegt, die 
Rügegerichte aber am Dreikönigstage und am Walpurgistage. 
In der mittleren Zent des Eichsfeldgaues befand sich das Ding- 
yericht in Dingelstedt, so 1309 (in plebiscito in Dingelstete), 1312 (judieium 
Dingelstete), 1325 (am Dienstage nach dem Sonntage Quasimodogeniti in Dingel- 
stete in communi plebiscito). 1600—1608 hielt der Vogt des Burgamts Gleichen- 
stein das Hochgericht am Dreikönigstage in Dingelstedt und 8 Tage später das 
Nachgericht, außerdem noch 3 Sommer- und 3 Wintergerichte. Zum Gerichte 
in Dingelstedt gingen die Bewohner der Dörfer Küllstedt, Büttstedt, Wachstedt, 
Kalteneber, Kefferhausen , Silberhausen, Helmsdorf, Zellchen (Zella) und Beber- 
stedt; ferner gehörten zum Dingelstedter Gerichte die Wüstungen Undankshausen, 
Kirchberg, Wedigshausen und Wolkramshausen. Das Dingelstedter Gericht 
wurde später nach der Burg Gleichenstein verlegt. 
Sondergerichte (Untergerichte) befanden sich in späterer Zeit als neue Kin- 
richtungen in Bickenried für Bickenried und Bebendorf — es gehörte dem 
Kloster Annrode — und in Effelder für Effelder und Strut — es gehörte dem 
Kloster Zella. Die Bewohner der Dörfer Bickenried und Effelder hatten das 
Hochgericht und Halsgericht des Gerichts zu Gleichenstein zu besuchen, oder der 
Gleichensteiner Vogt hielt die Hochgerichte zu Bickenried und zu Effelder. Ferner 
befanden sich Unter- und Sondergerichte zu Martinfeld, welches vom 16. bis 
19. Jahrhundert denen von Bodungen gehörte, zu Bernterode, welches denen 
von Tastungen, später dem Grafen von OÖstein gehörte und sich über Bernterode 
und Ascherode erstreckte, zu Kalteneber, welches denen von Tastungen 
zustand. 
Im Burgamte Stein oder Bischofsstein wurde das höchste Gericht 
1318 dreimal im Jahre in dem früher unter dem Schlosse Bischofsstein gelegenen 
Städtchen Stein gehalten („tria. magna plebiscita in opido Steyn“). Nach dem 
Jurisdiktionalbuche des Amts Bischofsstein (1586 — 1608) werden für dieses Amt 
„die peinlichen Gerichte, so oft es nötig, uff oder unterm Hause Bischofs- 
stein nach Gelegenheit der Zeit und des Wetters gehalten. An diesem peinlichen 
Gerichte mußten auch die 8 Schöppen von Diedorf (dieses Dorf war später zum 
Amte Bischofsstein geschlagen worden) teilnehmen, weil die Gerichtsherren von 
Diedorf, die von Hastal, daselbst kein peinlich, sondern neben Mainz allein die 
burgliche (bürgerlichen?) Gericht haben. Das hohe Gericht aber wurde um 
Neujahr, das Nachgericht etwa 14 Tage hernach, die anderen gemeinen 
burglichen Gerichte aber, so oft dieselben notwendig, etwa vier- oder fünfmal 
in der übrigen Zeit des Jahres gehalten, haben keine gewisse beständige (fest- 
stehende) Zeit.“ Das Hochgericht des Burgamts Bischofsstein wurde aber nicht
	        
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