Full text: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Heiligenstadt

; 
Kreis Heiligenstadt. 
nur auf oder unter dem Bischofsstein gehalten, sondern auch zu (Groß-)Bartloff. 
„Die Einwohner von Effelder, Strut und (Groß-)Töpfer mußten die hohen Gerichte 
‘des Bischofsteiner Amtes) zu Bartloff, oder wo sie sonst nach Gelegenheit 
gehalten, jährlich besuchen.“ 
Ein Sonder- und Untergericht befand sich zu Großtöpfer, welches denen 
von Töpfer und dann denen von Hanstein gehörte und 1534 von letzteren mit 
:hrem Gerichte zu Schwobfeld vereinigt, dann wieder von diesem getrennt 
and für Großtöpfer, Lehne und Schachtebich eingerichtet wurde, 
Im Burgamte Greifenstein wurde das höchste Gericht wahr- 
scheinlich ebenso wie das peinliche Gericht in Greifenstein abgehalten. 
Sonder- und Untergerichte befanden sich zu Dieterode, wo dem Erz- 
bischofe von Mainz und denen von Tastungen (in Bernterode) je zur Hälfte das 
Blut- (peinliche) und das Vogtei-(Eigen-)Gericht und nach Aussterben derer von 
Tastungen (in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts) dem Erzbischofe von 
Mainz allein zustand, zu Pfaffschwende, welches denen von Volkerode 
gehörte, und zwar als Lehen je zur Hälfte von Kurmainz und von denen von 
Boyneburg; nach dem Aussterben derer von Volkerode (um die Mitte des 
17. Jahrhunderts) kam es als Mainzer Lehen an die von Harstal, von Weihers, 
an Graf Keller und an den Bankier Rothschild in Frankfurt a. M. 
In der östlichen Zent des Eichsfeldgaues befanden sich Dinggerichte 
zu Mühlhausen, Bollstedt, Körner, Großmehler und Altengottern. 
Die Bewohner des Eichsfeldes gehören zum größten Teile dem Stamme der 
oberdeutschsprechenden Thüringer an. Im Eichsfeldgaue sind die Thüringer 
stark durchsetzt mit slawischen Wenden: in Thalwenden, dessen Name 1055 
Dalewinethun schon auf die Wenden hinweist, werden slawische Hufen (Mansos 
Sclawonicos) genannt; Rustenfelde hat einen wendischen Dorfteil, „die Kalitsche“, 
bei Birkenfelde lag das wüste Schwickschwende und zwischen Burgwalde 
und Schachtebich das wüste Armenschwende; Dorf Pfaffschwende, der 
untere Teil des Dorfes Lutter, der 1318 Wyndischen Luttera genannt wird, die 
wüsten Ober- und Unter-Neusesen, zwischen Lutter und Uder, ebenso Dorf 
Neuseesen beim Hanstein erinnern an die Wenden. In Heiligenstadt befindet 
sich eine „windische Gasse“; die Namen der Dörfer Lehna, Kella, Töpfer und 
andere, werden wendisch sein. In der Flur von Misserode liegt der Bergkopf 
„Politz“ (jetzt „Paulitzkopf“), dessen Name ebenfalls wendisch ist; viele Wenden 
müssen im Burgamte Bischofsstein gesessen haben, denn ein Teil desselben wird 
„die windische Mark“ genannt. 
Die Bewohner der Eichsfelder Dörfer mußten wohl durchgängig den Zehnt 
entrichten; nur von denen des Dorfes Obern Lutera wird 1318 berichtet, daß 
sie zehntfrei seien. Der Zehnt war von den Erzbischöfen von Mainz teils an 
das Stift Heiligenstadt verschenkt, teils den ritterlichen Burgleuten der erz- 
bischöflichen Burgen des Eichsfeldes, besonders denen der Burg Rusteberg, ver- 
liehen worden, Nach dem Vitztumrechte vom Jahre 1252 mußten entrichtet 
werden Betemunt, Buteil (das beste Gerät), Besthaupt (das beste Pferd oder die 
beste Kuh) und Wette; ferner von jedem Hofe 1 Schwein oder 5 leichte Schillinge 
und von jeder Hufe 1 Huhn. Frondienste mußten als Hand- und Spanndienste 
dem Grundherrn geleistet werden. Alle Bauerngüter wurden als Erbzinsgüter
	        
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